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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

27. Oktober 2015

Videoangebot einer Online-Zeitung als audiovisueller Mediendienst?

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Urteil des EuGH vom 21.10.2015, Az.: C-347/14

Stellt eine Online-Zeitung auf ihrer Website einen Link bereit, der zu einer Unterseite führt, auf welcher mehr als 300 Videos abgerufen werden können, so stellen diese Videos Sendungen im Sinne des Art. 1 Abs. I lit. b) der Richtlinie 2010/13 dar, sofern sie sich an ein Massenpublikum richten und bei diesem eine deutliche Wirkung entfalten können. Weiterhin ist das Angebot der Videos als audiovisueller Mediendienst auf Abruf im Sinne des Art. 1 Abs. I lit. a) der Richtlinie 2010/13 zu qualifizieren, wenn es in Inhalt und Funktion gegenüber den Presseartikeln der Online-Zeitung eigenständig und nicht untrennbar mit der journalistischen Tätigkeit verknüpft ist.

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23. Oktober 2015 Top-Urteil

Zur Zulässigkeit der „Tagesschau-App“ von ARD & NDR

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Urteil des BGH vom 30.04.2015, Az.: I ZR 13/14

a) Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) ist in Rechtsstreitigkeiten, die die Erfüllung der den Rundfunkanstalten zugewiesenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben betreffen (hier die Bereitstellung eines Telemedienangebots), nicht gemäß § 50 ZPO parteifähig.

b) Die Vorschrift des § 11d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Teilsatz 3 RStV, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote in Telemedien untersagt, ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG.

c) Die Beurteilung eines Telemedienkonzepts als nicht presseähnlich durch das zuständige Gremium (§ 11f Abs. 4 bis 6 RStV) und die Freigabe dieses Telemedienkonzepts durch die Rechtsaufsichtsbehörde (§ 11f Abs. 7 RStV) entfalten keine Tatbestandswirkung für die Beurteilung der Presseähnlichkeit eines konkreten Telemedienangebots.

d) Unter einem Angebot im Sinne von § 11d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Teilsatz 3 RStV, dessen Presseähnlichkeit zu beurteilen ist, ist grundsätzlich das gesamte Telemedienangebot zu verstehen, das auf einem entsprechenden Telemedienkonzept beruht. Besteht ein Telemedienangebot sowohl aus nichtsendungsbezogenen als auch aus sendungsbezogenen Inhalten, ist bei der Prüfung der Presseähnlichkeit allein auf die Gesamtheit der nichtsendungsbezogenen Beiträge abzustellen. Stehen bei einem Telemedienangebot "stehende" Texte und Bilder deutlich im Vordergrund, deutet dies auf die Presseähnlichkeit des Angebots hin.

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19. Oktober 2015 Top-Urteil

Übernahme kurzer Musiksequenzen als Hintergrund-Loops für Rap-Titel kann zulässig sein

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Urteil des BGH vom 16.04.2015, Az.: I ZR 225/12

a) Bei Musikstücken liegt die für die Annahme eines urheberrechtlich geschützten Werks erforderliche schöpferische Eigentümlichkeit in ihrer individuellen ästhetischen Ausdruckskraft. Eine individuelle schutzfähige Leistung kann sich nicht nur aus der Melodie und dem Einsatz der musikalischen Ausdrucksmittel der Rhythmik, des Tempos, der Harmonik und des Arrangements ergeben, sondern auch aus der Art und Weise des Einsatzes der einzelnen Instrumente, also der Durchführung der Instrumentierung und Orchestrierung. Nicht dem Urheberrechtsschutz zugänglich ist demgegenüber das rein handwerkliche Schaffen unter Verwendung formaler Gestaltungselemente, die auf den Lehren von Harmonik, Rhythmik und Melodik beruhen oder die - wie Tonfolgen einfachster Art oder bekannte rhythmische Strukturen - sonst zum musikalischen Allgemeingut gehören.

b) Die für die Prüfung der Urheberrechtsschutzfähigkeit erforderlichen tatsächlichen Feststellungen und ihre Würdigung liegen auf tatrichterlichem Gebiet. Sie sind in der Revisionsinstanz jedoch darauf hin zu überprüfen, ob die Beurteilung des Berufungsgerichts von den von ihm getroffenen Feststellungen getragen wird. Hierzu muss das Berufungsurteil eine revisionsrechtlich nach-prüfbare Begründung enthalten. Erforderlich ist vor allem, dass der für die Feststellung der Schutzfähigkeit entscheidende Gesamteindruck und die ihn tragenden einzelnen Elemente nachvollziehbar dargelegt werden.

c) Für die Beurteilung der schöpferischen Eigentümlichkeit eines Musikstücks und die insoweit maßgebliche Abgrenzung von nicht dem Urheberrechtsschutz zugänglichem rein handwerklichem Schaffen unter Verwendung formaler Gestaltungselemente, die auf den Lehren von Harmonik, Rhythmik und Melodik beruhen oder die sonst zum musikalischen Allgemeingut gehören, reicht das bloße Anhören eines Tonträgers durch die Tatrichter grundsätzlich nicht aus; es wird vielmehr im Regelfall die Hilfe eines Sachverständigen unerlässlich sein.

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31. August 2015

Unwahre Online-Berichterstattung über Abmahnungen wettbewerbswidrig

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Beschluss des HansOLG vom 05.06.2014, Az.: 3 W 64/14

Online-Berichterstattungen über Abmahnungen können ein wettbewerbswidriges Verhalten darstellen, wenn sie unwahre Tatsachen enthalten. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn in dem Bericht ein falscher Rechteinhaber angeführt wird. Unerheblich ist hierbei, dass keine namentliche Nennung des Rechteinhaber erfolgt, wenn dieser durch andere Umstände, wie etwa der Warenbezeichnung, für die angesprochenen Verkehrskreise mittelbar erkennbar ist.

