Urteile aus der Kategorie „Urteile“
15.000,00 EUR Streitwert bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 04.08.2011, Az.: 6 W 70/11
Der Streitwert eines Unterlassungsanspruchs seitens eines Mitbewerbers wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist grundsätzlich sehr niedrig zu bemessen, da seine Interessen lediglich mittelbar berührt sind. Allerdings besteht ein hohes Interesse der Allgemeinheit an fehlerfreien Widerrufsbelehrungen, deshalb ist das Interesse eines Verbraucherschutzverbandes an der gerichtlichen Durchsetzung höher zu bewerten, nämlich mit 15.000,00 EUR.„Medizinische Fußpflege“ ausschließlich für Podologen
Beschluss des OVG NRW vom 02.08.2011, Az.: 13 B 1659/10
Eine Werbung mit medizinischer Fußpflege ist ausschließlich Podologen vorbehalten. Ein Masseur, der mit einem solchen Zusatz wirbt, handelt wettbewerbswidrig, wenn er keine Ausbildung als Podologe vorweisen kann. Es ist für den Laien nicht erkennbar, dass es nur um eine Qualifikation im Rahmen einer Tätigkeit als Masseur handelt, sondern dieser erwartete eine besondere Qualifikation im Bereich der Fußpflege. Eine solche Werbung stellt eine Irreführung des Patienten dar.
Werbung mit „Originalware“ kein Wettbewerbsverstoß
Beschluss des OLG Hamm vom 20.12.2010, Az.: I-4 W 121/10
Eine Werbung, die eine Selbstverständlichkeit der beworbenen Ware betont, kann grundsätzlich trotz objektiver Richtigkeit der Angaben einen Verstoß gegen § 5 UWG darstellen. Der Verkehr muss jedoch in der herausgestellten Eigenschaft irrtümlich einen Vorteil gegenüber einem Konkurrenzanbieter sehen, was bei einer Bewerbung als "Originalware" nicht der Fall ist.Sind kostenlose Arzneimitteldatenbanken wettbewerbswidrig?
„Falsch“bezeichnung schadet nicht!
Kostenlos muss auch kostenlos sein!
Urteil des OLG Koblenz vom 22.12.2010, Az.: 9 U 610/10
Ein „Sicherheitspaket“ darf nicht als kostenlos beworben werden, wenn es nach Ablauf von 6 Monaten kostenpflichtig wird, insoweit nicht von einer Kündigungsmöglichkeit Gebrauch gemacht wird.
Keine Werbung mit bezahlten Kundenbewertungen!
Urteil des OLG Hamm von 23.11.2010, Az.: I-4 U 136/10
Wird eine Produktbewertung aufgrund der Inaussichtstellung eines Rabattes abgegeben, so stellt diese eine wettbewerbswidrige „erkaufte“ Bewertung dar, insoweit auf die „Bezahlung“ nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
„Diplomarbeit kaufen“ – keine wettbewerbsrechtliche Irreführung
Urteil des OLG Köln vom 23.02.2011, Az.: 6 U 178/10
Bietet ein akademischer Ghostwriter seine legale Hilfe zur Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten im Internet an, so stellt die Wortkombination "Diplomarbeit kaufen" im HTML-Quelltext seiner Internetseite keine wettbewerbsrechtliche Irreführung im Sinne von § 5 UWG dar.
