Urteile aus der Kategorie „Werberecht“
Urteil des BGH vom 22.07.2010, Az.: I ZR 139/08
Der Betreiber eines Internetmarktplatzes, der Dritten die Möglichkeit eröffnet, Verkaufsangebote ohne seine Kenntnisnahme in einem vollautomatischen Verfahren einzustellen, ist nicht verpflichtet, sämtliche Verkaufsangebote, die die Marken eines Markeninhabers anführen, einer manuellen Bildkontrolle darauf zu unterziehen, ob unter den Marken von den Orginalerzeugnissen abweichende Produkte angeboten werden.
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Vorschaltblatt keine als Information getarnte Werbung
Urteil des BGH vom 01.07.2010, Az.: I ZR 161/09
a) Ein Verstoß gegen das in Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG vorgesehene Verbot als Information getarnter Werbung liegt bei einer mehrseitigen Zeitschriftenwerbung nicht vor, wenn der Werbecharakter nach dem Inhalt der gesamten Werbung unverkennbar ist und bei einer Kenntnisnahme nur der ersten Seite deren isolierter Inhalt keine Verkaufsförderung bewirkt.
b) Bei der unter a) beschriebenen Zeitschriftenwerbung liegt auch keine Verschleierung des Werbecharakters i.S. von § 4 Nr. 3 UWG vor.
c) Ein Verstoß gegen das in den Landespressegesetzen verankerte Trennungsgebot redaktioneller Inhalte und Werbung liegt nicht vor, wenn der Leser den Werbecharakter einer mehrseitigen Zeitschriftenwerbung in ihrer Gesamtheit ohne weiteres erkennt und die erste Seite der Zeitschriftenwerbung für sich genommen keine Werbewirkung entfaltet.
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b) Bei der unter a) beschriebenen Zeitschriftenwerbung liegt auch keine Verschleierung des Werbecharakters i.S. von § 4 Nr. 3 UWG vor.
c) Ein Verstoß gegen das in den Landespressegesetzen verankerte Trennungsgebot redaktioneller Inhalte und Werbung liegt nicht vor, wenn der Leser den Werbecharakter einer mehrseitigen Zeitschriftenwerbung in ihrer Gesamtheit ohne weiteres erkennt und die erste Seite der Zeitschriftenwerbung für sich genommen keine Werbewirkung entfaltet.
Werbung mit der gesetzlichen „24-Monatsgarantie“ unzulässig
Beschluss des LG Bochum vom 03.09.2010, Az.: I-12 O 167/10
Bewirbt ein Online-Händler seine Angebote mit der gesetzlichen "24-Monatsgarantie", ist die Werbeaussage als wettbewerbswidrig einzustufen und somit auch unzulässig, wenn lediglich die normale gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren gemeint ist. Derartige Werbungaussagen sind irreführend.
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Verbot für Tabakwerbung auch bei Imagewerbung
Pressemitteilung Nr. 225/2010 des BGH zum Urteil vom 18.11.2010, Az.: I ZR 137/09
Neben dem bereits vorherrschenden Verbot, für Zigaretten und Tabak im Allgemeinen zu werben, untersagte der BGH nun auch die bloße Imagewerbung für ein Tabakunternehmen. Auch wenn nicht direkt für die Produkte eines Tabakherstellers geworben wird und nur auf das Unternehmen selbst Bezug genommen wird, ist hierin eine wettbewerbswidrige und somit unzulässige Werbung zu sehen. Die dem Tabakkonsum innewohnenden Gefahren dürfen auch nicht mit bloßer Imagewerbung verharmlost werden.
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Zulässige Werbeanzeige trotz Ähnlichkeit zu redaktionellem Text
Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.04.2010, Az.: I-20 U 251/08
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Das OLG Düsseldorf entschied im vorliegenden Fall, dass ein Werbebeitrag trotz der Ähnlichkeit zum redaktionellen Text zulässig sei, da sich der nachfolgende Text zum einen von dem redaktionellen Beitrag unterscheide und zum anderen Name des Produkts mehrmals genannt und das Produkt plump und daher erkennbar beworben werde.
