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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Unionsrecht“

11. Dezember 2017

Ursprungsland: Deutschland? BGH legt dem EuGH Fragen zu Kulturchampignons vor

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Beschluss des BGH vom 21.09.2017, Az.: I ZR 74/16

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung (...) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist für die Bestimmung des Begriffs des Ursprungslands gemäß Art. 113a Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 auf die Begriffsbestimmungen in Art. 23 ff. Zollkodex und Art. 60 Unionszollkodex abzustellen?

2. Haben Kulturchampignons, die im Inland geerntet werden, gemäß Art. 23 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 und Art. 60 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 einen inländischen Ursprung, wenn wesentliche Produktionsschritte in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfolgt und die Kulturchampignons erst drei oder weniger Tage vor der ersten Ernte ins Inland verbracht worden sind?

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15. November 2017

Nährwertangabe „mild gesalzen“ ist unzulässig

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Urteil des BGH vom 18.05.2017, Az.: I ZR 100/16

a) Eine nährwertbezogene Angabe über einen reduzierten Nährstoffanteil stellt auch dann eine vergleichende Angabe im Sinne des Art. 9 der Verordnung (EG) 1924/2006 dar, wenn sie auf einen erhöhten oder verminderten Nährstoffgehalt hinweist, ohne Vergleichsprodukte zu benennen. Eine solche Angabe unterliegt, selbst wenn sie die in Art. 8 Abs. 1 in Verbindung mit dem Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 genannten Bedingungen einhält, zusätzlich den Anforderungen des Art. 9 Abs. 1 Satz 2 dieser Verordnung.

b) Die nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 erforderliche Information über den Unterschied in der Menge des Nährstoffs ist so zu geben, dass der Durchschnittsverbraucher sie unschwer zur Kenntnis nehmen kann. Dies erfordert, wenn die Information nicht in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit der nährstoffbezogenen Angabe erfolgt, mindestens einen im räumlichen Zusammenhang mit der Angabe angebrachten Hinweis darauf, wo die Zusatzinformation aufgefunden werden kann.
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30. Oktober 2017 Top-Urteil

Tabakwerbung im Internet

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Pressemitteilung Nr. 154/2017 zum Urteil des BGH vom 05.10.2017, Az.: I ZR 117/16

Wer als Tabakhersteller auf seiner Verkaufswebsite für seine Tabakerzeugnisse wirbt, handelt unlauter. Denn bei der ebenfalls für den Fernabsatz genutzten Internetseite handelt es sich um einen „Dienst der Informationsgesellschaft“ i.S. des Gesetzes über Tabakerzeugnisse. Deshalb darf die Beklagte auf ihrer Startseite kein Foto veröffentlichen, das mehrere Personen ersichtlich glücklich beim Konsum von Tabakprodukten zeigt.

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27. Oktober 2017

IKEA muss unentgeltlich Elektroschrott zurücknehmen

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Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 28.09.2017, Az.: 3-10 O 16/17

Wer auf einer Fläche von mehr als 400 m² Elektro- und Elektronikgeräte verkauft oder lagert, unterfällt den Rücknahmepflichten des Elektrogesetzes. Dies hat zur Folge, dass der Unternehmer u.a. sämtliche Elektrogeräte, die in keiner Abmessung größer als 25 cm sind, unentgeltlich zurücknehmen muss. Daneben muss er den Verbraucher über dessen Rückgaberechte vor Ort informieren. Verstößt er gegen eine der Pflichten, kann er abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

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18. September 2017

Gesundheitsbezogene Angaben auf Mineralwasser

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Beschluss des BGH vom 30.01.2017, Az.: I ZR 257/15

Wird Mineralwasser mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben, müssen die Vorgaben der Health Claims Verordnung eingehalten werden. Die Mineralwasser-Richtlinie begründet insoweit keine Ausnahmen. Produktunabhängige Angaben bezüglich der positiven Eigenschaften von Calcium und Magnesium dürfen beim Endverbraucher nicht den Eindruck vermitteln, dass sich diese auf die Produkte des Herstellers und nicht allgemein auf die Mineralien selbst beziehen. Ein Lebensmittel darf daher nur als Mineralstoffquelle bezeichnet werden, wenn es tatsächlich mindestens die gesetzlich geforderte Menge dieses Mineralstoffs enthält.

