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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Internetrecht“

23. August 2011

Achtung, E-Postbrief ist nicht so sicher, wie der klassische Brief!

Urteil des LG Bonn vom 30.06.2011, Az.: 14 O 17/11 Die Werbeaussage der Deutschen Post - „E-Postbrief so sicher und verbindlich wie der Brief" - ist schlicht unwahr. Unter Bezugnahme auf www.duden.de/rechtschreibung  bedeutet verbindlich u.a. in der Rechtssprache rechtsgültig, rechtskräftig, rechtswirksam. Eine rechtswirksame Erklärung kann, insbesondere dann nicht mittels des E-Postbriefes abgegeben werden, wenn eine Schriftform vorgeschrieben ist, da hierzu eine eigenhändige Unterschrift notwendig ist. Zwar kann eine qualifizierte elektronische Signatur die eigenhändige Unterschrift ersetzen. Allerdings ist eine qualifizierte elektronische Signatur beim E-Postbrief nicht möglich. Verlässt sich der Verbraucher auf die Aussage der Deutschen Post, kann er bei der Wahl des E-Postbriefes erhebliche Nachteile erleiden und wird irregeführt.
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23. August 2011

Lange Werbung belästigt Kinder

Urteil des LG Berlin vom 14.09.2010, Az.: 103 O 43/10 Werbebanner, die in die Seite eines Browserspiels eingebettet sind und den Bildern der Browserspiele ähneln, können von dem relevanten Verkehrskreis nicht als Werbung erkannt werden, sodass ein Verstoß gegen § 4 Nr. 3 UWG vorliegt. Wenn der Verbraucher vor Start des Browserspiels einer 20-sekündigen Werbung mittels Interstitials ohne Beseitigungsmöglichkeit ausgesetzt ist, ist eine unzumutbare Belästigung gegeben, gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 UWG.
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17. August 2011

Keine vorgeschaltete Prüfungspflicht bei Hotelbewertungen im Internet

Beschluss des KG Berlin vom 15.07.2011, Az.: 5 U 193/10

Der Betreiber einer Internetplattform für Hotelbewertungen haftet nicht für Bewertungen, die von anonymen Nutzern der Internetplattform abgegeben werden. Zum einen handelt es sich nicht um eigene Tatsachenbehauptungen des Plattformbetreibers. Zum anderen hat dieser auch nicht seine Prüfungspflichten verletzt. Eine Verpflichtung, sämtliche abgegebenen Hotelbewertungen auf deren Richtigkeit zu überprüfen, kann dem Plattformbetreiber nicht zugemutet werden. Der Verbraucher erkennt im Rahmen eines Bewertungsportal mit einer hohen Anzahl an Beiträgen leicht einen „Ausreißer“.
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17. August 2011

Slogan „Nicht quatschen, MACHEN“ erlangt durch dessen konkrete graphische Ausgestaltung wettbewerbliche Eigenart

Urteil des LG Düsseldorf vom 27.07.2011, Az.: 2a O 72/11 Merchandising-Produkte mit dem Aufdruck "Nicht quatschen, MACHEN" erhalten ihre wettbewerbliche Eigenart durch die konkrete graphische Ausgestaltung des Slogans. Dem reinen Wortzeichen "Nicht quatschen, MACHEN" kommt als zum Allgemeingut gehörende Lebensweisheit keine wettbewerbliche Eigenart zu. Daher stellt der Vertrieb von T-Shirts mit dem Aufdruck "Nicht quatschen, MACHEN" keine unlautere Nachahmung dieser Merchandising-Produkte dar, wenn lediglich das Wortzeichen ohne weitere graphische Ausgestaltung verwendet wird. Es handelt sich hierbei weder um eine Täuschung über die betriebliche Herkunft noch um eine irreführende geschäftliche Handlung. Mangels markenmäßiger bzw. titelmäßiger Benutzung der Zeichen "Nicht quatschen, MACHEN" scheiden markenrechtliche Ansprüche ebenso aus.
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11. August 2011

Herrscht die „Oberpfälzer Bierkönigin“ über die gesamte Oberpfalz?

