Kein De-Mail-Postident-Verfahren der Deutschen Post für die Konkurrenz
Pressemitteilung des OLG Düsseldorf zum Urteil vom 30.11.2011, Az.: VI-U (Kart) 14/11
Die Deutsche Post muss für ihre De-Mail-Konkurrenz kein Postident-Identifizierungsverfahren anbieten. Da dieser Service auch von anderen Dienstleistern auf dem Markt angeboten werde, schotte die Deutsche Post weder den Ident-Markt ab, noch nutze sie eine marktbeherrschende Stellung aus. Dementsprechend handle sie auch nicht kartellrechtswidrig.