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22. August 2017

Bei Onlinewerbung muss Kraftstoffverbrauch sofort erkennbar sein

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Urteil des OLG Köln vom 19.05.2017, Az.: 6 U 155/16

Wirbt ein Autohändler im Internet für Fahrzeuge, müssen Angaben über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emmissionen für den Leser sofort erkennbar sein. Hierfür genügt es nicht, dass mit einem Sternchen auf weitere Angaben verwiesen wird, die der Nutzer separat anklicken und eigenständig aufrufen muss. Dies gilt insbesondere im Lichte der Richtlinie 1999/94/EG, wonach Informationen über den Kraftstoffverbrauch Verbraucher und Automobilhersteller zugunsten umweltfreundlicher Fahrzeuge beeinflussen sollen.

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07. August 2017

Smartphone-App „UBER Black“ europarechtswidrig?

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Beschluss des BGH vom 18.05.2017, Az.: I ZR 3/16

Dem EuGH werden zur Auslegung (...) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Erbringt ein Unternehmen, das in Kooperation mit zur Personenbeförderung zugelassenen Mietwagenunternehmen eine Smartphone-Applikation bereitstellt, über die Nutzer Mietwagen mit Fahrern bestellen können, selbst eine Verkehrsdienstleistung im Sinne von Art. 58 Abs. 1 AEUV und Art. 2 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 2006/123/EG, wenn die Organisationsleistungen dieses Unternehmens eng mit der Beförderungsleistung verbunden sind?

2. Kann es aufgrund des Ziels, die Wettbewerbs- und Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs zu erhalten, unter dem Aspekt des Schutzes der öffentlichen Ordnung nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2006/123/EG bei den gegenwärtigen Verkehrsverhältnissen gerechtfertigt sein, eine Dienstleistung der im Streitfall in Rede stehenden Art zu untersagen?

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11. Juli 2017

Zur Zulässigkeit von Zuwendungen für den Bezug von Arzneimitteln

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Urteil des BGH vom 26.11.2016, Az.: I ZR 163/15

a) Das Ausloben und Gewähren von Zuwendungen für den Bezug von Arzneimitteln kann eine nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWG produktbezogene Werbung auch dann darstellen, wenn die Gewährung der Prämien für das gesamte Sortiment der werbenden Apotheke angekündigt wird (Festhaltung an BGH, Urteil vom 26. März 2009 ­ I ZR 99/07, GRUR 2009, 1082 - DeguSmiles & more).

b) Zur Vereinbarkeit der arzneimittelrechtlichen Preisvorschriften mit dem primären Unionsrecht.

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27. Juni 2017 Top-Urteil

Rein pflanzliche Produkte dürfen nicht wie Milchprodukte bezeichnet werden

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Urteil des EuGH vom 14.06.2017, Az.: C-422/16

Art. 78 Abs. 2 und Anhang VII Teil III der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates sind dahin auszulegen, dass sie dem entgegenstehen, dass die Bezeichnung „Milch“ und die nach dieser Verordnung ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehaltenen Bezeichnungen bei der Vermarktung oder Werbung zur Bezeichnung eines rein pflanzlichen Produkts verwendet werden, und zwar selbst dann, wenn diese Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt werden, die auf den pflanzlichen Ursprung des in Rede stehenden Produkts hinweisen, es sei denn, das Erzeugnis ist in Anhang I des Beschlusses 2010/791/EU der Kommission vom 20. Dezember 2010 zur Festlegung des Verzeichnisses der Erzeugnisse gemäß Anhang XII Abschnitt III Nummer 1 Unterabsatz 2 der Verordnung Nr. 1234/2007 des Rates aufgeführt.

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26. Juni 2017

Dextro Energy darf nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben werben

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Urteil des EuGH vom 08.06.2017, Az.: C-296/16 P

Wer ein hauptsächlich aus Zucker bestehendes Produkt veräußert (hier: Dextro Energy Würfel Classic), darf nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben werben. Infolge einer solchen Werbeaussage entsteht beim Verbraucher ein widersprüchliches und verwirrendes Signal, da er einerseits zum Verzehr von Zucker (hier: Glucose bzw. Traubenzucker) aufgerufen wird, ein solch übermäßiger Konsum jedoch andererseits den allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen auch i.S.d. Health-Claims-Verordnung (HCVO) zuwiderläuft. Eine andere Bewertung ergibt sich nicht daraus, dass für die beworbene Wirkung eine partiell wissenschaftliche Absicherung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorliegt.

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