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Inhalte mit dem Schlagwort „Abmahnung“
31. Juli 2008
Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.12.2007, Az.: I-20 U 17/07
Geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien unterfallen der Impressumspflicht gemäß § 5 TMG. Dabei ist auch eine bloße Werbung für Waren ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit und sonstige Interaktionsmöglichkeiten als Telemediendienst anzusehen. Veröffentlicht der Anbieter eines Telemediendienstes kein oder ein fehlerhaftes Impressum, verstößt dieser gegen die Impressumspflicht aus § 5 Abs. 1 TMG und handelt wettbewerbswidrig.
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15. Juli 2008
Urteil des LG Bochum vom 08.07.2008, Az.: 13 O 128/05
Werden unwirksame Klauseln in den AGB verwendet, welche die Verbraucher benachteiligen, so wird der Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht beeinträchtigt. Dadurch werden die Kunden daran gehindert, ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen, was wiederum für den Verwender einen Wettbewerbsvorteil darstellt.
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14. Juli 2008
Urteil des LG Düsseldorf vom 06.12.2007, Az.: 12 O 66/06
Ein Unterlassungsantrag muss derart deutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen ist, der Antragsgegnerin nicht die Möglichkeit genommen wird, sich erschöpfend verteidigen zu können und im Ergebnis nicht dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was der Antragsgegnerin verboten ist.
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14. Juli 2008
Urteil des PfalzOLG vom 15.11.2007, Az.: 4 U 98/07
Gemäß § 312 c BGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Zf. 10 BGB-InfoVO sind die Verbraucher bei Fernabsatzverträgen über sämtliche Rechtsfolgen eines ausgeübten Widerrufsrechts zu belehren. Belehrt ein Unternehmer im Rahmen des Widerrufsrechts nicht über einen evtl. Wertersatz zum Ausgleich für die Verschlechterung der Ware, die durch einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch eingetreten sein könnte, handelt dieser wettbewerbswidrig.
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04. Juli 2008
Beschluss des OLG Celle vom 25.06.2008, Az.: 13 U 217/07
Wir haben von der e-tail GmbH die Herausgabe der originalen Unterlassungserklärung verlangt. Als Streitwert hierfür hat das OLG Celle aufgrund der Wichtigkeit der Erklärung für unsere Mandantin einen Betrag von 7.500 € als angemessen angesehen.
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01. Juli 2008
Urteil des OLG Celle vom 06.05.2008, Az.: 13 U 217/07
Erneut kann seitens unserer Kanzlei gegen die bislang sehr abmahnfreudige e-tail GmbH ein entscheidender Erfolg verzeichnet werden. In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Diesel, Schmitt & Ammer aus Trier haben wir neue Wege in der Bekämpfung rechtmissbräuchlicher Abmahnungen im Internet beschritten.
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23. Juni 2008
Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 09.04.2008, Az.: 3/8 O 190/07
Um einer Wiederholungsgefahr vorzubeugen ist es erforderlich, dass der Verletzer gegenüber dem Verletzten uneingeschränkt, bedingungslos und unwiderruflich für jeden Fall der Zuwiderhandlung erklärt, weitere Verletzungshandlungen zu unterlassen. Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Unterlassungswillens dürfen nicht bestehen. ...
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30. Mai 2008
Beschluss des LG Berlin vom 30.05.2008, Az.: 103 O 46/08
Auf eine von uns ausgesprochene Abmahnung, hätte der Gegner innerhalb einer Woche die Unterlassungserklärung abgeben müssen. Hierauf erklärte der Gegner, er habe gegenüber der Wettbewerbszentrale bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben. Er wolle lediglich die Unterlassungserklärung per Post an uns senden. ...
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08. Mai 2008
Urteil des BGH vom 08.05.2008, Az.: I ZR 83/06
Möchte ein Unternehmen einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend machen und beauftragt es deswegen einen Rechtsanwalt mit der Abmahnung, kann es grundsätzlich die dadurch entstehenden Kosten auch dann vom Verletzer ersetzt verlangen, wenn es über eine eigene Rechtsabteilung verfügt.
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22. April 2008
Urteil des LG Bückeburg vom 22.04.2008, Az.: 2 O 62/08
Die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen ist rechtsmissbräuchlich, wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. Das LG Bückeburg ging in seiner Entscheidung insbesondere darauf ein, wann ein solcher Fall anzunehmen ist.
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