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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Prozessrecht“

13. Mai 2014

Umweltengel für Tragetasche

Urteil des BGH vom 19.02.2014, Az.: I ZR 230/12

a) Der primär darlegungsbelastete Kläger muss greifbare Anhaltspunkte für eine behauptete Irreführung nicht nur behaupten, sondern gegebenenfalls sowohl die Tatsachen, denen Indizwirkung zukommen soll, als auch die Indizwirkung selbst beweisen.

b) Ist im Rahmen der Beweisaufnahme ein Betriebsversuch beim Beklagten erforderlich und widerspricht der Beklagte zum Schutz von Betriebsgeheimnissen der Anwesenheit des Klägers, so kann sich dieser beim Betriebsversuch durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vertreten lassen, der vom Gericht ausdrücklich zur Verschwiegenheit auch gegenüber der eigenen Partei verpflichtet worden ist.

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22. April 2014

englischsprachige Pressemitteilung

Urteil des BGH vom 12.12.2013, Az.: I ZR 131/12

a) Für eine Klage wegen eines behaupteten Verstoßes gegen § 4 Nr. 7 UWG durch eine herabsetzende oder verunglimpfende Internetveröffentlichung ist wie auch sonst bei Wettbewerbsverletzungen im Internet - eine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gemäß Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-Verordnung unter dem Gesichtspunkt des Erfolgsortes nur begründet, wenn sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß auf den inländischen Markt auswirken soll. Dagegen kommt es nicht darauf an, ob der in der Internetveröffentlichung genannte Mitbewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt im Inland hat.

b) Eine englischsprachige Pressemitteilung auf einer englischsprachigen Internetseite soll sich bestimmungsgemäß auch auf den inländischen Markt auswirken, wenn Besuchern einer deutschsprachigen Fassung dieser Internetseite, die sich vor allem an Nutzer im Inland richtet, gezielt die Möglichkeit eröffnet wird, zu der englischsprachigen Internetseite zu gelangen und die englischsprachige Pressemitteilung sich mit einem Internetauftritt auseinandersetzt, der sich vor allem an Nutzer im Inland richtet.

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01. April 2014

Zeitspanne in der ein Verletzter einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen sollte

Beschluss des OLG Celle vom 20.01.2014, Az.: 13 W 100/13

Ein Verfügungsgrund wird im Wettbewerbsrecht gem. § 12 Abs. 2 UWG vermutet. Wenn der Verletzte aber durch sein eigenes Verhalten zeigt, dass die Verfolgung für ihn selbst nicht dringend ist, wird diese Vermutung wiederlegt. Gegen die Eilbedürftigkeit spricht vor allem, wenn der Verletzte seinen Gegner abmahnt und ihm eine kurze Frist setzt, dann aber den Verfügungsantrag erst Wochen später nach Ablauf dieser Frist einreicht.

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14. November 2013

Beschwer des Unterlassungsschuldners

Urteil des BGH vom 24.01.2013, Az.: I ZR 174/11 a) Die Beschwer des Schuldners eines zur Unterlassung verpflichtenden Urteils
richtet sich danach, in welcher Weise sich das ausgesprochene Verbot
zu seinem Nachteil auswirkt. Maßgebend sind die Nachteile, die dem
Schuldner aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen. b) Bei der Bestimmung der Beschwer des Unterlassungsschuldners ist nicht
danach zu unterscheiden, ob die Parteien auch über das Bestehen einer
Unterlassungspflicht streiten oder aber lediglich über bereits erfolgte Verstöße
gegen eine unstreitig bestehende Unterlassungspflicht.
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20. Februar 2013

Einstweilige Verfügung von Frau Anja Röhr, vertreten durch die Kanzlei Baek Law, wird aufgehoben