Urteil des OLG Nürnberg vom 07.06.2011, Az.: 3 U 2521/10

Die Verwendung des Titels „Oberpfälzer Bierkönigin“ ruft beim Verbraucher den (falschen) Eindruck hervor, dass sie sämtliche oberpfälzische Brauereien repräsentiert. In Wahrheit repräsentiert sie nur eine oberpfälzische Brauerei und diese hat sie ausschließlich für eigene Werbezwecke wählen lassen und dementsprechend auch nur zu diesem Zweck eingesetzt. Allerdings ist dieses Verhalten nicht unlauter, da insbesondere die Interessen der Marktteilnehmer nicht spürbar beeinträchtigt werden. Der Verbraucher bewertet die Wahl und den Auftritt einer Bierkönigin als „Werbegag“ und weiß, dass die Wahl einer Bierkönigin mit Absatzinteressen von Brauereien verbunden ist. Für die Kaufentscheidung ist es irrelevant, wie viel Einfluss die einzelnen Brauereien an der Wahl der entsprechenden Bierkönigin haben.
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05. August 2011 Top-Urteil

Kunde muss Handyrechnung über knapp 15.000 € bei Prepaid-Vertrag nicht zahlen

© Gradts
Urteil des LG Berlin vom 18.07.2011, Az.: 30 O 350/10

Der Nutzer eines "Prepaid"-Mobilvertrags muss nur den vertraglich vereinbarten Preis für die Nutzung des Dienstes eines Mobilfunkanbieters zahlen. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur automatischen Wiederaufladung kann nicht so verstanden werden, dass mehr als eine einmalige Wiederaufladung in Höhe von 10 € vor dem erneuten aktiven Wiederaufladen gewünscht war. Die bessere Kostenkontrolle, die bei einem "Prepaid"-Modus im Gegensatz zu einen „Postpaid“-Tarif beabsichtigt wird, ist sonst nicht möglich.

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30. Juni 2011

Keine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Verstoß gegen Info-Pflichten bei facebook „Gefällt-mir“-Buttons

Beschluss des KG Berlin vom 29.04.2011, Az.: 5 W 88/11

Werden aufgrund der Installation eines "Gefällt-mir-Buttons" auf einer Webseite beim Besuch von facebook-Mitgliedern Daten erhoben und an die Plattform facebook weitergeleitet, besteht zwar gegenüber dem Besucher eine Informationspflicht. Wird diese missachtet, so liegt darin jedoch keine unlautere Beeinträchtigung von Mitbewerbern und somit kein Verstoß gegen eine Marktverhaltensvorschrift.
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25. Oktober 2010

49%-iger Milch- und 36%-iger Sahneanteil ergeben zusammen keinen Milchanteil von 85 %

Urteil des LG Augsburg vom 29.07.2010, Az.: 1 HK O 1146/10

Wird auf der Internetseite damit geworben, dass ein Produkt 85% Milch enthalte, ist dies irreführend, wenn dieses Produkt an sich lediglich einen Milchanteil von 49 % und einen Sahneanteil von 36 % beinhaltet. Hieran ändert sich auch nichts, wenn die tatsächliche Zusammensetzung des Produkts an anderer Stelle nochmals deutlich angegeben wird.
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12. Oktober 2010 Top-Urteil

Eine Vielzahl von Werbemaßnahmen kann eine Vielzahl von Wettbewerbsverstößen begründen

© Iqoncept
Urteil des LG Düsseldorf vom 23.07.2010, Az.: 38 O 19/10

Das LG Düsseldorf hatte in einer Wettbewerbsstreitigkeit über eine ganze Reihe von Verstößen zu entscheiden: So ging es um falsche Angaben zum Angebotsumfang eines Onlineshops, dessen angebliche Marktführerstellung, eine Tiefpreis- und Echtheitsgarantie sowie die Annahmeverweigerung unfreier Widerrufssendungen.

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11. Oktober 2010 Top-Urteil

Online-Werbeaussage „zu günstigsten Top-Preisen“ ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden

© Hayati Kayhan
Urteil des LG Bochum vom 22.09.2010, Az.: I-13 O 94/10

Wirbt ein Onlineshop -auch unter Verwendung einer Top-Level-Domain- damit, dass die Artikel „zu günstigsten Top Preisen“ angeboten werden, ist dies keine Alleinstellungsberühmung. Darin sei lediglich eine reklamehafte Anpreisung zu sehen, welcher der Verbraucher keinen Tatsachengehalt zumesse. Insbesondere suggeriere die Erwähnung Top-Level-Domain „.eu“ in der Werbung nicht, dass der Anbieter die günstigsten Preise europaweit anbiete.

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