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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

30. Oktober 2009

Hotelempfehlungen haben keinen Einfluss auf Zahnbehandlung

Urteil des OLG Hamm vom 09.06.2009, Az.: 4 U 70/09

Die Hotelempfehlung einer Zahnklinik auf ihrer Internetseite verstößt nicht gegen Vorschriften. Zahnkliniken dürfen sachangemessen für die eigenen Leistungen, die vom Zahnarzt erbracht werden, werben. Sachangemessen ist zudem alles, was dem berechtigten Informationsinteresse des Patienten entspricht. Gerade die Klientel der ortsfremden Patienten ist interessiert daran, direkt über nahe liegende Übernachtungsmöglichkeiten informiert zu werden. Die Hotelempfehlungen stehen dabei offensichtlich mit der Zahnbehandlung in keinerlei Zusammenhang.
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30. Oktober 2009

Haftung bei Werbepartnerprogramm

Urteil des BGH vom 07.10.2009, Az.: I ZR 109/06

Unternehmen, die an einem Werbepartnerprogramm teilnehmen, indem sie für andere Unternehmen auf ihrer Webseite einen Link bereithalten, der auf das Angebot des Werbepartners führt, werden dann als Beauftragte dieses Werbepartners im Sinne von § 14 Abs. 7 MarkenG tätig, wenn sie für jeden Besucher, der über diesen Link zum Werbepartner gelangt und dort einen Vertrag abeschließt, eine Provision erhalten. Die Haftung des Werbepartners nach § 14 Abs. 7 MarkenG beschränkt sich auf die bestimmte, zum Partnerprogramm angemeldete Webseite.
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28. Oktober 2009

Übertragung des Persönlichkeitsrechts

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 15.09.2009, Az.: 7 U 1/09 Es besteht die Möglichkeit sein Persönlichkeitsrecht an einen Dritten zu übertragen. Dies kann durch einen Vertragsschluss der Fall sein. Eine vollständige Übertragung dieses Rechts ist zwar nicht möglich; die Übertragung von beispielsweise kommerziellen Anteilen der einzelnen Persönlichkeitsrechte ist aber wirksam.
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15. Oktober 2009

Räumungsverkauf wegen Umbau

Urteil des BGH vom 30.04.2009, Az.: I ZR 66/07

Ein im Hinblick auf den Umbau der Geschäftsräume durchgeführter Räumungsverkauf mit Preisherabsetzungen stellt auch dann eine Verkaufsförderungsmaßnahme i.S. des § 4 Nr. 4 UWG dar, wenn der Verbraucher Anlass hat anzunehmen, dass der Anbieter nach der Verkaufsaktion nicht mehr zum früher verlangten Preis zurückkehren wird und der herabgesetzte Preis daher den neuen Normalpreis darstellt.
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15. Oktober 2009

Verstoß gegen Transparenzgebot des §4 Nr.4 UWG bei Nichtangabe der Dauer eines befristeten Räumungsverkaufs

Urteil des BGH vom 30.04.2009, Az.: I ZR 148/07

Die Werbung für einen tatsächlich befristeten Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe stellt eine Verkaufsförderungsmaßnahme dar und unterliegt damit nach dessen Sinn und Zweck dem Anwendungsbereich des §4 Nr.4 UWG.
Daher gelten die Informationspflichten des §4 Nr.4 UWG. Das bedeutet, dass die Nichtangabe der Dauer eines befristeten Räumungsverkaufes auf dem Werbeplakat eine Verletzung des Transparenzgebotes darstellt. Aufgrund bestehender Nachahmungsgefahr und Werbewirkung für andere ist diese nicht unerheblich.
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13. Oktober 2009

0,00 Grundgebühr – Umsonst telefonieren?

Urteil des BGH vom 22.04.2009, Az.: I ZR 14/07

Die Blickfangwerbung eines Telekommunkationsanbieters einen scheinbar kostenlosen Telekommunikationsvertrag anzubieten und lediglich im "Kleingedruckten" auf weitere folgende Kosten hinzuweisen, verstößt gegen die Preisangabenverordnung und ist somit irreführend und damit wettbewerbswidrig.
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12. Oktober 2009

Bestmöglich beworben?

Urteil des OLG Hamm vom 04.08.2009, Az.: 4 U 55/09

In der Alleinstellungswerbung gibt der Werbende vor, alleine eine Spitzenstellung im Bereich seiner Dienstleistung einzunehmen. Im vorliegenden Fall soll das Hörvermögen verbessert unterstützt werden, was durchaus mess- und nachprüfbar ist. Die Richtigkeit der Werbeaussage wird nicht dargelegt, so dass der Nachweis der besseren Leistung im Vergleich zu den Mitbewerbern fehlt. Zudem ist es in der Werbung für Hörgeräte als Medizinprodukte unzulässig so zu tun, als ob der Erfolg sicherlich eintreten wird.
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02. Oktober 2009

BILD gegen taz: Zu den Grenzen humorvoller Werbevergleiche

Pressemitteilung Nr. 201/2009 des BGH zum Urteil vom 01.10.2009, Az.: I ZR 134/09

Humorvolle und ironische Vergleiche in einem Werbespot sind innerhalb bestimmter Grenzen zulässig. Wenn der Werbende den Mitbewerber weder herabsetzt noch der Lächerlichkeit preisgibt und es sich bei der Darstellung somit lediglich um eine humorvolle Überspitzung handelt, handelt der Werbende nicht wettbewerbswidrig.
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