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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „irreführende Werbung“

01. September 2015

Bei einer Werbeanzeige mit Finanzierungsangebot muss die Identität der Bank angegeben werden

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.04.2015, Az.: I-15 U 100/14

Wirbt ein Möbelhaus mit einem Finanzierungsangebot, so ist diese Werbung irreführend, wenn entsprechende Angaben zur Identität und Anschrift der finanzierenden Bank fehlen. Dabei ist es unerheblich ob es sich um eine zinslose Finanzierung handelt oder nicht. Dem Verbraucher darf eine solch wesentliche Information nicht vorenthalten werden, weil er dadurch zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst werden könnte, die er nicht treffen würde, wenn ihm die Informationen bekannt wären.

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06. August 2015

Unzulässige Werbung mit einem Unternehmensstandort

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Urteil des OLG Celle vom 07.07.2015; Az.: 13 W 35 15

Es ist irreführend mit dem Standort eines Unternehmens an einem bestimmten Ort zu werben, wenn dort in Wirklichkeit kein Standort vorhanden ist und ein Mitarbeiter zu den normalerweise üblichen Öffnungszeiten persönlich nicht erreichbar ist. Dies ist regelmäßig geschäftlich relevant, wenn Interessenten mit der Möglichkeit einer Kontaktaufnahme geködert werden könnten.

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15. April 2015

Kein Online-Handel mit Bio-Produkten ohne Zertifizierung durch eine Öko-Kontrollstelle

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Urteil des OLG Frankfurt vom 30.09.2014, Az.: 14 U 201/13

Gemäß der EG-Öko-Verordnung trifft einen Verkäufer von Bio-Produkten die Pflicht, sich der Kontrolle einer zuständigen Öko-Kontrollstelle zu unterziehen. Unternehmer, die ihre Waren direkt an Verbraucher abgeben, können von dieser Pflicht befreit werden. Direkt meint dabei eine unmittelbare Übergabe der Waren unter Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers, da der Verbraucher nur so die Möglichkeit hat, zu erkennen, ob die Produkte im Einklang mit den Öko-Anforderungen behandelt werden. Die Ausnahmeregelung kann daher niemals einen Online-Versandhandel betreffen.

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08. April 2015

Werbeaussage „TÜV-geprüft“ ist nur unter näheren Angaben zulässig

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.11.2014, Az.: I-20 U 208/13

Eine Versandapotheke darf mit der Aussage „TÜV-geprüft“ nur werben, wenn sie hierzu nähere Angaben macht. Andernfalls handelt es sich um eine irreführende Werbung, da für den Verbraucher nicht ersichtlich ist, auf was genau sich die Prüfung bezieht. Für eine informationsgeleitete Entscheidung benötigt der Verkehr folglich die dem Zertifikat zugrunde liegenden Unterlagen, denen er den Gegenstand der Prüfung entnehmen kann. Diese Information ist für den Verbraucher von großer Bedeutung, da Zertifizierungen neutraler Stellen großen Einfluss auf dessen geschäftliche Entscheidung haben.

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16. März 2015

Vodafone-Werbung „SKY für unterwegs“ ist wegen Irreführung unzulässig

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Urteil des LG Düsseldorf vom 10.10.2014, Az.: 38 O 25/14

Die Aussage "Alle Spiele der Bundesliga live erleben" für die Bewerbung des Tarifs "SKY für unterwegs" von Vodafone ist irreführend und deshalb unzulässig, wenn das zur Verfügung gestellte Datenvolumen gar nicht ausreicht, um tatsächlich alle Spiele mobil verfolgen zu können und eine vollständige Nutzung des Angebots deshalb nur unter Hinzubuchung von kostenpflichtigem Datenvolumen oder über WLAN möglich ist. Es schadet dabei nicht, dass nach Ausschöpfung des Datenvolumens von 2 Gigabyte die Verbindung nur gedrosselt wurde, da so faktisch eine Liveübertragung unterwegs aufgrund der beschränkten Übertragungsrate nicht möglich ist.

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10. März 2015

Zur Auskunftspflicht bei Wettbewerbsverletzungen wegen irreführender Werbung

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Urteil des OLG Köln vom 21.11.2014, Az.: 6 U 90/14

Bei einer Wettbewerbsverletzung entsteht zur Bestimmung des entstandenen Schadens ein Auskunftsanspruch aus §242 BGB. Die daraus resultierende Auskunftspflicht richtet sich insbesondere nach der Art und Schwere der Rechtsverletzung in Abwägung mit den bestehenden Interessen des Rechteverletzers.

Eine umfassende Auskunftspflicht zu Umsatzerlösen, sowie Herstellungskosten und Einkaufspreisen besteht nach ständiger Rechtsprechung nur in Einzelfällen von sklavischer Nachahmung und Verletzung von Betriebsgeheimnissen. In Fällen von Wettbewerbsverstößen wegen irreführender Werbung bedarf es nur der Auskunft über Grundlagen zur Schadensschätzung nach §287 ZPO. Für eine solche Schadensschätzung genügen Auskünfte über Art, Zeit und Umfang der Rechtsverletzung, sowie über Empfänger und Umfang der irreführenden Werbung.

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29. Januar 2015

Werbeaussage „Augenzentrum“ ist nicht irreführend

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Urteil des VG Düsseldorf vom 19.09.2014, Az.: 7 K 8148/13

Eine Werbung mit der Bezeichnung „Augenzentrum“ für eine augenheilkundliche Facharztpraxis ist nicht irreführend, da die Bezeichnung keine konkreten Tatsachenbehauptungen oder Versprechen enthält. Aufgrund der Tatsache, dass eine Legaldefinition für diesen Begriff nicht existiert, begegnet die Frage nach dem Verkehrsverständnis einigen Unklarheiten. Die Klärung dieser Frage kann aber zumindest bei einer Praxis, die ein „Mehr“ an Leistungen anbietet, offen bleiben.

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13. Januar 2015

„Kundenanwalt“ irreführend, wenn tatsächlich kein Rechtsanwalt

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.10.2014, Az.: I-20 U 168/13

Wirbt ein Verischerungskonzern mit einem „Kundenanwalt“, so handelt es sich hierbei um eine Irreführung, wenn der beworbene „Kundenanwalt“ lediglich ein erfahrender Mitarbeiter und gerade kein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist. Ein erheblicher Teil der Verbraucher verstehe den Begriff dahingehend, dass es sich um einen Rechtsanwalt handelt, der rechtsberatend tätig wird und ihre individuellen Kundeninteressen wahrnimmt, was jedoch tatsächlich nicht der Fall ist. Eine irrtumsausschließende Aufklärung im Fließtext ist nur ausreichend, wenn diese durch einen unmissverständlich am Blickfang teilhabenden Hinweis erfolgt.

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08. Januar 2015

Klassifizierung von Kreuzfahrtschiffen nach einem Sterne-System ist irreführend

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Urteil des LG Hanau vom 01.09.2014, Az.: 7 O 397/14

Das aus der Hotelbranche bekannte Sterne-Bewertungssystem kann nicht für die Bewertung von Schiffen verwendet werden. Wird eine Kreuzfahrt im Rahmen einer Online-Werbung mit dem Hinweis beworben, dass es sich um ein 4-Sterne Schiff handle, ohne dass ein solches Bewertungssystem für Schiffe tatsächlich existiert, ist dies irreführend und wettbewerbswidrig.

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