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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Urteile“

19. Februar 2018

Anforderungen für Abgabe eines Angebots im Sinne von § 5a Abs. 3 UWG

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Urteil des BGH vom 18.10.2017, Az.: I ZR 84/16

a) Ein Angebot im Sinne von § 5a Abs. 3 UWG setzt nicht voraus, dass bereits alle wesentlichen Merkmale des Produkts in einem dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Umfang angegeben werden.

b) Wenn der Geschäftsbetrieb des Unternehmers keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, muss der Unternehmer bei einem Angebot im Sinne von § 5a Abs. 3 UWG seinen Vornamen und seinen Zunamen sowie seine Anschrift angeben.

c) Wenn der Geschäftsbetrieb des Unternehmers einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, muss von Einzelkaufleuten bei einem Angebot im Sinne von § 5a Abs. 3 UWG die Firma mit der Rechtsformbezeichnung "eingetragener Kaufmann" oder einer allgemein verständlichen Abkürzung dieser Bezeichnung angegeben werden.

d) Wenn nichts Gegenteiliges vorgetragen ist, ist nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass der Verbraucher bei einem Angebot im Sinne von § 5a Abs. 3 UWG die Information über die Identität des potentiellen Geschäftspartners für eine informierte geschäftliche Entscheidung benötigt.

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19. Februar 2018

Preiserhöhungen dürfen in Kundenanschreiben nicht beschönigt werden

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Urteil des LG Hamburg vom 16.01.2018, Az.: 312 O 514/16

Änderungen der Vertragsbedingungen von Stromlieferverträgen müssen dem Kunden eindeutig mitgeteilt werden. Im streitigen Anschreiben erfolgte die Mitteilung über eine Preiserhöhung im dritten Absatz eines Fließtextes unter der Überschrift „Mehr Grund zum Jubeln mit unserem besten Kundenservice aller Zeiten“ bzw. der Unterüberschrift „Klare Kante bei Preis und Service“. Dass eine Preiserhöhung bevorsteht, wird aus diesem Schreiben nicht deutlich. Ganz im Gegenteil: Sie wird mit beschönigenden Formulierungen verschleiert. Die Mitteilung wird dadurch nicht nur intransparent, sondern sogar irreführend, da der Kunde auch bei vollständigem Durchlesen genau hinsehen muss, um den Inhalt richtig zu erfassen.

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19. Februar 2018

Keine „Mogelpackung“, wenn Cremetiegel Verpackung nur gut zur Hälfte füllt

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Urteil des BGH vom 11.10.2017, Az.: I ZR 78/16

a) Ein Gericht entscheidet unter Verstoß gegen die im Zivilprozess geltende Dispositionsmaxime, wenn es seinem Urteilsausspruch über einen auf Irreführung gestützten Unterlassungsantrag einen Irreführungsaspekt zugrunde legt, den der Kläger nicht schlüssig vorgetragen hat (Fortführung von BGH, GRUR 2017, 295 - Entertain).

b) Die Annahme einer Täuschung über die Füllmenge des Produkts durch die Gestaltung der Größe der Umverpackung ("Mogelpackung") hängt davon ab, ob der Verkehr nach den Umständen des Einzelfalls im Hinblick auf das konkret in Rede stehende Produkt die Vorstellung hat, dass die Größe der Verpackung in einem angemessenen Verhältnis zur Menge des darin enthaltenen Produkts steht.

c) Für die Fragen, welchen Grad seiner Aufmerksamkeit der Verbraucher einem Produkt entgegenbringt und ob er nicht nur die Schauseite der Aufmachung, sondern ebenfalls die an anderer Stelle angebrachten näheren Angaben wahrnehmen wird, ist von Bedeutung, ob er seine Kaufentscheidung regelmäßig auch von der Zusammensetzung abhängig machen wird. Davon ist für eine Creme für die Gesichtspflege regelmäßig auszugehen.

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08. Februar 2018

Zahnpasta irreführend als Vitamin B12 Ausgleich beworben

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Urteil des LG Hannover vom 09.05.2017, Az.: 32 O 76/16

Ein Naturkosmetikunternehmen wirbt mit einer Zahnpasta, die bei zweimaliger täglicher Anwendung den Vitamin B 12 Haushalt ausgleichen soll. Diese Aussage ist irreführend im Sinne von § 27 Abs. 1 LFGB – es ist verboten, für kosmetische Mittel mit irreführenden Aussagen zu werben. Bei gesundheitsbezogenen Werbeaussagen gelten hohe Beweisanforderungen gem. Verordnung (EU) Nr. 655/2013. Es ist irreführend, wenn eine Werbeaussage auf Studien gestützt ist, die die Aussage nicht tragen oder wenn Studie Zweifel erkennen lässt und die Werbung dies nicht wiedergibt. In dem Fall ist nicht hinreichend geklärt, ob das Vitamin B12 durch die Mundschleimhaut aufgenommen werden kann. Auch irreführend ist es, werbend auf eine Studie zu verweisen, die zehn Jahre oder älter ist als angegeben, denn für den Verbraucher ist auch das Datum der Studie von Bedeutung.

