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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Rechtsverletzer“

14. August 2020

Abschluss von Kaufvertrag und Mitgliedsvertrag über einen einzigen Button unzulässig

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Urteil des OLG Nürnberg vom 29.05.2020, Az.: 3 U 3878/19

Muss ein Verbraucher bei seinem Einkauf im Internet zwingend eine Mitgliedschaft abschließen, kann dies nicht über einen einzigen Button passieren: Vorliegend musste man als Verbraucher auf den Button mit der Aufschrift "Jetzt kaufen" klicken, um den Kauf abzuschließen. Gleichzeitig schließt man dabei eine Probemitgliedschaft ab, die ohne rechtzeitige Kündigung kostenpflichtig wird. Jedoch liegen hierbei zwei typenverschiedene Verträge vor - ein Kaufvertrag und ein Mitgliedsvertrag - weshalb zwei Bestätigungen nötig sind. Ein Bestellbutton für beide Verträge gemeinsam ist somit unzulässig.

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14. August 2020

Wegfall der wettbewerblichen Eigenart durch Verkauf unter Zweitmarke?

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Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 18.06.2020, Az.: 6 U 66/19

Für das Entstehen der wettbewerblichen Eigenart ist die Beschreibung der Merkmale, die die Eigenart begründen, ausreichend. Im Fall des Kaffeebereiters „Chambord“, der auch unter der zweiten Marke „Melior“ vertrieben wurde, bejahte das OLG Frankfurt die wettbewerbliche Eigenart. Hierbei ist der Verkauf unter der Zweitmarke unschädlich, wenn dieser bereits 15 oder 11 Jahre zurückliegt.

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14. August 2020

Bewerbung einer App für digitale Arztbesuche unzulässig

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Urteil des OLG München vom 09.07.2020, Az.: 6 U 5180/19

Die Bewerbung ärztlicher Fernbehandlungen, die allein im Wege der Online-Video-Konsultation erfolgen, verstößt gegen § 9 HWG und ist damit unzulässig. Unerheblich sei hierbei, ob die Fernbehandlung an sich rechtmäßig ist oder nicht. Vielmehr stelle die Werbung für Fernbehandlungen eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar, da die angesprochenen Verkehrskreise irrig davon ausgehen könnten, ein Arztbesuch sei aufgrund der Fernbehandlung nicht mehr notwendig.

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05. August 2020

Kinofilm „Fifty Shades of Grey – Gefährliche Liebe“ zu stark beworben

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Pressemitteilung zum Urteil des VG Köln vom 09.06.2020, Az.: 6 K 14278/17

In der Sendung „Shopping Queen“ stand die Aufgabe der Teilnehmerinnen unter dem Motto des Kinofilms „Fifty Shades of Grey“. Durch zahlreiche Anspielungen und die Gestaltung des Hauptgeschehens der Sendung um den Kinofilm herum, sei nach Ansicht des VG Köln der Film in den Vordergrund gerückt. Dadurch habe er die redaktionellen Inhalte verdrängt und einen Ausgleich beider Belange unmöglich gemacht. Die Produktplatzierung habe sich folglich entgegen der Meinung des Senders nicht mehr im Rahmen des Zulässigen gehalten.

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05. August 2020

Fehlende Aufsichtsbehörde im Impressum führt zu Vertragsstrafe

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Urteil des LG Essen vom 03.06.2020, Az.: 44 O 34/19

Ein Unternehmen hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter eine abgegebene Unterlassungserklärung einhalten. Verstößt ein Mitarbeiter dagegen, ist dieses Verschulden dem Unternehmen zuzurechnen. Zu diesem Ergebnis kam das LG Essen in einem Fall, in dem ein Unternehmen es unterlies, die zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum auf einer Website zu benennen. Das Unternehmen ging hierbei unrichtig davon aus, es treffe kein Verschulden, weil der ehemalige Mitarbeiter die Website ohne Zustimmung des Unternehmens veranlasste und das Unternehmen keinen Zugriff auf die Website habe.

