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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

05. Juli 2016

Werbeprospekt für Küchen muss Typenbezeichnung der verbauten Elektrogeräte enthalten

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Beschluss des OLG Bamberg vom 11.03.2016, Az.: 3 U 8/16

Bewirbt ein Möbelhaus in einem Werbeprospekt Komplettküchen, so stellt diese Werbung selbst dann ein Angebot i. S. d. § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG dar, wenn sie nicht als bindendes Angebot oder „invitatio ad offerendum“ zu qualifizieren ist. Voraussetzung ist einzig, dass Merkmale und Preise der Produkte so angegeben sind, dass der Verbraucher eine informierte geschäftliche Entscheidung treffen kann. Ist dies der Fall, so müssen die Herstellerbezeichnungen der in den Küchen verbauten Elektrogeräte als wesentliche Merkmale zwingend im Prospekt genannt werden.

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05. Juli 2016

Wirksamkeitsaussagen für Lebensmittel nur nach „Goldstandart“-Studie zulässig

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Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 10.03.2016, Az.: 6 U 56/15

Werbeaussagen über die gesundheitsfördernde Wirkung eines Lebensmittels sind als solche nur dann zulässig, wenn diese Wirksamkeit zuvor mittels einer Studie nach dem sogenannten „Goldstandart“, also einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung unter Veröffentlichung und Einbeziehung in den Diskussionsprozess der Fachwelt, bewiesen worden ist. Der Verweis auf die Tatsache, dass der Autor der Studie zum Forschungszeitpunkt zeitgleich Patentinhaber und Anteilseigener der Herstellerfirma war, genügt in der Regel nicht um gewichtige Zweifel am Aussagegehalt der Studie begründen zu können, sofern dieser Interessenskonflikt mittels einer externen Überprüfung durch unabhängige Beteiligte ausgeglichen werden kann.

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04. Juli 2016

„Adblock Plus“ verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

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Urteil des LG München vom 22.03.2016, Az.: 33 O 5017/15

Der Vertrieb der Software „Adblock Plus“ verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht, da er einerseits vordergründig der Förderung des eigenen Absatzes dient und andererseits die Internetseiten, die sich hauptsächlich durch Werbung finanzieren, gerade nicht vom Markt verdrängen, sondern vielmehr für das Geschäftsmodell des „Whitelistings“ gewinnen will. Des Weiteren greift die Open-Source-Software nicht unmittelbar in die Internetseite der Mitbewerber ein, vielmehr ermöglicht sie dem einzelnen Internetnutzer, ausgewählte Werbung einzig auf seinem Computer nicht anzuzeigen.

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01. Juli 2016

„Gesponserte“ redaktionelle Berichterstattung?

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Urteil des LG München I vom 31.07.2015, Az.: 4 HK O 21172/14

Verschleierte Werbung im Rahmen vermeintlich redaktioneller Berichterstattung ist wettbewerbswidrig. Verkaufsförderungsmaßnahmen müssen dem Verbraucher vielmehr hinreichend deutlich kenntlich gemacht werden, andernfalls sind sie unzulässig. Die Verlinkung im Rahmen einer eigentlich rein redaktionellen Webseite auf die Webseite eines werbenden Unternehmens mit der Überschrift „mehr aus dem Web“ und dem Wort „Sponsored“ genügt diesen Anforderungen hingegen nicht.

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01. Juli 2016

Zu den Anforderungen an die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast im Eilverfahren bei irreführender Werbung mit Gesundheitsbezug

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Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 21.03.2016, Az.: 6 W 21/16

Im Rahmen der Ermittlung, ob eine gesundheitsbezogene Werbung als irreführend einzustufen ist, ist die Glaubhaftmachung der wissenschaftlichen Absicherung der Wirkungsaussage durch den Werbenden auch mit den Mitteln des Eilverfahrens möglich. Etwaiger Schwierigkeiten kann und muss im Eilverfahren durch sachgerechte Anforderungen an den Grad der Glaubhaftmachung Rechnung getragen werden. Aufgabe des Antragstellers ist es dabei, die Umstrittenheit der angegriffenen Aussagen im Einzelnen zu belegen.

