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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Rechtsverletzer“

26. Juli 2016

Zugabe von Geschenkkarten bei Kauf von Medizinprodukten unzulässig

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Urteil des OLG Köln vom 01.07.2016, Az.: 6 U 151/15

Die Bewerbung von Medizinprodukten mit einer an den Verkauf gekoppelten Geschenkkarte eines Internetversandhändlers fällt nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 7 I S. 1 Nr. 2 HWG und stellt somit einen rechtswidrigen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz dar. Wenngleich der Geschenkkarten-Gutschein einen bestimmten Geldwert aufweist, so ist dieser nicht mit einem zulässigen Bar-Rabatt gleichzusetzen, da der Werbende durch die Zugabe eines solchen Gutscheins eine zusätzliche Möglichkeit erhält, auf seine Produkte aufmerksam zu machen und den Verbraucher in der Folge unsachlich zu beeinflussen.

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15. Juli 2016

Konkreter Unterlassungstitel umfasst auch kerngleiche Verletzungshandlungen

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Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 26.04.2016, Az.: 6 W 3/16

Verbietet ein Unterlassungstitel die Verwendung einer konkreten Produktbezeichnung im geschäftlichen Verkehr für bestimmte Waren, so ist eine logoartige Darstellung auf der Webseite die eben diese Waren bewirbt, auch dann vom Tenor des gerichtlichen Verbots umfasst, wenn die verbotene Bezeichnung durch einen Rechtsformzusatz und die Abbildung eines Blattes ergänzt wird. Da die logoartige Gestaltung erst durch Verwendung der verbotenen Bezeichnung seine Kennzeichnungskraft erhält und somit im Kern mit der Charakteristik der zu unterlassenden Verletzungshandlung übereinstimmt, ist auch die Einbindung des streitgegenständlichen Logos in die Werbeseite von der Reichweite des Unterlassungsgebots gedeckt. Etwas anderes gilt, wenn das Logo allein im Rahmen einer Referenzwerbung verwendet wird.

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14. Juli 2016

Ungleichbehandlung von Presseunternehmen durch Google gerechtfertigt

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Urteil des LG Berlin vom 19.02.2016, Az.: 92 O 5/14 Kart

Verlangt Google von denjenigen Presseunternehmen, die deutlich gemacht haben, ihre mit dem Leistungsschutzrecht aus §§ 87 ff. UrhG verbundenen Ansprüche geltend zu machen, die Erteilung einer kostenlosen Lizenz unter Hinweis darauf, dass ohne diese Erteilung Snippets und Vorschaubilder in den Suchergebnissen nicht mehr angezeigt werden können, so stellt dies zwar eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Presseunternehmen dar. Diese ist jedoch gerechtfertigt, sachlicher Grund ist die Minimierung des Haftungsrisikos und das Interesse an der Erhaltung des Geschäftsmodells der Suchmaschine.

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12. Juli 2016

Wettbewerblich eigenartige Sportschuhsohle kann nicht nachgeahmt werden

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.04.2016, Az.: I-20 U 143/15

Wettbewerbliche Eigenart kann grundsätzlich für ein einer Sportschuhreihe anhaftendes übereinstimmendes Merkmal, wie etwa die Schuhsohle, begründet sein. Ausgeschlossen ist die Eigenart jedoch für technisch zwingende Merkmale, so z.B. die besondere Oberflächenstruktur einer aus eTPU bestehenden Sohle. Unabhängig davon, ob die Sohle im Einzelfall wettbewerbliche Eigenart entfaltet, ist eine Nachahmung zu verneinen, da kein Hersteller oder Endverbraucher die Sohle als Unterscheidungsmerkmal bzw. Hinweis auf die betriebliche Herkunft ansieht. Letzterer wird vielmehr durch die auf den Schuh aufgedruckte Marke offenkundig.

