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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „irreführende Werbung“

09. April 2009

„Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat“

Urteil des OLG Stuttgart vom 18.12.2008, Az.: 2 U 86/08

Wird ein Saft mit den Worten "Orangensaft" beworben, muss es sich um Direktsaft handeln und nicht um Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat, andernfalls ist die Werbung irreführend. Eine deutliche Unterscheidung muss somit bei Produkten auch getroffen werden, wenn diese zwar keine gravierende, aber eben doch geringe Qualitätsunterschiede aufweisen.
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30. März 2009

www.prädikatsanwälte.de

Urteil des LG Regensburg vom 14.01.2009, Az.: 2 HK O 2062/08

Unter den Begriff des Prädikatsanwalts kann nur eine kleine Gruppe von Rechtsanwälten gefasst werden, die ein überdurchschnittliches Examen abgeleistet haben, also angeblich "Spitzenjuristen" sind. Ein Anwalt mit lediglich dem "kleinen Prädikat" kann, angesichts der hohen Quote derer, die dieses erwerben und dem Umstand, dass ein solches bereits bei 6,5 von 18 möglichen Punkten verliehen wird, nicht als Prädikatsanwalt bezeichnet werden. Andernfalls wäre diese Bezeichnung eine irreführende Werbung und damit wettbewerbswidrig.
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27. Februar 2009

„Der schnellste DSL Anbieter bundesweit!“

Urteil des LG Köln vom 25.09.2008, Az.: 84 O 15/08 Die Werbung eines Telekommunikationsanbieters, dass es den den schnellsten DSL-Anschluss im Bundesgebiet anbiete, ist gemäß §§ 3, 5, 8 UWG unlauter, da sie für den allgemeinen Verbraucher irreführend ist.
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