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01. Juli 2016

Der Titel „Private Dancer“ im Rahmen eines Tina Turner – Musicals verletzt nicht das Aufführungsrecht des Komponisten

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Urteil des LG Hamburg vom 05.02.2016, Az.: 308 O 241/15

Das Aufführungsrecht eines Komponisten und Textdichters, durch eine bühnenmäßige Darstellung seines Musikwerks, wird nicht dadurch verletzt, dass das Werk am Ende eines Musicals nach einer Pause ohne Bühnenbild im Rahmen eines Coverkonzerts aufgeführt wird. Handelt es sich um eine Veranstaltung mit zwei Teilen, sodass nicht zwangsläufig von einem geschlossenen Handlungsablauf zu sprechen ist, fehlt es an der Einbindung des Musikwerks in einen sinnvollen Handlungsablauf, sodass es sich lediglich um eine rein konzertante Aufführung handelt, auch wenn durch entsprechende Werbung ein anderer Eindruck vermittelt wird.

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28. Juni 2016

Entgeltliche Whitelist-Funktion von Adblock Plus ist unzulässig

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Urteil des OLG Köln vom 24.06.2016, Az.: 6 U 149/15

Der Vertrieb eines Adblockers zum Blockieren von Werbeinhalten stellt keinen Verstoß gegen das wettbewerbsrechtliche Verbot gezielter Behinderung dar, wenn die Software vom Nutzer selbst installiert wird. Soweit Werbung nach vorgegebenen Kriterien gegen Zahlung einer Vergütung von der Blockadefunktion ausgenommen wird (sog. Whitelisting), liegt jedoch eine unzulässige aggressive Praktik iSd § 4a UWG vor.

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24. Juni 2016

Angebot eines kostenlosen „Lasik Quick-Check“ verstößt gegen das Heilmittelwerberecht

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Pressemitteilung zum Urteil des OLG Köln vom 20.05.2016, Az.: 6 U 155/15

Wirbt ein Augenarzt mit einem kostenlosen Lasik Quick-Check, durch den ermittelt werden soll, ob der Sehfehler des Patienten durch eine Augenlaserbehandlung behoben werden kann, so stellt der Quick-Check eine unzulässige Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 HWG dar. Der Arzt fördere dadurch erkennbar den Absatz einer bestimmten Operationsmethode, insbesondere liege hier keine handelsübliche Nebenleistung vor, da der Arzt den Quick-Check ja gerade als Besonderheit seines Angebots hervorhebe.

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24. Juni 2016

Sternchenhinweis in Printwerbung mit Verweis auf Informationen im Internet kann unzulässig sein

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Urteil des OLG Karlsruhe vom 17.07.2015, Az.: 4 U 49/15

Wird ein Sternchenhinweis in einer Printwerbung, der sich auf Seite 3 der Flappe einer Tageszeitung befindet, auf der ersten Seite aufgelöst, so verstößt die Werbung gegen das Transparenzgebot des § 4 Nr. 4 UWG. Die Bedingungen der Inanspruchnahme einer Verkaufsförderungsmaßnahme müssen nicht nur inhaltlich klar und eindeutig angegeben werden, sondern als solche auch erkennbar und leicht zugänglich sein. Eine Verlagerung der notwendigen Informationen über die Verkaufsförderungsmaßnahme auf die Internetseite des Werbenden verstößt in einem solchen Fall ebenfalls gegen das Transparenzgebot und ist daher unzulässig.

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24. Juni 2016

Angabe des Gesamtpreises muss voreingestellte Zusatzleistungen beinhalten

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Urteil des OLG Dresden vom 12.01.2016, Az.: 14 U 1425/15

Ist bei einer kombinierten Leistung eine Zusatzleistung in den ersten zwei Monaten kostenlos hinzugebucht, für die ab dem dritten Monat ein zusätzliches Entgelt anfällt, so ist diese auch dann bei der Berechnung des Gesamtpreises mit zu berücksichtigen, wenn die Leistung im ersten Monat gekündigt werden kann, so dass bei rechtzeitiger Kündigung keine zusätzlichen Kosten anfallen. Darüber hinaus ist eine blickfangmäßig herausgestellte Preisangabe nur zulässig, wenn weitere Preisbestandteile eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar sind. Dies kann mittels eines Sternchenvermerks geschehen. Eine Fußnote, die ohne deutlich erkennbaren Zusammenhang auf einer anderen Unterseite aufgelöst wird, genügt diesen Anforderungen jedenfalls nicht.

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