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Inhalte mit dem Schlagwort „Abmahnung“
24. September 2008
Urteil des OLG Hamm vom 22.03.2007, Az.: 4 U 170/06
Eine anfallende Vertragsstrafe wegen wiederholt falscher AGB-Klauseln ist nicht pro Angebot in dem die Klausel verwendet wird zu verstehen, sondern in dem allgemeinen Verstoß, dass die AGB angewandt wurden. Auch wenn in der Unterlassungserklärung vereinbart wurde, dass mehrere Verstöße gerade nicht zu einer einzelnen Vertragsstrafe zusammengefasst werden sollen, muss das Zusammenfassungsverbot zwanglos dahin verstanden werden, dass damit lediglich die Figur des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen werden sollte, die Unterlassungserklärung jedoch einfach nur "ungeschickt ausgedrückt" wurde.
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18. September 2008
Urteil des LG Hamburg vom 22.05.2008, Az.: 315 O 992/07
Wirbt ein Studentenwerk damit, "Studenten in Rechtsangelegenheiten aller Art zu beraten", handelt dieses nicht im zulässigen Rahmen des Rechtsberatungsgesetz (RBerG). Für die Zulässigkeit einer solchen Werbung muss deutlich werden, dass nicht der Werbende die Rechtsberatung durchführt, sondern, dass lediglich eine Beratung von Volljuristen oder Rechtsanwälten vermittelt werden soll, die über die erforderliche Zulassung nach dem RBerG verfügen.
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17. September 2008
Beschluss des OLG Celle vom 29.07.2008, Az.: 13 W 82/08
Der Abmahnende ist nicht verpflichtet, vor Klageerhebung nochmals an den Verletzer heranzutreten, wenn dieser auf die Abmahnung zwar ankündigt, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, sodann jedoch nur die geforderte Abmahnpauschale, nicht aber die Unterlassungserklärung bei dem Abmahnenden eingeht.
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08. September 2008
Urteil des OLG Köln vom 04.07.2008, Az.: 6 U 60/08
Ein Anspruch auf Ersatz von Gegenabmahnungskosten entsteht insbesondere dann, wenn ersichtlich unzutreffende Annahmen vorliegen, bei deren Richtigstellung mit einer Meinungsänderung des Abmahnenden gerechnet werden kann.
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03. September 2008
Beschluss des Hanseatischen OLG Bremen vom 08.08.2008, Az.: 2 U 69/08
§ 8 Abs. 4 UWG soll lediglich vor solchen Abmahnungen schützen, bei denen es nicht um den fairen Wettbewerb, sondern um die Generierung von Abmahnkosten geht. Er schützt dagegen nicht den zuerst Abmahnenden gegen Abmahnkosten des Abgemahnten bezüglich der eigenen Wettbewerbsverstöße.
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24. August 2008
Urteil des OLG Köln vom 15.08.2008, Az.: 6 U 20/08
Wirbt ein Arzt in den "Gelben Seiten" unter einer Rubrik, z.B. Plastische Chirurgie, mit einem "besonderen Leistungsangebot" ohne hierfür Facharzt zu sein, so stellt dies keinen Verstoß gegen § 27 Abs. 6 S. 1 der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte i.V.m. § 4 Nr. 11 UWG dar.
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19. August 2008
Beschluss des SaarOLG vom 14.07.2008, Az.: 1 W 99/08 - 19
Wenn es einem Unternehmer aufgrund besonderer Dringlichkeit unzumutbar ist einen Mitbewerber wegen wettbewerbsrechtlicher Verletzungen vor der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe erst noch abzumahnen, entfällt die Kostenbelastung gemäß § 93 ZPO. Eine solche besondere Eilbedürftigkeit kann dann angenommen werden, wenn der in Rede stehende Wettbewerbsverstoß, als die Gefahr seiner Begehung erkennbar wurde und aus objektivierter klägerischer Sicht ohne die sofortige Erwirkung einer einstweiligen Verfügung nicht mehr verhinderbar ist.
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31. Juli 2008
Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.12.2007, Az.: I-20 U 17/07
Geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien unterfallen der Impressumspflicht gemäß § 5 TMG. Dabei ist auch eine bloße Werbung für Waren ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit und sonstige Interaktionsmöglichkeiten als Telemediendienst anzusehen. Veröffentlicht der Anbieter eines Telemediendienstes kein oder ein fehlerhaftes Impressum, verstößt dieser gegen die Impressumspflicht aus § 5 Abs. 1 TMG und handelt wettbewerbswidrig.
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15. Juli 2008
Urteil des LG Bochum vom 08.07.2008, Az.: 13 O 128/05
Werden unwirksame Klauseln in den AGB verwendet, welche die Verbraucher benachteiligen, so wird der Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht beeinträchtigt. Dadurch werden die Kunden daran gehindert, ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen, was wiederum für den Verwender einen Wettbewerbsvorteil darstellt.
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14. Juli 2008
Urteil des LG Düsseldorf vom 06.12.2007, Az.: 12 O 66/06
Ein Unterlassungsantrag muss derart deutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen ist, der Antragsgegnerin nicht die Möglichkeit genommen wird, sich erschöpfend verteidigen zu können und im Ergebnis nicht dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was der Antragsgegnerin verboten ist.
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