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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

29. April 2015

Werbung mit Zugabe einer kostenlosen Zweitbrille ist unzulässig

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Urteil des BGH vom 06.11.2014, Az.: I ZR 26/13

a) Die naheliegende Möglichkeit, dass sich ein Verbraucher wegen einer zusätzlich angebotenen kostenlosen Zweitbrille für das entsprechende Angebot entscheidet, ohne zuvor zu prüfen, ob das Angebot eines anderen Unternehmens seinen Bedürfnissen besser entspricht, begründet die für die Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG erforderliche abstrakte Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung des Werbeadressaten.

b) Ein nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b HWG zulässiger Mengenrabatt liegt vor, wenn zu einem Einzelstück ein gleiches Produkt als Zuwendung gewährt wird, so dass der Empfänger insgesamt zwei gleiche Waren erhält.

c) Eine gleiche Ware im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b HWG setzt voraus, dass es sich um eine Ware in identischer Qualität wie die entgeltlich abgegebene Ware handelt.

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29. April 2015

Der Werbeslogan „Immer Netz hat der Netzer …“ beinhaltet keine Irreführung

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 25.09.2014, Az.: 6 U 111/14

Wirbt ein Mobilfunkanbieter damit, dass man mit seinem neuen Tarif „immer Netz hat“, so ist sich der durchschnittliche Verbraucher bei solch einer Aussage bewusst, dass er auch mit diesem Tarif nicht in jeder Situation ungestörten Empfang haben wird. Er erwartet vielmehr eine bessere Verbindungsqualität als bei anderen Mobilfunkanbietern. Durch die bekannte Werbeaussage „Immer Netz hat der Netzer…“ wird demnach kein davon abweichender Eindruck erweckt und der Verbraucher auch nicht in die Irre geführt.

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28. April 2015

Werbung für Staubsauger: isolierte Aussage „Beste Saugleistung“ kann irreführend sein

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Urteil des OLG Köln vom 25.07.2014, Az.: 6 U 47/14

Wird ein Werbevergleich zwischen Staubsaugern laut einer in einem Werbefilm enthaltenen Aussage „unter gerichtlicher Beaufsichtigung“ durchgeführt und beaufsichtigt tatsächlich aber lediglich ein Gerichtsvollzieher den Test, so ist die Aussage irreführend. Gleiches gilt für die Werbung mit dem Slogan „Beste Saugleistung“ in einem Werbeprospekt, wenn dieser Slogan in keinem Zusammenhang mit dem vergleichenden Werbevideo steht. Eine solche isolierte Spitzenstellungsbehauptung ist nämlich nur dann zulässig, wenn das Produkt allen ähnlichen Produkten in jedem Aspekt überlegen ist.

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22. April 2015

Zur Werbeaussage, Becel pro.activ könne den Cholesterinwert um circa 23 % senken

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Urteil des LG Hamburg vom 13.03.2015, Az.: 315 O 283/14

Bei der Werbung für eine Halbfettmargarine mit der Aussage „Mit ausgewogener Ernährung, ausreichend Bewegung und Becel pro.activ konnte ich meinen Cholesterinwert von 275 auf 211 mg/dl senken“, handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe, für die nach der Health-Claims-VO eine Zulassung nötig ist. Für den Verbraucher ist aus der Anzeige nämlich nicht ersichtlich, dass sich die Verbesserung des Gesundheitszustandes auf das aus drei Komponenten bestehende Programm bezieht, vielmehr rechnet er den Erfolg allein dem beworbenen Produkt zu.

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22. April 2015

Verstößt Betreiber einer Verkaufsplattform gegen Wettbewerbsrecht, haftet anbietender Händler

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Urteil des LG Arnsberg vom 22.01.2015, Az.: 8 O 104/14

Das Werben für ein Produkt mithilfe eines TÜV-Zertifikats ist irreführend, wenn das Siegel zum Zeitpunkt der Schaltung der Werbung tatsächlich noch gar nicht vergeben war. Für diese Irreführung haftete das Unternehmen als mittelbarer Störer, das den Betreiber einer Internetplattform beauftragt, das Produkt anzubieten, da es insoweit Prüfpflichten treffen. Wird durch die Wahrnehmung dieser Prüfpflichten die Irreführung nicht verhindert, ist es dem Unternehmen zumutbar, von geschäftlichen Kontakten mit dem Beauftragten Abstand zu nehmen, selbst wenn dieser Marktführer ist.

