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Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“
14. Oktober 2005
Urteil des OLG Köln vom 14.10.2005, Az.: 6 U 63/05
1. Für vergleichende Werbung gem. § 6 Abs. 1 UWG ist eine Äußerung erforderlich, die auf einen Mitbewerber oder die von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistung Bezug nimmt. Keine derartige Äußerung stellen die bloße Bezeichnung und Ausstattung eines Produkts dar.
2. Einen Anspruch nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG hat der Inhaber einer Parfummarke nicht, wenn der Verkehr die angegriffenen Produkte als "billigere" Nachahmungen der Markendüfte identifiziert.
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05. Oktober 2005
Urteil des BGH vom 05.10.2005, Az.: VIII ZR 382/04
Nach den gesetzlichen Vorschriften hat ein Internethändler auch die vom Käufer zu tragenden Versandkosten anzugeben. Eine klare und verständliche Information des Verbrauchers über zusätzlich zum Warenpreis anfallende Liefer- und Versandkosten im Online-Warenhandel kann nach Auffassung des Bundesgerichtshofs auch erfolgen, ohne dass die Versandkosten noch einmal in einer - auf der für die Bestellung eingerichteten Internetseite unmittelbar vor Abschluss des Bestellvorgangs erscheinenden - "Bestellübersicht" neben dem Warenpreis der Höhe nach ausgewiesen werden müssen. Es ist somit ausreichend, wenn die Liefer- und Versandkosten auf der Angebotsseite angegeben werden.
Für unwirksam erklärten die Karlsruher Richter hingegen die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internethändlers enthaltene Klausel: "Wenn Sie uns keinen bestimmten Wunsch mitteilen, wird der Wert der Rücksendung Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben oder Sie erhalten beim Nachnahmekauf einen Verrechnungsscheck". Eine derartige Regelung läuft zwingenden gesetzlichen Vorschriften zuwider, wonach dem Käufer bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages, z. B. wegen Widerrufs, stets der Kaufpreis zurückzuerstatten ist.
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20. September 2005
Urteil des OLG Köln vom 20.09.2005, Az.: 6 W 112/05
Die Ausstellung eines Preisgutscheins durch einen Apotheker für preisgebundene Arzneimittel ist wettbewerbswidrig iSd. § 4 Nr. 11 UWG.
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30. August 2005
Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.08.2005, Az.: I-20 U 42/05
Umfang des Vertragsstrafversprechens bei Verstoß gegen die Impressumspflicht eines Rechtsanwalts in Zusammenhang mit anderen freien Berufen.
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21. Juli 2005
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 21.07.2005, Az.: 6 U 175/04
1. Die für Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern notwendige Einwilligung kann auch unter § 7 II Nr. 2 UWG konkludent erkärt werden.
2. Für Anrufe eines Versicherungsunternehmens bei seinen privaten Kunden, die bei Vertragsschluss ihre Telefonnummer ohne nähere Erläuterung angegeben haben, fehlt es an einer konkludenten Einwilligung, wenn der Anruf Änderungs- oder Ergänzungsangebote oder die Verlängerung einer bestehenden Versicherung betrifft.
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15. Juli 2005
Pressemitteilung Nr. 120/2005 des BGH vom 15.07.2005, Az.: GSZ 1/04
Der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofes hatte aufgrund einer Vorlage des I. Zivilsenates über die Frage zu entscheiden, ob die unberechtigte Verwarnung aus Immaterialgüterrechten wie einem Kennzeichen-, einem Patent-, Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmusterrecht haftungsrechtliche Folgen für den Verwarner auslösen kann.
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12. Juli 2005
Urteil des Obersten Gerichtshofs Österreich (OGH) vom 12.07.2005, Az.: 4 Ob 131/05a
1. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains stellt keine Markenverletzung dar, da kein kennzeichenmäßiger Gebrauch vorliegt.
2. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains ist dagegen wettbewerbswidrig, weil hierdurch Mitbewerber in ihrer freien Entfaltung behindert werden.
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21. Juni 2005
Urteil des LG Hannover vom 21.06.2005, Az.: 14 O 158/04
1. Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Verbrauchern unaufgefordert und ohne deren vorheriges Einverständnis zu gewerblichen Zwecken SMS zusendet handelt wettbewerbswidrig.
2. Bei einer kostenpflichtigen Vermittlung von SMS-Chats müssen sich die Preisangaben hierzu in unmittelbarer Umgebung zum Angebot befinden, eindeutig zuzuordnen, leicht erkennbar und deutlich lesbar / gut wahrnehmbar sein. Dem ist nicht genüge getan, wenn die Preisinformation am Ende einer SMS steht und erst durch längeres Herunterscrollen erkennbar ist. Es ist deshalb erforderlich, dass schon am Beginn einer entsprechenden SMS darauf verwiesen wird, dass sich am Ende der SMS eine Preisinformation befindet.
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09. Juni 2005
Urteil des BGH vom 09.06.2005, Az.: I ZR 279/02
Wird im Zusammenhang mit der Mitteilung, der angeschriebene Verbraucher habe einen der abgebildeten Gewinne auf jeden Fall gewonnen, auf eine "Gewinn-Auskunft"; unter Angabe einer 0190-Telefonnummer hingewiesen, so ist dies irreführend, wenn dem Verbraucher unter der entgeltpflichtigen Telefonnummer nicht die erwartete Auskunft über seinen Gewinn erteilt wird, sondern die Gewinne nur allgemein beschrieben werden.
Eine Aufforderung, einen Kostenbeitrag zum Gewinnspiel zu leisten, rechnet zu dessen Teilnahmebedingungen. Dieser Teilnahmebedingung fehlt die gebotene Eindeutigkeit, wenn der Verbraucher nicht erkennen kann, wofür der angeforderte "Organisationsbeitrag" verwendet wird.
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07. Juni 2005
Urteil des OLG Hamm vom 07.06.2005, Az.: 4 U 22/05
Die Kombination aus übertriebenem Anlocken und zeitlichem Druck bei der Kaufentscheidung ist wettbewerbswidrig.
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