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Urteile aus der Kategorie „Urteile“
31. Oktober 2013
Urteil des BGH vom 12.09.2013, Az.: I ZR 208/12
Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst. Richtet sich die ohne Einwilligung des Adressaten versandte Empfehlungs-E-Mail an einen Rechtsanwalt, stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.
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31. Oktober 2013
Urteil des LG Köln vom 30.10.2013, Az.: 26 O 211/13
Das Landgericht Köln hat der Klage der Verbraucherzentrale NRW, in der sie die Klauseln für eine Drosselung der Surfgeschwindigkeit bei Flatrate-Verträgen bemängelt hatte, statt gegeben.
Der verständige Verbraucher denkt bei dem Wort „Flatrate“ und insbesondere bei einem Vertragsschluss dessen an eine bestimmte Surfgeschwindigkeit für einen Monat, die er für den angegebenen Preis erhält. Eine etwaige Drosselung dieser Geschwindigkeit, wie es die Telekom nach wie vor vorsieht, erwarte er dabei gerade nicht. Die im Vertrag aufgenommenen Klauseln sind daher unzulässig und als unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers anzusehen.
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30. Oktober 2013
Beschluss des VG Gelsenkirchen vom 19.09.2013, Az.: 7 L 849/13
Es ist unzulässig, in einer Apotheke bei einer Rezepteinlösung oder dem Erwerb von Produkten Taler auszugeben, die gegen Einkaufsgutscheine und Prämien eingetauscht werden können. Solche Zuwendungen verstoßen gegen die Arzneimittelpreisbindung und die Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes und überschreiten die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle.
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28. Oktober 2013
Urteil des HansOLG Hamburg vom 08.05.2013, Az.: 5 U 169/11
Grundsätzlich besteht die Pflicht, Preisangaben zu tätigen, wenn in einem von einem Unternehmen vorgehaltenen Fenster deren jeweilige Leistung dort zur Schau gestellt wird. Nur dann könnte man von einem „Schaufenster“ im Rechtssinne sprechen. Ein solches liegt aber nicht bei einem Bestattungsunternehmen vor, welches durch eine Fensterfront Einblick in seine Geschäftsräume gewährt. Dies gilt selbst dann, wenn man die Ausstattung und Atmosphäre der Geschäftsräume durch das Fenster sehen und möglicherweise sogar typische Beratungssituationen beobachten kann.
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23. Oktober 2013
Urteil des BGH vom 27.03.2013, Az.: I ZR 9/12
a) Bei der Bestimmung des Schutzumfangs eines Sammelwerks ist zu beachten, dass der Schutzgrund des § 4 Abs. 1 UrhG in der eigenschöpferischen Auswahl oder Anordnung der Elemente liegt.
b) Eine Verletzung des Urheberrechts an einem Sammelwerk kann deshalb nur angenommen werden, wenn das beanstandete Werk diejenigen Strukturen hinsichtlich der Auslese und Anordnung des Stoffs enthält, die das Sammelwerk als eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 4 UrhG ausweisen. Der übernommene Teil muss deshalb so weitgehend Ausdruck der individuellen Auswahlkonzeption des Urhebers des Sammelwerks sein, dass er noch einen gemäß § 4 UrhG selbständig schutzfähigen Teil seines Sammelwerks darstellt (Bestätigung von BGHZ 172, 268 Rn. 25 f. Gedichttitelliste I).
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22. Oktober 2013
Urteil des OLG Saarbrücken vom 25.09.2013, Az.: 1 U 42/13
Es ist wettbewerbsrechtlich unzulässig, in einer Arztpraxis eine Rezeptsammelstelle zu unterhalten. Dabei dürfen, außer in Fällen medizinischer Notwendigkeit, auch grundsätzlich keine Rezepte von der Arztpraxis auf Wunsch von Patienten an eine Apotheke weiter übermittelt werden.
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21. Oktober 2013
Urteil des BGH vom 18.09.2013, Az.: I ZR 183/12
a) Die Bestimmung des § 34d GewO ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.
b) Die Regelung in § 34d Abs. 1 Satz 1 GewO, wonach die Erlaubnispflicht davon abhängt, dass der Vermittler gewerbsmäßig tätig wird, ist ungeachtet dessen unionsrechtskonform, dass sie in der Richtlinie 2002/92/EG keine unmittelbare Entsprechung hat.
c) Die Bestimmung des § 194 Abs. 1a SGB V enthält keine den § 34d GewO verdrängende speziellere Regelung.
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20. Oktober 2013
Urteil des LG Münster vom 22.04.2013, Az.: 08 O 413/12
Auch die ungeplante Aufnahme von geschäftlichem Kontakt mittels Werbe-E-Mails, die aus Versehen (z.B. in Folge eines Programmierfehlers) ohne Einwilligung versendet werden, stellt eine unzumutbare Belastung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar und begründet, unabhängig von einem Verschulden des Versenders, einen Unterlassungsanspruch des Empfängers.
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20. Oktober 2013
Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.02.2013, Az.: 6 U 122/11
Im Falle einer vergleichenden Werbung von Preisangaben muss auf unterschiedliche Konditionen hingewiesen werden. Wird der Listenpreis von einem Mitbewerber für eine bestimmte Verpackungseinheit mit dem eigenen günstigeren Stückpreis bei einer Verpackungseinheit mit einer höheren Stückzahl verglichen, so ist dies irreführend.
Zudem ist die Werbeaussage „mit Zulassung“ ebenfalls irreführend, wenn diese nicht, wie anzunehmen, für das jeweilige Produkt tatsächlich erteilt worden ist, sondern dieses lediglich konform zu einem Produkt eines Mitbewerbers, welches über eine entsprechende Zulassung verfügt.
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16. Oktober 2013
Urteil des OLG Dresden vom 19.02.2013, Az.: 14 U 1810/12
Die Werbeanzeige „VorratsGmbH ab 1450 €“ ohne die zusätzliche Angabe, dass noch das Stammkapital von mindestens EUR 25.000.- hinzukommt, ist irreführend, da die angesprochenen Verkehrskreise grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass der angegebene Preis von EUR 1.450, - nicht dem tatsächlichen Preis für eine eintragungsfähige GmbH entspricht.
Ferner ist die Werbung mit der Bezeichnung „1 Euro GmbH“ irreführend, wenn damit eigentlich eine Unternehmergesellschaft gemeint ist. Eine solche Gesellschaft muss immer unter der korrekten Bezeichnung, „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“, aufgeführt werden. Andernfalls entstünde der Anschein, es handele sich bei der GmbH für 1 Euro um eine vollwertige GmbH, was aber nicht der Fall ist.
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