Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“
Penny vs. Pippi Langstrumpf
Im Prospekt für Karnevalskostüme lichtete der Discounter ein junges Mädchen und eine Frau ab – beide weckten bewusst Assoziationen zu Pippi Langstrumpf. Darin sah die Erbengemeinschaft Astrid Lindgrens einen Verstoß gegen das Urheberrecht - und forderte 50.000,- EUR Schadensersatz. In den beiden ersten Instanzen noch bejaht, erteilte dem der BGH eine Absage: Die lediglich teilweise Nachahmung, die sich hier auf die Kleidung beschränkte, stellt nicht sofort einen Urheberrechtsverstoß an der literarischen Figur dar. Zwar genießt diese Urheberschutz, doch macht Pippi Langstrumpf weit mehr aus, als die Kleidung; charakteristisch sind darüber hinaus die Kartoffelnase und gerade auch ihre Art. Genau das verkörpert das bloße Kostüm jedoch nicht. Ganz aus dem Schneider ist Penny jedoch noch nicht: Zur Klärung der bisher offen gelassenen Frage von Wettbewerbsverstößen wurde der Streit ans Berufungsgericht zurückverwiesen.
Vertragliche Vereinbarung begründet keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung
Urteil des LG München I vom 12.01.2012, Az.: 17 HK O 1398/11
Auch wenn sich der Betreiber von sogenannten Hotspots vertraglich in einem Hotspot-Betreibervertrag zu einem „Vorratsdatenspeicherungsservice“ verpflichtet, besteht keine (gesetzliche) Pflicht Nutzerdaten zu speichern.1 Million Euro Schadensersatz für den Vertrieb von Hardware zur Umgehung des Kopierschutzes
Urteil des LG München I vom 20.06.2012, Az.: 21 O 22196/08
Bereits Ende 2009 stellte das Landgericht München I fest, dass der Import und Vertrieb von sogenannten Slot-1-Karten zur Umgehung des Kopierschutzes der Spielekonsole Nintendo DS die Urheberrechte von Nintendo verletzt. Nun wurde der beklagte Online-Shop, nachdem er Auskunft erteilte, zu einem Schadensersatz in Höhe von 1 Million EUR verurteilt.Einmal Open Source immer Open Source
Seilzirkus
Urteil des BGH vom 12.05.2011, Az.: I ZR 53/10
a) Bei einem Gebrauchsgegenstand können nur solche Merkmale Urheberrechtsschutz als Werk der angewandten Kunst im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG begründen, die nicht allein technisch bedingt, sondern auch künstlerisch gestaltet sind. Eine Gestaltung genießt keinen Urheberrechtsschutz, wenn sie allein aus zwar frei wählbaren oder austauschbaren, aber technisch bedingten Merkmalen besteht und keine künstlerische Leistung erkennen lässt. Allein durch die Ausnutzung eines handwerklich-konstruktiven Gestaltungsspielraums oder durch den Austausch eines technischen Merkmals durch ein anderes entsteht noch kein eigenschöpferisches Kunstwerk.Sind kostenlose Arzneimitteldatenbanken wettbewerbswidrig?
Billiger Fußball für die Europäer

Live-Ausstrahlungen von Fußballspielen - hier Football Association Premier League (FAPL) - dürfen mittels ausländischer Decoder und den dazugehörigen Decoderkarten, die wesentlich günstiger als vergleichbare inländische sind, empfangen werden. Nationale Regelungen, welche die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, verletzen den freien Dienstleistungsverkehr.
Rechtsverstöße quer durch das Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht!
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 27.04.2011, Az.: 2-06 O 428/10
Dritte erhielten vom Hersteller Software im Rahmen einer (günstigen) Volumenlizenz (EDU), welche die Software auf DVDs brannten. Die DVDs wurden mit der Marke des Herstellers versehen. Ein Unternehmen erwarb diese DVDs und schnürte ein Paket für seine Kunden bestehend aus einer DVD, einer Seriennummer, AGB, einer Lizenzurkunde und einer notariellen Bestätigung. Das urheberrechtliche Verbreitungsrecht des Herstellers ist mangels Erschöpfung verletzt. Wenn ohne Zustimmung des Herstellers DVDs mit seiner Marke versehen werden, ist sein Markenrecht verletzt. Die Weitergabe und die Werbung mit (falschen) notariellen Bestätigungen ist irreführend und damit wettbewerbswidrig.