Glücksspielwerbung im Internet und am Telefon weiterhin unzulässig
Urteil des OLG Köln vom 19.11.2010, Az.: 6 U 38/10
Erneut entschied ein Gericht, dass Werbung für Glücksspiele wettbewerbswidrig und somit unzulässig ist. Im vorliegenden Fall urteilte das OLG Köln über eine Werbung für die Zusammenführung von Spielinteressenten zu Spielgemeinschaften im Internet und am Telefon. Glücksspielwerbung stelle nicht nur einen Wettbewerbsverstoß dar, sondern auch einen Verstoß gegen das im Glücksspielsstaatsvertrag (GlüStV) verankerte Werbeverbot.
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Werbung mit „Jahreswagen“ bei vorheriger gewerblicher Nutzung wettbewerbswidrig
Urteil des OLG Oldenburg vom 16.09.2010, Az.: 1 U 75/10
Die Werbung für einen Pkw mit der Bezeichnung "Jahreswagen (1 Vorbesitzer)"ist wettbewerbswidrig und damit irreführend, wenn der Händler nicht darauf hinweist, dass das Fahrzeug zuvor in einer gewerblich genutzen Fahrzeugflotte als Mietwagen eingesetzt worden war. Der Durchschnittsverbraucher versteht unter dem Begriff "Jahreswagen" einen "jungen" Gebrauchtwagen aus erster Hand, der sich hinsichtlich seines Alters von einem Neufahrzeug im wesentlichen lediglich durch die einjährige Nutzung seit der Erstzulassung unterscheidet.
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Die Werbung für einen Pkw mit der Bezeichnung "Jahreswagen (1 Vorbesitzer)"ist wettbewerbswidrig und damit irreführend, wenn der Händler nicht darauf hinweist, dass das Fahrzeug zuvor in einer gewerblich genutzen Fahrzeugflotte als Mietwagen eingesetzt worden war. Der Durchschnittsverbraucher versteht unter dem Begriff "Jahreswagen" einen "jungen" Gebrauchtwagen aus erster Hand, der sich hinsichtlich seines Alters von einem Neufahrzeug im wesentlichen lediglich durch die einjährige Nutzung seit der Erstzulassung unterscheidet.
Autohändler darf Vorführwagen ohne Energieverbrauchskennzeichnung anbieten
Urteil des OLG Koblenz vom 13.10.2010, Az.: 9 U 518/10
Es stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar, wenn ein Vertragshändler eines Autohaus in der Verkaufsanzeige bezüglich eines Vorführwagens nicht die für Neufahrzeuge vorgeschriebenen Werte über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und der CO²-Emissionen des Fahrzeugs angibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der angebotene Pkw bereits 500km im Straßenverkehr gefahren worden ist und somit kein "neuer Pkw" im Sinne der Pkw-EnVKV war.
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Es stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar, wenn ein Vertragshändler eines Autohaus in der Verkaufsanzeige bezüglich eines Vorführwagens nicht die für Neufahrzeuge vorgeschriebenen Werte über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und der CO²-Emissionen des Fahrzeugs angibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der angebotene Pkw bereits 500km im Straßenverkehr gefahren worden ist und somit kein "neuer Pkw" im Sinne der Pkw-EnVKV war.
Reiseveranstalter haftet für rechtswidrige Werbeemails seines zugehörigen Reisevermittlers
Urteil des OLG Köln vom 08.10.2010, Az.: 6 U 69/10
Ein Reiseunternehmen, das sich eines in seinen Geschäftsbetrieb eingegliederten Reisevermittlers bedient, haftet für durch Letzteren rechtswidrig verschickte Werbemails. Dies gilt u.a. deshalb, da es grundsätzlich entsprechenden Einfluss auf die Tätigkeit des Reisevermittlers hat, bzw. sich einen solchen sichern kann und muss.
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Die Formulierung „gehört zu den Testsiegern“ beschreibt keine absolute Spitzenstellung
Urteil des OLG Köln vom 28.05.2008, Az.: 6 U 19/08
Im vorliegenden Fall erhielt die Kreditberatung der Beklagten im Zuge einer Untersuchung das Qualitätsurteil "gut (2,4)" das zweitbeste Urteil hinter einem mit "gut (1,6)" bewerteten Kreditinstitut. Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass die von der Beklagten gewählte Werbeformulierung "Als eine von drei Instituten erhielt sie für die Kreditberatung das Urteil GUT- und gehört damit zu den Testsiegern" den Verbraucher nicht dahingehend in die Irre führt, dass er eine absolute Spitzenstellung des Kreditinstituts annimmt, da die Verwendung der Pluralform "Testsiegern" ausreichend darauf hinweist, dass die Kreditberatung lediglich zu den Besten gehört.
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