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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Urteile“

24. November 2015

Werbung für Tagesgeldkonto ohne Hinweis auf variablen Zins unzulässig

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.10.2015, Az.: I-20 U 145/14

Werden bei der Bewerbung eines Tagesgeldkontos Aspekte wie „1,50% p.a. aufs Tagesgeld vom ersten bis zum letzten Cent“ oder „Tagesgeld: So macht Sparen Spaß“ blickfangmäßig hervorgehoben, ohne dass sich ein Hinweis darauf befindet, dass es sich um ein ‚klassisches‘ Tagesgeldkonto mit variablen Zinssatz handelt, so stellt dies eine Irreführung der Verbraucher dar. Die Variabilität stellt dabei eine wesentliche Information dar, deren Verschweigen geeignet ist, die Entscheidung der Verbraucher zu beeinflussen. Auch der vermeintlich herausgestellte Spareffekt erweckt den fehlerhaften Eindruck, dass dieses Angebot Vorteile eines Tagesgeldkontos mit denen eines Sparkontos verbinde, was tatsächlich nicht der Fall sei.

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24. November 2015 Top-Urteil

Sieg für Lindt im „Goldbären-Streit“

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Urteil des BGH vom 23.09.2015, Az.: I ZR 105/14

a) Eine Zeichenähnlichkeit zwischen einer Wortmarke (hier: Goldbären) und einer dreidimensionalen Gestaltung (hier: in Goldfolie eingewickelte Schokoladenfigur) ist nicht von vornherein ausgeschlossen. Sie kann sich aber weder in klanglicher noch in bildlicher Hinsicht ergeben; vielmehr kann eine Zeichenähnlichkeit nur aus einer Ähnlichkeit im Bedeutungsgehalt folgen.

b) Bei der Beurteilung der Frage der Zeichenähnlichkeit zwischen einer Wortmarke und einer dreidimensionalen Gestaltung darf nicht über die Ähnlichkeit im Sinngehalt ein Motivschutz begründet werden oder eine uferlose Ausweitung des Schutzbereichs der Wortmarke mit der Folge einer umfassenden Monopolisierung von Warengestaltungen vorgenommen werden.

c) Die begriffliche Ähnlichkeit zwischen einer Wortmarke und einer dreidimensionalen Gestaltung ist anzunehmen, wenn die Wortmarke aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise die naheliegende, ungezwungene und erschöpfende Bezeichnung der dreidimensionalen Gestaltung ist. Hierzu ist erforderlich, dass sich die Benennung der beanstandeten Gestaltung mit dem Markenwort für den Verkehr aufdrängt, ohne dass hierfür mehrere gedankliche Zwischenschritte notwendig sind und ohne dass es andere Bezeichnungen für die dreidimensionale Gestaltung gibt, die gleich naheliegend sind.

d) Bei der Prüfung der Zeichenähnlichkeit einer für Fruchtgummiprodukte eingetragenen Wortmarke (hier: Goldbären) ist in die Prüfung der Zeichenähnlichkeit bei einer Kollision mit einer dreidimensionalen Gestaltung (hier: in Goldfolie eingewickelte Schokoladenfigur) nicht die Produktform einzubeziehen, für die der Markeninhaber die Wortmarke nutzt (hier: konkrete Gestaltung der Gummibärchen).

e) Hat das Berufungsgericht über einen Anspruch aus einer Marke entschieden, auf die der Kläger sich im Rechtsstreit zur Begründung seines Anspruchs nicht gestützt hat, sondern die er nur neben anderen Marken zur Darstellung seines Markenbestands angeführt hat, stellt dies einen Verstoß gegen § 308 ZPO dar, der im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten ist.

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23. November 2015

Zur Haftung eines Verlags für das unerwünschte Zustellen von Werbematerialien

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Urteil des AG Charlottenburg vom 07.08.2015, Az.: 216 C 13/15

Der Verlag von kostenlosen Wochenzeitungen kann nicht als mittelbarer Störer für das unerwünschte Zustellen von in dieser Zeitung enthaltenen Werbemaßnahmen herangezogen werden, wenn dieser alle notwendigen und ihm zumutbaren Maßnahmen, wie die Überwachung mittels einer Datenbank und Kontrolleuren, veranlasst hat. Zudem unterliegen geringfügige Ausreißer (vorliegend drei Zustellungen innerhalb von zwei Jahren) dem Lebensrisiko des Einzelnen, sodass folglich kein Eingriff in das Selbstbestimmungs- und Besitzrechts des Betroffenen vorliegt.

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23. November 2015

Fehlerhafte Auskunft bei schutzrechtsverletzenden Produkten

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Urteil des OLG Köln vom 19.02.2014, Az.: 6 U 72/13

Wird die Auskunft über den Hersteller eines schutzrechtsverletzenden Produkts geschuldet, aber nur der Lieferant genannt, so ist diese Pflichtverletzung für entstandene Rechtsanwaltskosten aufgrund eines Vorgehens gegen den Lieferanten nicht kausal. Die entstandenen Rechtsanwaltskosten sind somit nicht als Schadensersatz zu ersetzen, denn die falsche Auskunftserteilung in Bezug auf den Lieferanten statt auf den Hersteller hätte zumindest Anlass zur Nachfrage geben müssen, bevor eine mit erheblichen Kostenrisiken und Kostenfolgen verbundene Klage erhoben wird.

