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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Prozessrecht“

09. September 2014

Unterlassungsanspruch auch bei stillgelegtem Online-Shop

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 03.07.2014, Az.: 6 U 240/13

Auch gegen den Inhaber eines vorübergehend nicht betriebenen Online-Shops besteht ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch. Wird ein Online-Shop zeitweilig nicht betrieben, weil der Inhaber nicht mehr lieferfähig ist, jedoch an neuen Produkten arbeitet, so gelten die wettbewerbsrechtlichen Pflichten des Inhabers weiter. Die Wiederholungsgefahr für begangene Wettbewerbsverstöße entfällt nur durch eine endgültige, nicht mehr aufhebbare Einstellung des Online-Shops. Für die Aktivlegitimation zur Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs ist ein Wettbewerbsverhältnis zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung nicht erforderlich.

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29. Juli 2014

Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Im Wege der Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU ist das neue Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr am heutigen Tage in Deutschland in Kraft getreten. Ernanntes Ziel dieser Gesetzesänderung ist die Verbesserung der Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr. Im Wege der Umsetzung wurde § 271a BGB und § 1a UKlaG völlig neu geschaffen und §§ 286, 288, 308, 310 BGB abgeändert.
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29. Juli 2014

Streitwert von € 100,- bei unverlangt zugesendeten Emails

Urteil des OLG Hamm vom 17.10.2013, Az.: 6 U 95/13

Der Streitwert einer Unterlassungsklage bezüglich der Zusendung von unerwünschten Werbe-Emails richtet sich nach dem Interesse des Betroffenen von derartigen Emails nicht zu belästigt werden und kann auch nur € 100,- betragen, zum Beispiel wenn das Zusenden versehentlich geschah.

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28. Juli 2014

Kostenerstattungspflicht eines Abschlussschreibens

Urteil des LG Karlsruhe vom 03.07.2014, Az.: 15 O 19/14 KfH IV

Abschlusserklärungen im Anschluss eines einstweiligen Verfügungsverfahrens müssen innerhalb einer angemessenen Frist ab Zustellung der Beschlussverfügung unaufgefordert abgegeben werden. Erfolgt eine dahingehende Erklärung nicht rechtzeitig, hat der Antragsgegner die Kosten für das Verfassen eines Abschlussschreibens zu tragen. Der Antragsteller muss für die Entstehung der Gebühren nicht die Absicht beweisen, tatsächlich Hauptsacheklage erheben zu wollen.

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04. Juli 2014

Klageanlass bei fehlgeschlagener Übermittlung einer Abmahnung

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 29.01.2014, Az.: 6 W 62/13

Erreicht eine per Einschreiben mit Rückschein abgesandte Abmahnung den Schuldner deshalb nicht, weil dieser das Abmahnschreiben wegen Abwesenheit nicht innerhalb der Abholfrist abgeholt hat, so ist dem Unterlassungsgläubiger ein weiterer Zustellversuch nicht zumutbar. Der Schuldner kann sich daher im Fall eines Anerkenntnisses einer einstweiligen Verfügung nicht auf § 93 ZPO berufen, der regelt, dass die Prozesskosten dem Kläger zur Last fallen, sofern der Beklagte die Klage sofort anerkennt und keinen Anlass zur sofortigen Erhebung der Klage gegeben hat.

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25. Juni 2014

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Urteil des BGH vom 08.05.2014, Az.: I ZR 210/12

a) Bei Unterlassungserklärungen, die nach marken- oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen abgegeben werden, entspricht es in aller Regel dem objektiven Interesse beider Vertragsparteien, ihre Beseitigung nur dann zuzulassen, wenn auch der Durchsetzung eines entsprechenden Vollstreckungstitels entgegengetreten werden kann. Das setzt regelmäßig Gründe voraus, auf die sich auch eine Vollstreckungsabwehrklage stützen lässt.

b) In der Regel fällt bei Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafeversprechen durch eine Gesellschaft und ihr Organ bei einem Verstoß, welcher der Gesellschaft nach § 31 BGB zuzurechnen ist, nur eine Vertragsstrafe an, für die Gesellschaft und Organ als Gesamtschuldner haften (Fortführung von BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - I ZB 43/11, GRUR 2012, 541 Rn. 6).

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25. Juni 2014

Zur Androhung von Ordnungsmitteln nach Prozessvergleich

Beschluss des BGH vom 03.04.2014, Az.: I ZB 3/12

a) Hat sich der Schuldner in einem Prozessvergleich zur Unterlassung verpflichtet, kann der Gläubiger grundsätzlich auch dann einen Antrag auf gerichtliche Androhung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 2 ZPO stellen, wenn der Schuldner im Vergleich eine Vertragsstrafe versprochen hat.

b) Die gerichtliche Androhung von Ordnungsmitteln setzt in einem solchen Fall nicht voraus, dass der Unterlassungsschuldner bereits gegen die im Prozessvergleich titulierte Unterlassungspflicht verstoßen hat.

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17. Juni 2014

Anwendbarkeit des „Auffangstreitwerts“ gem. § 51 Abs. 3 Satz 2 GKG

Urteil des OLG Celle vom 22.05.2014, Az.: 13 W 22/14

§ 51 Abs. 3 Satz 2 GKG ist in Anbetracht des gesetzgeberischen Willens einschränkend auszulegen. Es werden insbesondere nur solche Fälle erfasst, in denen eine Verzerrung des Wettbewerbs unwahrscheinlich ist, da sich ein durchschnittlicher Verbraucher durch den Verstoß in seiner Entscheidung über den Kauf einer Ware nicht beeinflussen lassen wird.

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13. Juni 2014

Keine Werbung mit Hotelsternen für Ferienwohnung

Urteil des LG Koblenz vom 17.12.2013, Az.: 4 HK O 86/13

Die Onlinewerbung einer Ferienwohnung in der Kategorie „Hotels“ ist unzulässig, wenn die Wohnung mit 4 Sternen beworben wird, dabei jedoch nicht darauf hingewiesen wird, dass diese Bewertung durch den Deutschen Tourismusverband erfolgte. Verbraucher werden hierdurch in die Irre geleitet, da sie bei einer bloßen Sternebewertung ohne aufklärenden Zusatz davon ausgehen, dass es sich um eine offizielle Sterne-Klassifizierung durch die DEHOGA handelt. Diese kann jedoch gerade nur für Hotels, und nicht Ferienwohnungen erteilt werden. Wurde die Einordnung unter „Hotels“ von  dem Onlineportal vorgenommen, muss sich der Betreiber dessen Fehler zurechnen lassen.

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