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12. Juli 2016

„Du bist, was du erlebst.“ kann nicht als Marke eingetragen werden

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Urteil des EuG vom 31.05.2016, Az.: T-301/15

Das Wortzeichen „Du bist, was du erlebst.“ stellt einen grammatikalisch korrekten Satz dar, der keine sprachlich unüblichen Bestandteile enthält und bei den angesprochenen Verkehrskreisen keinen Denkprozess auslöst. Damit erschöpft sich die Funktion des Slogans in seiner rein anpreisenden Botschaft. Er soll den Verbraucher zum Konsum auffordern und nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft einer Ware oder Dienstleistung dienen. Damit fehlt dem Zeichen die Unterscheidungskraft, es kann nicht als Marke eingetragen werden.

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05. Juli 2016

Wirksamkeitsaussagen für Lebensmittel nur nach „Goldstandart“-Studie zulässig

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Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 10.03.2016, Az.: 6 U 56/15

Werbeaussagen über die gesundheitsfördernde Wirkung eines Lebensmittels sind als solche nur dann zulässig, wenn diese Wirksamkeit zuvor mittels einer Studie nach dem sogenannten „Goldstandart“, also einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung unter Veröffentlichung und Einbeziehung in den Diskussionsprozess der Fachwelt, bewiesen worden ist. Der Verweis auf die Tatsache, dass der Autor der Studie zum Forschungszeitpunkt zeitgleich Patentinhaber und Anteilseigener der Herstellerfirma war, genügt in der Regel nicht um gewichtige Zweifel am Aussagegehalt der Studie begründen zu können, sofern dieser Interessenskonflikt mittels einer externen Überprüfung durch unabhängige Beteiligte ausgeglichen werden kann.

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04. Juli 2016

„Adblock Plus“ verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

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Urteil des LG München vom 22.03.2016, Az.: 33 O 5017/15

Der Vertrieb der Software „Adblock Plus“ verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht, da er einerseits vordergründig der Förderung des eigenen Absatzes dient und andererseits die Internetseiten, die sich hauptsächlich durch Werbung finanzieren, gerade nicht vom Markt verdrängen, sondern vielmehr für das Geschäftsmodell des „Whitelistings“ gewinnen will. Des Weiteren greift die Open-Source-Software nicht unmittelbar in die Internetseite der Mitbewerber ein, vielmehr ermöglicht sie dem einzelnen Internetnutzer, ausgewählte Werbung einzig auf seinem Computer nicht anzuzeigen.

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20. Juni 2016 Kommentar

Zur Verletzung von inländischen Kennzeichenrechten durch „ausländische“ Domainnamen

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Kommentar zum Urteil des BGH vom 28.04.2016, Az.: I ZR 82/14

Im Rahmen der Domainvergabe besteht der Grundsatz, dass jeder Domainname unter einer Top-Level-Domain nur einmal vergeben werden kann. Unternehmen möchten im Rahmen von Domains auch genau unter ihrer Geschäftsbezeichnung aufgefunden werden. Hat ein Dritter zwar unberechtigterweise die entsprechende .de-Domain registriert, kann auf Unterlassung und Löschung geklagt werden. Doch wie gestaltet sich ein solcher Anspruch bei anderen Top-Level-Domains wie z.B. .es, .us oder .org?

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17. Juni 2016

Kein Wettbewerbsverstoß durch vergleichende Werbung bei eBay

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Urteil des LG München I vom 06.05.2016, Az.: 17 HKO 21868/15

Wirbt ein Verkäufer in der Angebotszeile einer eBay-Auktion mit dem Umstand, dass es sich bei dem angebotenen Artikel (hier: Antifalten-Gesichtspads) ausdrücklich nicht um ein bestimmtes Konkurrenzprodukt handelt und benennt das Konkurrenzprodukt zu diesem Zwecke, so begründet diese Form vergleichender Werbung keinen Wettbewerbsverstoß gemäß § Abs. 2 Nr. 4 UWG. Eine insoweit erforderliche Rufbeeinträchtigung scheidet mangels Vorliegen einer Herabsetzung des Vergleichsproduktes aus. Da es dem Werbenden im Rahmen der vergleichenden Werbung gerade auf eine Abgrenzung zum Produkt des Mitbewerbers ankommt, liegt in einem solchen Fall auch keine Wettbewerbsverletzung durch unlautere Rufausbeutung vor.

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