Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“
Verkauf ausländischer Lebensmittel in Deutschland nur in deutschsprachig bedruckter Verpackung zulässig
Beschluss des LG Düsseldorf vom 29.07.2010, Az.: 37 O 9/09
Einem Lebensmittelhändler ist es nicht gestattet in Deutschland Nudeln in ausschließlich mit Texten in italienischer Sprache bedruckten Verpackungen zu verkaufen. Solche Produkte dürfen nur unter Nennung der Zutaten in deutscher Sprache in den Verkehr gebracht werden. Auch die Nährwertkennzeichnungen müssen in deutscher Sprache angegeben werden. Dagegen muss das Haltbarkeitsdatum nicht in deutscher Sprache genannt werden, sofern es besonders groß und vom restlichen Packungsdesign abweichend dargestellt ist.Lohnsteuerhilfeverein Preußen: Anforderung an die Werbung eines Vereins
Urteil des BGH vom 14.10.2010, Az.: I ZR 5/09
Ein Lohnsteuerhilfeverein, der in einer Werbeanzeige allein auf sein Bestehen hinweist, muss nicht zugleich erklären, dass eine Beratung nur im Rahmen einer Mitgliedschaft bei ihm möglich und er auch lediglich in eingeschränktem Umfang zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist.Pflicht zur Angabe von Versandkosten für alle Länder
Betreiber von Onlineshops müssen auf ihrer Internetseite sämtliche Versandkosten für alle von ihnen belieferten Länder angeben. Hierbei genügt es nicht, wenn auf der Internetseite lediglich ein Hinweis zu finden ist, dass dem Kunden auf eine entsprechende Nachfrage der konkrete Versandpreis für seine Lieferung mitgeteilt wird.
Pflicht zur Angabe der Garantiebedingungen gilt nur für vertragliche Garantieerklärung, nicht für Werbung mit Garantien
Arzneimittelwerbung mit Gewinnspiel ist rechtswidrig
Hartplatzhelden triumphieren vor BGH
a) Die unmittelbare Übernahme des Leistungsergebnisses eines Dritten ist keine Nachahmung im Sinne von § 4 Nr. 9 UWG.
b) Ein Fußballverband, der in seinem Verbandsgebiet zusammen mit den ihm angehörenden Vereinen Amateurfußballspiele (hier: Verbandsligaspiele) durchführt, wird nicht dadurch in unlauterer Weise in einem etwa unmittelbar aus § 3 UWG abzuleitenden ausschließlichen Verwertungsrecht verletzt, dass Filmausschnitte, die einzelne Szenen des Spielgeschehens wiedergeben, auf einem Internetportal veröffentlicht werden.
Urheberrecht beim Vertrieb eines Filmwerks
Urteil des OLG Hamburg vom 11.08.2010, Az.: 5 U 18/08
Die Zusammenstellung von Konzertfilmaufnahmen genießt als neues, eigenständiges Filmwerk Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Ein solches Filmwerk liegt vor, wenn die Zusammenstellung der Konzertschnitte duch Schnitt, thematische Gruppierung und gestalterische Elemente eine eigene erzählerische Struktur gewinnt und dadurch ein Gesamtfilm mit eigener Dramaturgie entsteht. Kein Urheberrechtsschutz würde bestehen, wenn die bereits bestehenden Konzertaufnahmen allein schlicht aneinander gereiht werden.Der Hersteller eines solchen neuen Filmwerks kann damit die ohne seine Einwilligung vorgenommene Vervielfältigung und Verbreitung von identischen Inhalten seines Filmwerks verbieten.
Autobingooo-Software stellt keinen Eingriff in das urheberrechtliche Datenbankrecht von „autoscout24.de“ dar
Urteil des HansOLG Hamburg vom 18.08.2010, Az.: 5 U 62/09
Eine Software, welche durch eine Eingabemaske automatisch sämtliche Autobörsen im Internet durchsucht, ohne, dass der Nutzer die einzelnen Seiten besucht, verstößt nicht gegen das Datenbankrecht von "autoscout24".de. Zwar handelt es sich bei den von "autoscout24.de" bereitgestellten Informationen um eine Datenbank. Jedoch wird von den Nutzern kein wesentlicher Teil derselben entnommen. Auch eine wettbewerbswidrige Behinderung ist nicht gegeben.Werbeanzeige für Goldankauf „bis zu 24 € je Gramm“ nicht wettbewerbswidrig
Beschluss des LG Kiel vom 28.07.2010, Az.: 14 O 32/10
Der Betreiber eines Pfandhauses darf mit dem Slogan "Wir zahlen Ihnen bis zu 24 € je Gramm Gold" werben. Eine solche Werbung ist weder irreführend, noch verstößt sie gegen die Preisangabenverordnung. Die Verpflichtung zur Preisangabe kommt nicht zur Anwendung, da keine Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, sondern lediglich aufgefordert wird, sein Gold zum Verkauf anzubieten. Ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot liegt nicht vor, da durch den Zusatz "bis zu" hinreichend ersichtlich ist, dass der genannte Preis nicht für jede Art von Gold gezahlt wird, sondern nur für solches der höchsten Reinheitsstufe.
