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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Internetrecht“

10. Dezember 2008

Werbung mit Stiftung Warentest

Urteil des PfalzOLG vom 18.09.2008, Az.: 4 U 38/07

Für die Werbung mit Empfehlungen der Stiftung Warentests haben sich Standards gebildet, nach denen ein Produkt nicht in Zusammenhang einer Untersuchung gebracht werden darf, für welches diese nicht gilt. Bei der Verurteilung zur Unterlassung von Werbung ist in der Rechtssprechung aber als Beschränkung anerkannt, dass im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes und zur Vermeidung unnötiger Streitverlagerungen in die Vollstreckungsinstanz auch gewisse Verallgemeinerungen über die enge Form der festgestellten Verletzungshandlung hinaus vorgenommen werden dürfen.
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10. Dezember 2008

Irreführende Internetwerbung mit einem vergleichenden Versicherungstarif

Urteil des SaarOLG vom 29.10.2008, Az.: 1 U 361/08-109

Die Werbung anhand eines vergleichenden Versicherungstarifs unterliegt bei der Beurteilung der Unlauterkeit den engen Grenzen des Objektivitätsgebots und des Verbots von Irreführung. Vermittelt die vergleichende Werbung den Eindruck einer Spitzenstellung des Unternehmens, die es in Wahrheit nicht innehat, muss Unlauterkeit angenommen werden.
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09. Dezember 2008

Telefonieren für 0 Cent!

Urteil des BGH vom 17.07.2008, Az.: I ZR 139/05

Wird in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbeanzeige für einen Telefontarif mit der Angabe "Telefonieren für 0 Cent!" geworben, so sind in der Anzeige die für die Bereitstellung des erforderlichen Telefonanschlusses aufzuwendenden Kosten sowie die monatlich anfallenden Grundgebühren für diesen Anschluss anzugeben.
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09. Dezember 2008

Kennzeichnung von Dauerwerbesendungen

Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 03.11.2008, Az.: 2 B 10957/08.OVG

Wird eine Dauerwerbesendung mit dem Begriff "Promotion" gekennzeichnet, ist eine Gefährdung der Zuschauer die werblichen Inhalte nicht zweifelsfrei als solche wahrzunehmen und zu bewerten aufgrund der Mehrdeutigkeit der Bezeichnung gegeben, so dass "Promotion" den Anforderungen des § 7 Abs.5 Satz 2 RStV nicht genügen kann.
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05. Dezember 2008

Sammelaktion für Schoko-Riegel

Pressemitteilung des BGH vom 17.07.2008, Az.: I ZR 160/05 Eine an Minderjährige gerichtete Sammelaktion konnte nach § 1 UWG a.F. und jedenfalls bis zum 12. Dezember 2007 auch nach § 4 Nr. 2 UWG nur wettbewerbswidrig sein, wenn sie in ihrer konkreten Ausgestaltung geeignet war, die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen. Daran fehlte es, wenn die Minderjährigen in der Lage waren, die Sammelaktion hinsichtlich wirtschaftlicher Bedeutung, Preiswürdigkeit und finanzieller Belastung hinreichend zu überblicken. Wir hatten bereits Mitte Juli die Pressemitteilung Nr. 141/2008 des BGH veröffentlicht, nun liegt uns auch der Volltext des Urteils vor.
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03. Dezember 2008

Verstöße gegen das Transparenzverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Urteil des OLG Celle vom 30.10.2008, Az.: 11 U 78/08 Die Verwendung der Klausel „im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht)“ haftet der Verwender, verstößt gegen das Transparenzgebot von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Verwendung des Begriffspaares „und/oder“ verstößt jedoch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB.
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02. Dezember 2008

MobilPlus-Kapseln

Urteil des BGH vom 02.10.2008, Az.: I ZR 220/05

Ein Nährstoffbedarf ist wettbewerbsrechtlich bereits dann medizinisch bedingt, wenn die an bestimmten Beschwerden, Krankheiten oder Störungen leidenden Personen einen besonderen Nutzen aus der kontrollierten Aufnahme bestimmter Nährstoffe ziehen können.
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02. Dezember 2008

Impressumspflichten und Werbung für Anzeigen

Urteil des OLG Düsseldorf vom 04.11.2008, Az.: I-20 U 125/08

Das Fehlen der vollständigen Namensangabe des Geschäftsführers auf einer Internetseite, auch wenn lediglich der Vorname nicht angeführt ist, stellt einen erheblichen Verstoß gegen Impressumspflichten dar. Daneben werden "Reservierungsbestätigungen" für mehrere Werbeanzeigen als irreführend angesehen, wenn zunächst telefonisch nur für eine einzige geworben wurde.
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