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19. November 2015 Top-Urteil

Keine Mitwirkungsverpflichtung bei Zustellung von Anwalt zu Anwalt

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Urteil des BGH vom 26.10.2015, Az.: AnwSt (R) 4/15

Ein Rechtsanwalt kann nach § 195 ZPO nicht zur Annahme eines anwaltlichen Schreibens der Gegenseite, sowie zur Unterzeichnung der entsprechenden Empfangsbekenntnis verpflichtet werden. Zwar besteht in § 14 BORA (Berufsordnung Rechtsanwälte) eine berufsrechtliche Verpflichtung zur Annahme der zuzustellenen Schriftstücke, diese kann jedoch nur soweit reichen wie die zur Festlegung der BORA zuständige Satzungsversammlung ermächtigt wurde. Diese kann nach § 59 b II Nr. 6 b BRAO besondere Berufspflichten gegenüber Gerichten und Behörden regeln, eine Verpflichtung gegenüber anderen Rechtsanwälten kann daraus jedoch nicht hergeleitet werden.

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19. November 2015

Vertreiber haftet nicht für fehlende Kopfhörer-Kennzeichnungen

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.09.2015, Az.: I-2 U 3/15

Fehlen auf einem Kopfhörer verpflichtende Angaben, die nach § 7 ElektroG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG, § 5 Abs. 2 ElektroStoffV erforderlich sind, so begründen diese neben einer unberechtigten CE-Kennzeichnung wettbewerbsrechtliche Verstöße. Der Vertreiber dieser Produkte haftet jedoch nicht für die fehlenden Kennzeichnungen, denn für diese ist grundsätzlich nur der Hersteller des Produktes verantwortlich.

Im Gegensatz dazu stellt die Werbung mit einer „lebenslangen Garantie“ jedenfalls bei niedrigpreisigen Kleingeräten eine Irreführung der Verbraucher dar, für die der Vertreiber, ebenso wie für unzureichende Hinweise auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, selbst einzustehen hat.

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18. November 2015

Werbung mit der Leistung eines anderen Unternehmens unzulässig

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Urteil des LG Augsburg vom 08.09.2009, Az.: 2HK O 1630/09

Wirbt ein Parkraumüberwachungsunternehmen im Rahmen seines Internetauftritts mit Bildern von Dienstleistungen eines anderen, konkurrierenden Abschleppunternehmens, stellt dies eine Täuschung über wesentliche Merkmale, insbesondere der Menge und dem Umfang der Befähigung dar.

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16. November 2015

Werbeanzeige muss Vor-und Nachname des nicht eingetragenen Einzelkaufmanns enthalten

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Beschluss des OLG Brandenburg vom 01.06.2015, Az.: 6 W 63/15

Werden Dienstleistungen eines Unternehmens mittels einer Werbeanzeige in der Form beworben, dass ein durchschnittlicher Verbraucher die Möglichkeit zum Geschäftsabschluss hat, muss bei nicht eingetragenen Einzelkaufleuten die vollständige Identität (Vor- und Zuname) des Unternehmers angegeben werden.

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13. November 2015

Werbung mit lokalen Telefonnummern kann wettbewerbswidrig sein

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Urteil des LG Gießen vom 14.07.2015, Az.: 6 O 54/14

Eine Werbung mit ortsnetzbezogenen Telefonnummern stellt eine wettbewerbswidrige Täuschung über betriebliche Verhältnisse dar, wenn der Werbende mittels dieser Nummern nur eine kostenlose Anrufweiterleitung an seinen Hauptsitz anbietet, jedoch selbst keine eigenen Niederlassungen in den entsprechenden Regionen betreibt. Da viele Verbraucher, nicht zuletzt wegen der schnellen Erreichbarkeit, ortsnah ansässige Firmen bevorzugen, liegt somit eine Irreführung dieser Verbraucher vor.

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13. November 2015

Bereits Werbung für Plagiate von Designklassikern kann gegen urheberrechtliches Verbreitungsrecht verstoßen

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Pressemitteilung zu den Urteilen des BGH vom 5. November 2015

Wer für den Erwerb eines Plagiats wirbt, kann bereits gegen das ausschließliche Recht zur Verbreitung von Vervielfältigungsstücken des Urhebers verstoßen, selbst wenn es aufgrund der Werbung nicht zu einem Erwerb kommen sollte. Auch bereits das Einstellen eines Werkstücks auf einer Internetverkaufsplattform kann ein in das Verbreitungsrecht des Urhebers verletzendes Angebot an die Öffentlichkeit darstellen.

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