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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Rechtsverletzer“

04. März 2016

Zur Haftung eines Blog-Betreibers wegen kritischem Forumsbeitrag

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.12.2015, Az.: 6 U 244/14

Zwischen einem Unternehmen, das unter anderem geschlossene Immobilienfonds anbietet und einem Blog-Betreiber besteht grundsätzlich kein Wettbewerbsverhältnis, ein solches kann auch nicht anhand des Wechselwirkungsgrundsatzes des BGH hergeleitet werden. Damit besteht kein Anspruch des Kapitalanlageunternehmens auf Unterlassung eines auf dem Blog erschienenen kritischen Forumsbeitrags. Insbesondere stellt das Freischalten des Beitrags keine geschäftliche Handlung dar, weil der Blog-Betreiber für Drittbeiträge nicht verantwortlich ist, sich diese nicht zu eigen macht und ihn keine allgemeinen Prüfungs- oder Überwachungspflichten treffen. Allerdings muss ein rechtswidriger Beitrag vom Blog-Betreiber nach Kenntnis gelöscht werden. Eine Pflicht zur Herausgabe der Nutzerdaten des Verfassers besteht jedoch nicht.

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03. März 2016

Zur wettbewerblichen Eigenart einer Schuhsohle

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Urteil des LG Düsseldorf vom 23.10.2015, Az.: 38 O 82/15

Die Schuhsohle eines Sportschuhs weist grundsätzlich dann keine wettbewerbliche Eigenart auf, wenn sich ihre besondere, einzigartige Struktur nicht nur auf ästhetische Gründe zurückführen lässt, sondern zudem eine technische Funktion erfüllt, indem sie Rückschlüsse auf das jeweilige Herstellungsverfahren der Sohle erlaubt. Auch die Tatsache, dass eine Schuhsohle dem Verbraucher nie isoliert verkauft wird, sondern stets in Form eines vollständigen Schuhs, der insbesondere das Markenzeichen des Herstellers trägt, spricht gegen die wettbewerbliche Eigenart der Sohle.

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05. Februar 2016

Adblocker mit „Whitelist“-Funktion zulässig

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Urteil des LG Köln vom 29.09.2015, Az.: 33 O 132/14

Das Bereitstellen eines Werbeblockers mitsamt einer sogenannten „Whitelist“-Funktion verstößt nicht gegen §§ 3, 4 Nr. 10 UWG und kann daher keinen Unterlassungsanspruch begründen. Zwar ist grundsätzlich eine Mitbewerbereigenschaft zwischen dem Betreiber des Adblockers und dem Websitenbetreiber gegeben, eine gezielte Behinderung des Werbenden oder das Vorliegen einer allgemeinen Marktstörung kann jedoch nicht festgestellt werden, da einzig der jeweilige Nutzer über eine mögliche Verwendung des Werbeblockers entscheidet.

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02. Februar 2016

Makler nicht zur Veröffentlichung von Energieausweisen verpflichtet

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Urteil des LG Bielefeld vom 06.10.2015, Az.: 12 O 60/15

Ein Immobilienmakler ist im Rahmen einer Immobilienanzeige nicht verpflichtet, den Energieausweis des jeweiligen Objektes zu veröffentlichen. Eine solche Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Pflichtangaben in Immobilienanzeigen trifft nach § 16 a EnEV einzig den Verkäufer oder Vermieter der Immobilie.

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25. Januar 2016

Wettbewerbswidrige Werbung mit Unternehmensgeschichte

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 15.10.2015, Az.: 6 U 167/14

Wird für ein Unternehmen mit dessen jahrzehntelanger Unternehmensgeschichte geworben, kann dies irreführend sein, wenn der Betrieb zwischenzeitlich aufgespalten ist und sich die werbegegenständlichen Leistungen auf den anderen Teil des Betriebes beziehen.

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25. Januar 2016 Top-Urteil

Irreführende Blickfangwerbung nur unter strengen Voraussetzungen zulässig

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Urteil des BGH vom 15.10.2015, Az.: I ZR 260/14

Die Annahme, der Verbraucher werde die Einschränkung einer blickfangmäßig herausgestellten Werbeaussage durch eine andere Aussage in der Werbung erkennen, zu der er nicht durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis an der blickfangmäßig herausgestellten Aussage hingeführt wird, ist nur unter engen Voraussetzungen gerechtfertigt.

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07. Januar 2016 Top-Urteil

Zur Frage der Haftung beim Setzen von Hyperlinks

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Urteil des BGH vom 18.06.2015, Az.: I ZB 74/14

a) Eine Haftung für die Inhalte einer über einen Link erreichbaren Internetseite wird nicht allein dadurch begründet, dass das Setzen des Links eine geschäftliche Handlung des Unternehmers darstellt.

b) Wer sich fremde Informationen zu eigen macht, auf die er mit Hilfe eines Hyperlinks verweist, haftet dafür wie für eigene Informationen. Darüber hinaus kann, wer seinen Internetauftritt durch einen elektronischen Verweis mit wettbewerbswidrigen Inhalten auf den Internetseiten eines Dritten verknüpft, im Fall der Verletzung absoluter Rechte als Störer und im Fall der Verletzung sonstiger wettbewerbsrechtlich geschützter Interessen aufgrund der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht in Anspruch genommen werden, wenn er zumutbare Prüfungspflichten verletzt hat.

c) Ist ein rechtsverletzender Inhalt der verlinkten Internetseite nicht deutlich erkennbar, haftet derjenige, der den Link setzt, für solche Inhalte grundsätzlich erst, wenn er von der Rechtswidrigkeit der Inhalte selbst oder durch Dritte Kenntnis erlangt, sofern er sich den Inhalt nicht zu eigen gemacht hat.

d) Der Unternehmer, der den Hyperlink setzt, ist bei einem Hinweis auf Rechtsverletzungen auf der verlinkten Internetseite zur Prüfung verpflichtet, ohne dass es darauf ankommt, ob es sich um eine klare Rechtsverletzung handelt.

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