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Inhalte mit dem Schlagwort „Internetrecht“
08. Juli 2004
Urteil des BGH vom 08.07.2004, Az.: I ZR 142/02
Der durch die irreführende Gestaltung eines Formulars - "Grundeintrag" ohne Preisangabe, "hervorgehobene Einträge" mit bestimmtem "Aufpreis" - geweckte, dem herkömmlichen Verständnis eines Gewerbetreibenden entsprechende Eindruck, der beworbene "Grundeintrag" in ein Firmenverzeichnis sei anders als "hervorgehobene Einträge" kostenfrei, wird nicht dadurch beseitigt, daß über einen alle "Einträge" betreffenden Sternchenhinweis im Fließtext die Aussage enthalten ist, auch der Grundeintrag kostet einen bestimmten Betrag.
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01. April 2004
Urteil des BGH vom 01.04.2004, Az.: I ZR 317/01
a) Zur Frage eines Wettbewerbsverstoßes durch ein Glücksspielunternehmen, das im Besitz einer Erlaubnis eines anderen EU-Mitgliedstaates ist und über das Internet Glücksspiele auch für inländische Teilnehmer bewirbt und veranstaltet.
b) Zur Störerhaftung eines Presseunternehmens, das in einem solchen Fall neben einem im Rahmen seines Internetauftritts veröffentlichten redaktionellen Artikel die als Hyperlink ausgestaltete Internetadresse des Glücksspielunternehmens angibt.
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17. März 2004
Urteil des BGH vom 17.03.2004, Az.: VIII ZR 95/03
Ein konkludenter Vertragsschluß durch Entnahme von Energie kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn bereits ein Vertragsverhältnis zwischen dem Versorgungsunternehmen und einem Dritten besteht, aufgrund dessen die Energielieferungen erbracht werden.
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11. März 2004
Urteil des BGH vom 11.03.2004, Az.: I ZR 304/01
a) Eine Haftung als Störer setzt voraus, daß für Diensteanbieter zumutbare Kontrollmöglichkeiten bestehen, um eine solche Markenverletzung zu unterbinden. Ihm ist es nicht zuzumuten, jedes in einem automatisierten Verfahren unmittelbar ins Internet gestellte Angebot darauf zu überprüfen, ob Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wird einem Diensteanbieter ein Fall einer Markenverletzung bekannt, muß er nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch technisch mögliche und zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Vorsorge dafür zu treffen, daß es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt.
b) Eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die mit dem fremden Zeichen versehene Ware ausdrücklich als „Replika“ oder „Nachbildung“ bezeichnet wird.
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11. März 2004
Urteil des BGH vom 11.03.2004, Az.: I ZR 81/01
a) Die Zusendung einer unverlangten E-Mail zu Werbezwecken verstößt grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb. Eine solche Werbung ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat, E-Mail-Werbung zu erhalten, oder wenn bei der Werbung gegenüber Gewerbetreibenden aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden kann.
b) Ein die Wettbewerbswidrigkeit ausschließendes Einverständnis des Empfängers der E-Mail hat der Werbende darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
c) Der Werbende hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß es nicht zu einer fehlerhaften Zusendung einer E-Mail zu Werbezwecken aufgrund des Schreibversehens eines Dritten kommt.
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25. Februar 2003
Urteil des LG München I vom 25.02.2003, Az.: 33 O 1562/03
Ein Gewinnspiel, bei dem der Erhalt von Teilnahmekarten an den Kauf von Produkten gekoppelt ist, ist unzulässig.
Werden bei einem Gewinnspiel im Verhältnis zu einer angebotenen Ware von maximal 5,- € Gewinne von 1 Mio. € ausgelobt, so stellt dies ein übertriebenes Anlocken dar.
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28. November 2002
Urteil des BGH vom 28.11.2002, Az.: I ZR 110/00
Die durch blickfangmäßige Herausstellung eines Preises dem Verbraucher vermittelte fehlerhafte Vorstellung, dieser beziehe sich auf das werbemäßig herausgestellte Gesamtpaket (hier: PC mit Monitor), wird nicht dadurch aufgehoben, daß es an anderer Stelle im Zusammenhang mit der Produktbeschreibung heißt, der Preis gelte nur für einen Teil der beworbenen Geräte.
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24. Oktober 2002
Urteil des BGH vom 24.10.2002, Az.: I ZR 50/00
Der in einer Fußzeile einer Werbeanzeige enthaltene Hinweis "Keine Mitnahmegarantie. Sofern nicht vorhanden, gleich bestellen. Wir liefern umgehend." kann geeignet sein, die beim Verbraucher durch die herausgestellte Bewerbung erweckte Erwartung, den beworbenen Artikel sofort mitnehmen zu können, zu zerstören.
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