Versäumnisurteil des OLG Hamm vom 14.02.2013, Az.: I-4 U 179/12 Erneut konnten wir einem Internethändler ein rechtsmissbräuchliches Verhalten im Rahmen der Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen erfolgreich nachweisen. Unsere Mandantin erhielt durch die Baek Law Anwaltskanzlei aus Hamburg eine einstweilige Verfügung von Frau Anja Röhr. Geltend gemacht wurde, dass unsere Mandantin im Online-Verkauf Spielzeug ohne Angabe der gesetzlichen Warnhinweise verkaufen würde. Nunmehr wurde in dem von uns eingeleiteten Berufungsverfahren die einstweilige Verfügung zu Lasten von Frau Röhr wieder aufgehoben.
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06. Februar 2013

Honorarkürzung

Urteil des BGH vom 19.07.2012, Az.: I ZR 105/11 Einer Unterlassungsklage fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn mit ihr auf einen Haftpflichtversicherer eingewirkt werden soll, um ihn daran zu hindern, im Rahmen der außergerichtlichen Schadensregulierung Sachverständigenhonorare ohne auf den Einzelfall bezogene Prüfung und Begründung allein unter Hinweis auf pauschale Vergütungssätze zu kürzen, die nach der Höhe des Unfallschadens gestaffelt sind.
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01. Februar 2013

Wettbewerbsverstoß bei Verwendung personenbezogener Daten früherer Kunden

Urteil des OLG Karlsruhe vom 09.05.2012, Az.: 6 U 38/11 Stromanbieter dürfen ihre früheren Kunden nicht unter Verwendung der Information, dass diese zur Konkurrenz gewechselt haben, zu dem Zweck anschreiben, diese Kunden zum Rückwechsel zu veranlassen. Im vorliegenden Fall schickte ein Stromanbieter seinem ehemaligen Kunden nach dessen beabsichtigtem Anbieterwechsel ein Werbeschreiben, das eine Gegenüberstellung seiner Strompreise mit denen des neuen Stromanbieters enthielt. Das OLG Karlsruhe sieht darin einen Wettbewerbsverstoß, weil der Stromanbieter geschützte Daten seines ehemaligen Kunden (personenbezogene Daten) benutzte, um eigene Werbung zu betreiben. Nach alledem können lauterkeitsrechtliche Ansprüche auf die Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der Werbung gestützt werden.
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28. Januar 2013

Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

Urteil des BGH vom 19.07.2012, Az.: I ZR 199/10 a) Die Stellung mehrerer nahezu identischer Unterlassungsanträge, die sich auf kerngleiche Verletzungshandlungen beziehen und ohne inhaltliche Erweiterung des begehrten Verbotsumfangs zu einer Vervielfachung des Streitwerts führen, kann ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch sein. b) Hat der Gläubiger den Schuldner bereits auf die Möglichkeit der Streitbeilegung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hingewiesen, ist eine zweite Abmahnung wegen desselben oder eines kerngleichen Wettbewerbsverstoßes nicht im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG berechtigt.
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21. Januar 2013

Abmahnung muss hinreichend konkret sein

Urteil des LG Freiburg vom 04.01.2013, Az.: 12 O 127/12

Das LG Freiburg betonte jüngst in einem Urteil, dass wettbewerbsrechtliche Abmahnungen hinreichend konkret sein müssen. Vorliegend hatte ein Verbraucherverein den Betreiber eines Küchenfachgeschäfts abgemahnt, weil dieser in seinen Ausstellungsräumen Küchen ausstellte und zum Kauf anbot, ohne die darin enthaltenen elektrischen Haushaltsgeräte mit Etiketten über die Energieeffizienzklasse und den Energieverbrauch zu versehen. In der Abmahnung warf man dem Betreiber jedoch nur pauschal vor, gegen die entsprechenden Vorschriften zu verstoßen, ohne jedoch ein konkretes Verhalten abzumahnen. Als Konsequenz wurden dem Verein die Kosten für den Rechtsstreit auferlegt, da die Beschreitung des Klagewegs bei korrekter Abmahnung unnötig gewesen wäre und der Betreiber den Anspruch auf Unterlassung sofort anerkannte.
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