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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Abmahnung“

08. September 2008

Ersatz von Gegenabmahnungskosten

Urteil des OLG Köln vom 04.07.2008, Az.: 6 U 60/08

Ein Anspruch auf Ersatz von Gegenabmahnungskosten entsteht insbesondere dann, wenn ersichtlich unzutreffende Annahmen vorliegen, bei deren Richtigstellung mit einer Meinungsänderung des Abmahnenden gerechnet werden kann.
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03. September 2008

Rechtsmissbräuchliche „Retourkutsche“

Beschluss des Hanseatischen OLG Bremen vom 08.08.2008, Az.: 2 U 69/08

§ 8 Abs. 4 UWG soll lediglich vor solchen Abmahnungen schützen, bei denen es nicht um den fairen Wettbewerb, sondern um die Generierung von Abmahnkosten geht. Er schützt dagegen nicht den zuerst Abmahnenden gegen Abmahnkosten des Abgemahnten bezüglich der eigenen Wettbewerbsverstöße.
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24. August 2008

Inserate ohne Facharzt

Urteil des OLG Köln vom 15.08.2008, Az.: 6 U 20/08 Wirbt ein Arzt in den "Gelben Seiten" unter einer Rubrik, z.B. Plastische Chirurgie, mit einem "besonderen Leistungsangebot" ohne hierfür Facharzt zu sein, so stellt dies keinen Verstoß gegen § 27 Abs. 6 S. 1 der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte i.V.m. § 4 Nr. 11 UWG dar.
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19. August 2008

Veranlassung zur Klageerhebung ohne vorherige Abmahnung des Wettbewerbers

Beschluss des SaarOLG vom 14.07.2008, Az.: 1 W 99/08 - 19 Wenn es einem Unternehmer aufgrund besonderer Dringlichkeit unzumutbar ist einen Mitbewerber wegen wettbewerbsrechtlicher Verletzungen vor der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe erst noch abzumahnen, entfällt die Kostenbelastung gemäß § 93 ZPO. Eine solche besondere Eilbedürftigkeit kann dann angenommen werden, wenn der in Rede stehende Wettbewerbsverstoß, als die Gefahr seiner Begehung erkennbar wurde und aus objektivierter klägerischer Sicht ohne die sofortige Erwirkung einer einstweiligen Verfügung nicht mehr verhinderbar ist.
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31. Juli 2008

Impressumspflichten bei Internetauftritten

Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.12.2007, Az.: I-20 U 17/07 Geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien unterfallen der Impressumspflicht gemäß § 5 TMG. Dabei ist auch eine bloße Werbung für Waren ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit und sonstige Interaktionsmöglichkeiten als Telemediendienst anzusehen. Veröffentlicht der Anbieter eines Telemediendienstes kein oder ein fehlerhaftes Impressum, verstößt dieser gegen die Impressumspflicht aus § 5 Abs. 1 TMG und handelt wettbewerbswidrig.
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15. Juli 2008

Rechtswidrige AGB-Klauseln

Urteil des LG Bochum vom 08.07.2008, Az.: 13 O 128/05 Werden unwirksame Klauseln in den AGB verwendet, welche die Verbraucher benachteiligen, so wird der Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht beeinträchtigt. Dadurch werden die Kunden daran gehindert, ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen, was wiederum für den Verwender einen Wettbewerbsvorteil darstellt.
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14. Juli 2008

Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen

Urteil des LG Düsseldorf vom 06.12.2007, Az.: 12 O 66/06 Ein Unterlassungsantrag muss derart deutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen ist, der Antragsgegnerin nicht die Möglichkeit genommen wird, sich erschöpfend verteidigen zu können und im Ergebnis nicht dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was der Antragsgegnerin verboten ist.
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14. Juli 2008

AGB`s müssen Wertersatzklausel beinhalten

Urteil des PfalzOLG vom 15.11.2007, Az.: 4 U 98/07 Gemäß § 312 c BGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Zf. 10 BGB-InfoVO sind die Verbraucher bei Fernabsatzverträgen über sämtliche Rechtsfolgen eines ausgeübten Widerrufsrechts zu belehren. Belehrt ein Unternehmer im Rahmen des Widerrufsrechts nicht über einen evtl. Wertersatz zum Ausgleich für die Verschlechterung der Ware, die durch einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch eingetreten sein könnte, handelt dieser wettbewerbswidrig.
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04. Juli 2008

Streitwert Herausgabe Unterlassungserklärung

Beschluss des OLG Celle vom 25.06.2008, Az.: 13 U 217/07 Wir haben von der e-tail GmbH die Herausgabe der originalen Unterlassungserklärung verlangt. Als Streitwert hierfür hat das OLG Celle aufgrund der Wichtigkeit der Erklärung für unsere Mandantin einen Betrag von 7.500 € als angemessen angesehen.
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01. Juli 2008

e-tail GmbH muss Unterlassungserklärung herausgeben

Urteil des OLG Celle vom 06.05.2008, Az.: 13 U 217/07 Erneut kann seitens unserer Kanzlei gegen die bislang sehr abmahnfreudige e-tail GmbH ein entscheidender Erfolg verzeichnet werden. In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Diesel, Schmitt & Ammer aus Trier haben wir neue Wege in der Bekämpfung rechtmissbräuchlicher Abmahnungen im Internet beschritten.
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