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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Rechteinhaber“

26. Juli 2017

Individuelle Kundenberatung nach Vertragsende?

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Urteil des OLG Köln vom 02.06.2017, Az.: 6 U 182/16

Eine vorformulierte Einwilligungserklärung kann gem. §§ 305 ff. BGB überprüft werden. Bezieht sich die Einwilligung auf Werbung, muss der Verbraucher über die konkreten Maßnahmen im Bilde sein sowie seine Erklärung „in Kenntnis der Sachlage“ abgeben. Sofern sich das Telekommunkationsunternehmen vorbehält, die Kundendaten noch nach Vertragsende „zur individuellen Kundenberatung“ zu verwenden, ist die Einwilligungsklausel unwirksam. Denn wie nach Beendigung des Vertrages eine „Kunden“-Beratung stattfinden soll, erschließt sich dem Verbraucher nicht.

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25. Juli 2017

Formvorgaben bei Informationen gem. § 5 PKW-EnVKV

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Urteil des LG Bamberg vom 16.05.2017, Az.: 1 HK O 3/17

Wer neue PKWs bewirbt, muss Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch sowie die offiziellen CO2-Emissionen des betreffenden Modells machen. Die Informationen müssen sich jedoch nicht unmittelbar neben oder innerhalb des Hauptteils der Werbebotschaft befinden. Wenn Finanzierungs- oder andere Werbehinweise nicht hervorgehoben werden, müssen auch die Kraftstoff- und CO2-Angaben nicht hervorgehoben werden.

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24. Juli 2017

Zur Zulässigkeit der Berichterstattung über eine geheim gehaltene Liebesbeziehung

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Urteil des BGH vom 02.05.2017, Az.: VI ZR 262/16

1. Eine Berichterstattung, in der eine bisher vor der Öffentlichkeit geheim gehaltene Liebesbeziehung preisgegeben wird, berührt die Privatsphäre. Auch wenn es sich dabei um wahre Tatsachenbehauptungen handelt, ist bei der Abwägung des Interesses des Betroffenen am Schutz seiner Persönlichkeit mit dem Recht des sich Äußernden auf Meinungsfreiheit von entscheidender Bedeutung, ob sich die Berichterstattung durch ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit rechtfertigen lässt.

2. Aufwendungen für presserechtliche Informationsschreiben, mit denen einer Weiterverbreitung der unzulässigen Berichterstattung durch andere Redaktionen vorgebeugt werden soll, sind nicht ersatzfähig, wenn sie nicht der Abwendung eines bereits als gegenwärtig anzusehenden Schadens dienen, sondern dazu, die Privatsphäre des Betroffenen allgemein zu schützen. Letzteres ist dann der Fall, wenn das Schreiben aus der allgemeinen Befürchtung heraus, dass andere Redaktionen durch ähnliche Nachrichten die Privatsphäre des Betroffenen in ähnlicher Weise verletzen könnten, an einen allgemein gehaltenen Adressatenkreis potentieller künftiger Störer gerichtet ist.

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24. Juli 2017

Streitwert 1.000,- € bei einer einzigen unerlaubten Werbemail

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Beschluss des LG München II vom 12.05.2017, Az.: 6 T 1583/17

Das LG München II hat im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens eine Streitwertfestsetzung auf 1.000,- € bei einer einzelnen Werbe-E-Mail bestätigt. Eine Anwaltskanzlei verlangte die Streitwertfestsetzung auf 3.000 €. Vorausgegangen war eine einzelne, unerlaubte Werbemail, die eine Seminareinladung beinhaltete. Der vom Amtsgericht festgesetzte Streitwert in Höhe von 1.000,- € ist angemessen, weil die Belästigung und der damit verbundene Aufwand gering sind und andererseits, weil die Streitwertfestsetzung keine Abschreckungseffekte erzielen soll.

