Keine Diskriminierung durch PENNY-Rabatte-App
Das OLG Hamm hat die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die PENNY Markt GmbH abgewiesen. Rabatte, die eine Nutzung der PENNY-App voraussetzen, stellen nach der mündlichen Urteilsbegründung keine Benachteiligung wegen Alters oder Behinderung dar. Maßgeblich sei, ob ältere oder behinderte Personen die App grundsätzlich nutzen wollten, daran aber aus Alters- oder Behinderungsgründen gehindert seien. Allgemeine Statistiken zur geringeren Internetnutzung älterer Menschen genügen hierfür nicht.