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15. April 2015

Dienstvertragliche Einordnung einer „Internetagentur-Flatrate“

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Urteil des LG Köln vom 20.02.2015, Az.: 12 O 186/13

Bei einem Vertrag über eine „Internetagentur-Flatrate“, die den Aufbau einer Internetpräsenz zum Inhalt hat und eine monatliche Pauschalvergütung vorsieht, handelt es sich um einen Dienstvertrag. Dafür sprechen neben der Vergütungsvereinbarung, dem jährlichen Zeitkontingent und der Bezeichnung als „Rahmenvertrag“ die im Einzelnen vereinbarten Leistungen. Selbst wenn beispielsweise die Erstellung einer Website dem Werkvertragsrecht zuzuordnen ist, so rechtfertigt die Laufzeit des Vertrages, die zumeist erheblich über die Erstellungszeit hinaus geht, eine Einordnung als Dienstvertrag.

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15. April 2015

Verwendung des Adler-Symbols auf Fanartikeln

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Urteil des OLG München vom 05.02.2015, Az.: 6 U 3249/14

T-Shirts mit dem Adler-Symbol und dem Schriftzug „Deutschland, Deutschland, Deutschland“ weisen Verwechslungsgefahr mit der DFB-Marke auf, insbesondere wenn das Symbol auf der linken Brust angebracht ist. Bei Auto-Fußmatten, auf denen das Adler-Symbol Verwendung findet, besteht jedoch keine Verwechslungsgefahr. Die alleinige Übereinstimmung nur in der Adler-Marke reicht nicht aus, um eine solche anzunehmen, da der maßgebliche Gesamteindruck der DFB-Marke auch durch den Schriftzug „Deutscher Fußball-Bund“ erheblich mitbestimmt wird.

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14. April 2015

Unzulässige nährwertbezogene Angabe bei Nahrungsergänzungsmitteln

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Urteil des OLG Frankfurt vom 29.01.2015, Az.: 6 U 170/14

Enthält ein Nahrungsergänzungsmittel laut Bezeichnung „Vitalstoffe“, so handelt es sich bei diesem Begriff um eine nährwertbezogene Angabe. Diese suggeriert dem Verbraucher, dass das beworbene Produkt positive Nährwerteigenschaften besitze, die zur Erhaltung der Vitalität beitrügen. Sofern die Angabe nicht den in der Health-Claims-Verordnung (Verordnung Nr. 1924/2006) festgelegten Bedingungen entspricht, ist sie unzulässig.

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10. April 2015

Zum markenrechtlichen Schutz eines selektiven Vertriebssystems

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Urteil des LG Hamburg vom 08.01.2015, Az.: 315 0 339/13

Die Verwendung von eigenen Werbemotiven, die den Eindruck erwecken, zum selektiven Vertriebssystem des Markeninhabers zu gehören, jedoch nicht der üblichen Markenästhetik der Marke entsprechen, ist unzulässig. So stellt auch ein Werbemotiv für Parfüm einer bekannten Marke, das nicht vom Markeninhaber stammt und dem Luxus- und Prestigecharakter des Parfüms und damit den vertraglichen Verpflichtung des selektiven Vertriebssystems widerspricht, eine Verletzung der Herkunfts-, der Werbe- und Kommunikationsfunktion der Marke, sowie eine Rufschädigung dar.

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08. April 2015

Werbeaussage „TÜV-geprüft“ ist nur unter näheren Angaben zulässig

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.11.2014, Az.: I-20 U 208/13

Eine Versandapotheke darf mit der Aussage „TÜV-geprüft“ nur werben, wenn sie hierzu nähere Angaben macht. Andernfalls handelt es sich um eine irreführende Werbung, da für den Verbraucher nicht ersichtlich ist, auf was genau sich die Prüfung bezieht. Für eine informationsgeleitete Entscheidung benötigt der Verkehr folglich die dem Zertifikat zugrunde liegenden Unterlagen, denen er den Gegenstand der Prüfung entnehmen kann. Diese Information ist für den Verbraucher von großer Bedeutung, da Zertifizierungen neutraler Stellen großen Einfluss auf dessen geschäftliche Entscheidung haben.

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