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14. Juli 2017

„Keiner ist schneller“ ist eine zulässige Anpreisung für ein Arzneimittel

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 10.11.2016, Az.: I-20 U 55/16

Wird ein Arzneimittel mit "Keiner ist schneller" umworben, stellt dies keine Irreführung im Sinne einer Alleinstellungsbehauptung dar. Ein verständiger Durchschnittsverbraucher nimmt diese Aussage nur flüchtig wahr und assoziiert damit keine Alleinstellung des Werbeträgers, sondern verbindet dies lediglich mit anderen sehr schnell wirkenden Präparaten. Auch eine irreführende gesundheitsbezogene Angabe liegt nicht vor, da wissenschaftliche Erkenntnisse die schnellere Wirkung des Mittels belegen.

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13. Juli 2017

Streitwert für unerwünschte Werbe-Emails auf 1.000 Euro festgesetzt

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Beschluss des OLG München vom 22.12.2016, Az.: 6 W 1579/16

Erfolgt eine unerwünschte Kontaktaufnahme durch Werbe-Emails an eine Privatperson, so liegt der Streitwert des Unterlassungsanspruchs bei 1.000 Euro. Bei der Streitwertfestsetzung sind die Interessen beider Parteien zu berücksichtigen. Ein höherer Streitwert sei nicht gerechtfertigt, da der Versand der Werbe-Emails an die private Email-Adresse und gerade nicht an die berufliche Email-Adresse erfolgte und aus diesem Grund keine Beeinträchtigung im beruflichen Bereich ersichtlich ist.

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29. Juni 2017

Bei der Verpflichtung zur Unterlassung einer bestimmten Werbeaussage können auch Kundenbewertungen eine Vertragsstrafe auslösen

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Urteil des OLG Köln vom 24.05.2017, Az.: 6 U 161/16

Hat sich eine Versand- und Handelsgesellschaft mittels einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, die irreführende Werbeaussage „Spart Waschmittel“ zu unterlassen, so kann eine Vertragsstrafe auch dann in Betracht kommen, wenn Kundenbewertungen kerngleiche Aussagen beinhalten und als Werbung einzustufen sind. Von dem Begriff der Werbung wird neben der unmittelbar produktbezogenen Werbung grundsätzlich auch die mittelbare Absatzförderung umfasst. Ausschlaggebend ist, ob der Begriff der Werbung in der Erklärung allgemein gehalten wird. Ist dies der Fall, so sind auch Kundenbewertungen insbesondere dann als absatzfördernde Werbung anzusehen, wenn diese zu Werbezwecken genutzt werden.

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27. Juni 2017 Top-Urteil

Rein pflanzliche Produkte dürfen nicht wie Milchprodukte bezeichnet werden

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Urteil des EuGH vom 14.06.2017, Az.: C-422/16

Art. 78 Abs. 2 und Anhang VII Teil III der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates sind dahin auszulegen, dass sie dem entgegenstehen, dass die Bezeichnung „Milch“ und die nach dieser Verordnung ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehaltenen Bezeichnungen bei der Vermarktung oder Werbung zur Bezeichnung eines rein pflanzlichen Produkts verwendet werden, und zwar selbst dann, wenn diese Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt werden, die auf den pflanzlichen Ursprung des in Rede stehenden Produkts hinweisen, es sei denn, das Erzeugnis ist in Anhang I des Beschlusses 2010/791/EU der Kommission vom 20. Dezember 2010 zur Festlegung des Verzeichnisses der Erzeugnisse gemäß Anhang XII Abschnitt III Nummer 1 Unterabsatz 2 der Verordnung Nr. 1234/2007 des Rates aufgeführt.

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26. Juni 2017

Dextro Energy darf nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben werben

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Urteil des EuGH vom 08.06.2017, Az.: C-296/16 P

Wer ein hauptsächlich aus Zucker bestehendes Produkt veräußert (hier: Dextro Energy Würfel Classic), darf nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben werben. Infolge einer solchen Werbeaussage entsteht beim Verbraucher ein widersprüchliches und verwirrendes Signal, da er einerseits zum Verzehr von Zucker (hier: Glucose bzw. Traubenzucker) aufgerufen wird, ein solch übermäßiger Konsum jedoch andererseits den allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen auch i.S.d. Health-Claims-Verordnung (HCVO) zuwiderläuft. Eine andere Bewertung ergibt sich nicht daraus, dass für die beworbene Wirkung eine partiell wissenschaftliche Absicherung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorliegt.

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