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24. August 2015

Redaktioneller Beitrag mit Gewinnauslobung ohne Kennzeichnung kann getarnte Werbung darstellen

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Beschluss des OLG Hamburg vom 28.06.2010, Az.: 5 W 80/10

Ein redaktioneller Beitrag mit Preisausschreiben in einer Zeitschrift, der von einem Unternehmen bezahlt worden ist, ist deutlich mit dem Wort "Anzeige" zu bezeichnen. Dies ist lediglich dann nicht nötig, wenn bereits durch die Anordnung und Gestaltung der Veröffentlichung für den Leser allgemein zu erkennen ist, dass es sich um eine Werbeanzeige handelt. Ansonsten ist beim Fehlen einer solchen Kennzeichnung von einer unlauteren Handlung auszugegehen, da der Werbecharakter der geschäftlichen Handlungen verschleiert wird.

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12. August 2015

Werbung mit im Internet veröffentlichten Testergebnis nicht wettbewerbswidrig

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Urteil des OLG Oldenburg, Pressemitteilung vom 10.08.2015, Az.: 6 U 64/15

Die Werbung mit einem Testergebnis ist zulässig, wenn der Verbraucher deutlich auf die Fundstelle hingewiesen wird und das Testergebnis ohne Aufwand einzusehen ist. Dies ist, entgegen der Auffassung des LG Oldenburg, auch dann der Fall, wenn das Ergebnis des Tests lediglich im Internet verfügbar ist, weil dem Internet in der heutigen Gesellschaft eine so große Bedeutung zukommt, dass der Zugriff jedermann auch ohne eigenen Anschluss zumutbar ist.

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06. August 2015

PKW-Werbefilm auf YouTube muss Angaben zu Kraftstoffverbrauch machen

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Urteil des OLG Köln vom 29.05.2015, Az.: 6 U 177/14

Bedient sich ein Hersteller von Kraftfahrzeugen zur Werbung für ein neues Fahrzeugmodell eines YouTube-Kanals, auf dem das Automobil in einem kurzen Werbeclip vorgestellt wird, so muss der Clip neben Angaben zum offiziellen Kraftfahrstoffverbrauch auch Angaben zu den offiziellen CO2-Emissionen enthalten, soweit in dem Werbeclip Angaben zur Motorisierung erfolgen. Die elektronische Werbung fällt nämlich nicht unter die Ausnahme zugunsten audiovisueller Mediendienste, weil das Werbevideo keinen vorwiegend meinungsbildenden Charakter hat, sondern vielmehr kommerziell-werbend eingesetzt wird.

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24. Juli 2015 Top-Urteil

„Trade-in-Programm“ von Amazon verstößt gegen die Buchpreisbindung

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Pressemitteilung Nr. 125/2015 zum Urteil des BGH vom 23.07.2015, Az.: I ZR 83/14

Der Internetversandhändler amazon.de hat mit seinem „Trade-in- Programm“ zur Jahreswende 2011/2012, welches dem Kunden beim Eintausch zweier gebrauchter Bücher einen Einkaufsgutschein von 5€ gewährte, gegen die Buchpreisbindung verstoßen. Ein solches Gutscheinscheinsystem vermehrt das Vermögen des Buchhändlers nicht um die Höhe des gebundenen Preises, da seitens des Kunden keine entsprechende Gegenleistung erfolgt, welche dem Wert des Rabattes entspricht. Somit liegt ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz vor.

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16. Juni 2015

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Double bereits bei geringer Ähnlichkeit

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Urteil des OLG Köln vom 06.03.2014, Az.: 15 U 133/13

Ein Fernsehwerbespot, welcher die Situation eines landesweit bekannten Showformates zu Werbezwecken nachbildet, kann die Persönlichkeitsrechte des echten Showmoderators auch dann verletzen, wenn das im Werbesport verwendete Double nur geringfügige Ähnlichkeit mit dem Moderator aufweist. Ein Bildnis einer Person nach § 22 KUG liegt vor, wenn die Erkennbarkeit für einen mehr oder minder großen Personenkreis gegeben ist, den der Betroffene nicht mehr ohne weiteres selbst unterrichten kann. Es genügt bereits eine geringe Ähnlichkeit, wenn ansonsten sämtliche Rahmenelemente des Werbespots auf die Identität des Moderators hindeuten.

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01. Juni 2015

Zulässigkeit des Werbeblockers Adblock Plus

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Pressemitteilung Nr. 04/15 des LG München I vom 27.05.2015, Az.: 37 O 11673/14, 37 O 11843/14

Die kostenlose Software Adblock Plus zur Werbeunterdrückung auf Webseiten im Internet ist zulässig. In dem Vertrieb des Programms ist keine wettbewerbswidrige Behinderung der Webseitenbetreiber zu erkennen, da lediglich der jeweilige Anwender über die Nutzung oder Nichtnutzung des Werbeblockers entscheidet. Auch ist von keinem urheberrechtlichen Verstoß auszugehen, selbst wenn der Anbieter des kostenlosen Inhalts mit einer solchen Werbeunterdrückung nicht einverstanden ist. Da die Software zudem keine marktbeherrschende Stellung auf dem deutschen Markt einnimmt, ist die Software auch mit Kartellrecht vereinbar.

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