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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Mietwagen-App“

07. August 2017

Smartphone-App „UBER Black“ europarechtswidrig?

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Beschluss des BGH vom 18.05.2017, Az.: I ZR 3/16

Dem EuGH werden zur Auslegung (...) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Erbringt ein Unternehmen, das in Kooperation mit zur Personenbeförderung zugelassenen Mietwagenunternehmen eine Smartphone-Applikation bereitstellt, über die Nutzer Mietwagen mit Fahrern bestellen können, selbst eine Verkehrsdienstleistung im Sinne von Art. 58 Abs. 1 AEUV und Art. 2 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 2006/123/EG, wenn die Organisationsleistungen dieses Unternehmens eng mit der Beförderungsleistung verbunden sind?

2. Kann es aufgrund des Ziels, die Wettbewerbs- und Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs zu erhalten, unter dem Aspekt des Schutzes der öffentlichen Ordnung nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2006/123/EG bei den gegenwärtigen Verkehrsverhältnissen gerechtfertigt sein, eine Dienstleistung der im Streitfall in Rede stehenden Art zu untersagen?

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30. Mai 2017

Mietwagen-App „UBER Black“ auf dem Weg nach Luxemburg

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Pressemitteilung Nr. 78/2017 des BGH zum Beschluss vom 18.05.2017, Az.: I ZR 3/16

Kaum hat nach Entscheidungen des Berliner Land- und Kammergerichts Runde drei bei der Frage der Zulässigkeit der Mietwagen-App „UBER Black“ begonnen, entschloss sich der BGH zur Klärung einzelner Rechtsfragen den EuGH in dieser Angelegenheit anzurufen. Die App verstößt zwar gegen das Personenbeförderungsgesetz, allerdings stellt sich die Frage, ob dieses Gesetz selbst mit unionsrechtlichen Bestimmungen - namentlich der Dienstleistungsfreiheit - im Einklang steht. Sollte letzteres verneint werden, so könnte das Verbot noch mit dem Argument aufrecht erhalten werden, dass die App die öffentliche Ordnung gefährde.

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