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30. Juli 2020

DSGVO-Verstoß kann abgemahnt werden

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Urteil des OLG Stuttgart vom 27.02.2020, Az.: 2 U 257/19

Die Datenschutzgrundverordnung regelt Rechtsbehelfe laut OLG Stuttgart nicht abschließend. Das bedeutet, dass ein Verstoß gegen die Verordnung nach dem UWG abgemahnt werden kann, wenn es sich bei der entsprechenden Norm um eine Marktverhaltensregel handelt. Hierfür muss eine Norm auch dazu bestimmt sein, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Außerdem muss der Verstoß geeignet sein, die geschützten Interessen spürbar zu beeinträchtigen. Das Gericht entschied vorliegend, dass die Informationspflichten aus Art. 13 Abs. 1 lit. a, c und Abs. 2 lit. b, d und e DSGVO Marktverhaltensregeln darstellen.

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24. Juni 2020

Keine Spürbarkeit bei Normauslegung entgegen der Marktüblichkeit

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Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 22.01.2020, Az. 6 W 3/20

Ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel ist nur dann nach § 3a UWG unlauter, wenn er geeignet ist, Interessen spürbar zu beeinträchtigen. Die Spürbarkeitsklausel soll die Verfolgung von Zuwiderhandlungen verhindern, die keine oder kaum Auswirkungen auf andere Marktteilnehmer haben. Wenn ein Verstoß nach einer EuGH-Entscheidung abgemahnt wird, die die Norm entgegen der üblichen Praxis auslegt und die Norm als Reaktion darauf unmittelbar vom Gesetzgeber geändert wird, liegt keine Spürbarkeit vor. Hinzu kommt vorliegend, dass der Verkehr – jahrzehntelang an den Verkauf von Eierlikörprodukten mit Sahne gewöhnt – nach einer Gerichtsentscheidung nicht davon ausgehen wird, dass jegliche Eierlikörprodukte nun ohne Milchprodukte hergestellt werden.

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08. Juni 2020

Werbung von Zahnärzten für eigenen Notdienst irreführend?

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Urteil des OLG Köln vom 06.03.2020, Az.: 16 U 140/19

Grundsätzlich dürfen Zahnärzte einen eigenen Notdienst betreiben und für diesen auf ihrer Webseite werben. Irreführend sei diese Werbung erst dann, wenn sie beim angesprochenen Verkehrskreis den Eindruck erwecken könne, dass der Notdienst der Zahnärztekammer oder der Kassenzahnärzlichen Vereinigung gemeint sei. Das OLG Köln bejahte diese Irreführung in einem Fall, in dem lediglich am Ende der Seite vermerkt wurde, dass es sich bei dem beworbenen Notdienst um den eigenen und nicht um einen öffentlich-rechtlich organisierten Notdienst handelt.

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25. Mai 2020

Kennzeichnung von Zweigstellen auf Briefbögen

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Urteil des OLG Köln vom 17.01.2020, Az.: 6 U 101/19

Unterhält eine Kanzlei neben dem Kanzleistandort Zweigstellen, so sind diese auf dem Briefbogen als solche kenntlich zu machen. Werden die Zweigstellen in derselben Weise auf dem Briefbogen dargestellt wie der tatsächliche Standort, stellt diese eine irreführende Werbung dar. Grund hierfür sei, dass potentielle Mandanten zur Annahme kommen könnten, dass in jeder der genannten Städte eine Kanzlei betrieben wird. Daran ändere auch die Nennung einer Adresse nichts, da die angesprochenen Verkehrskreise diese lediglich als den Standort, an den der Schriftverkehr zu erfolgen hat, verstehen können.

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04. Mai 2020

Einordnung elektronisch hergestellter Produktbilder

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Urteil des KG Berlin vom 16.01.2020, Az.: 2 U 12/16 Kart

Bei Produktbildern eines virtuellen Gegenstandes, die lediglich am Computer elektronisch hergestellt werden, handelt es sich nicht um Erzeugnisse i.S.d. § 72 UrhG. Abzustellen ist hierbei auf das Herstellungsverfahren und nicht auf das daraus resultierende Ergebnis. Auch wenn die Produktbilder demnach wie Lichtbilder wirken, jedoch nicht wie solche hergestellt werden, stellen sie keine Erzeugnisse dar. Darüber hinaus sind sie nicht als Werk der bildenden Kunst oder wissenschaftliche Darstellung zu kategorisieren. Hierfür fehlt es ihnen an der eigenen geistigen Schöpfung bzw. an dem Belehrungszweck, da sie lediglich als Kaufanreiz dienen.

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