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07. Februar 2018

Werbung für Küchenblocks mit „No Name“ Geräten muss Hersteller angeben

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Urteil des OLG Hamm vom 13.06.2017, Az.: 4 U 174/16

Auch bei einem „No Name“-Produkt muss im Rahmen der Werbung bei Komplettküchen der Gerätehersteller gem. § 5 a Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 1 UWG genannt werden. Nur wenn dem Verbraucher genaue Herstellerdaten und die Typenbezeichnung zur Verfügung stehen, ist es ihm möglich, Produkte zu vergleichen und deren Qualität und Wert einschätzen zu können. Eine zweifelsfreie Identifizierbarkeit eines Produktes muss daher durch die Nennung der wesenlichen Merkmale gewährleistet werden.

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06. Februar 2018

Irreführende Blickfangangabe bei wirtschaftlich bedeutsamen Erwerbsvorgängen

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Urteil des BGH vom 21.09.2017, Az.: I ZR 53/16

Der durch eine irreführende Blickfangangabe verursachte Irrtum wird auch bei wirtschaftlich bedeutsamen Erwerbsvorgängen regelmäßig nicht durch einen Hinweis am Ende eines nachfolgenden umfangreichen und unübersichtlichen Texts ausgeräumt, dessen inhaltlicher Bezug zum Blickfang nicht klargestellt wird.

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06. Februar 2018

Maklerprovision: Wer bestellt, der bezahlt

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Urteil des LG Stuttgart vom 15.06.2016, Az.: 38 O 10/16 KfH

Nach dem Bestellerprinzip darf der Wohnungsvermittler vom Wohnungssuchenden nur dann eine Maklerprovision verlangen, wenn er vom Wohnungssuchenden beauftragt und ausschließlich aufgrund dieses Auftrags tätig wurde. Nach § 1 WoVermRG ist Wohnungsvermittler, wer den Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume nachweist. Dabei sind allein die objektiven Voraussetzungen maßgeblich, auch der ausdrückliche Hinweis man sei „kein Makler“ ändert nichts an der Bewertung. Wird dennoch ein Entgelt verlangt, ohne dazu berechtigt zu sein, kann das ein wettbewerbswidriges Verhalten im Sinne des § 3 UWG darstellen.

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19. Januar 2018

Abfindungswebsite wirbt mit irreführenden und falschen Aussagen

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Beschluss des LG Bielefeld vom 01.08.2017, Az.: 15 O 67/17

Die Behauptungen eines Portalbetreibers, welcher eine komplette Abwicklung der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung eines Abfindungsanspruches aus einem gekündigten Arbeitsverhältnis gegen eine Provision von 25% netto anbietet, „Schon gewusst? abfingungxxxx.de übernimmt Ihr volles Prozesskostenrisiko und ist günstiger als jeder Anwalt - es gibt nichts zu verlieren! Jetzt selbst ausprobieren und weitersagen!“ und „im Gegensatz zur Durchsetzung über die Portalbetbreiberin sei diese über einen Anwalt teuer und aufwendig und mit einem hohen Kostenrisiko, hohem Zeitaufwand und Stress verbunden“ ist falsch und irreführend.

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19. Januar 2018

Auch bei unterschiedlicher Markenkennzeichnung eines Produkts kann Herkunftstäuschung hervorgerufen werden

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Urteil des OLG Köln vom 14.07.2017, Az.: 6 U 197/16

Ausgangspunkt für die Gefahr der Herkunftstäuschung ist die hohe wettbewerbliche Eigenart eines Produkts. Im Bereich der Mode begründet sich diese meist aufgrund ästhetischer Merkmale. Werden diese nachgeahmt, kann auch trotz unterschiedlicher Marken-Kennzeichnung zweier Produkte, beim Verbraucher eine Herkunftstäuschung hervorgerufen werden. Für die Gefahr einer Täuschung über die betriebliche Herkunft reicht aus, dass der Verkehr bei einem nachgeahmten Produkt annimmt, es handele sich um eine neue Serie oder eine Zweitmarke oder es bestünden lizenz- oder gesellschaftsrechtliche Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen.

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18. Januar 2018

Deutsche Arzneimittelpreisbindung trotz entgegenstehendem EuGH-Urteil verfassungsrechtlich unbedenklich

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 02.11.2017, Az.: 6 U 164/16

Die Arzneimittelpreisbindung ist verfassungsrechtlich bedenklich, wenn sie zu einem erhöhten Marktanteil ausländischer Versandapotheken im Bereich verschreibungspflichtiger Arzneimittel und damit zu einer ernsthaften Existenzbedrohung der inländischen Präsenzapotheken führt. Dann verstößt die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel möglicherweise gegen das Verbot der Inländerdiskriminierung. Ein Gutschein verstößt auch gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn er nicht auf einen bestimmte Geldbetrag, sondern auf einen Sachwert lautet.

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