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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

14. Oktober 2008

Kennzeichenrechtliche Relevanz von AdWords

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 26.02.2008, Az.: 6 W 17/08

Die Benutzung eines (fremden) Kennzeichens als AdWord innerhalb von Internetsuchmaschinen überschreitet die Grenze zur markenmäßigen Benutzung erst dann, wenn die Werbung von der eigentlichen Trefferliste nicht klar und eindeutig getrennt dargestellt wird. Dies gilt erst recht, wenn der Werbende ein anders lautendes AdWord angegeben hat, welches erst durch die Wahl der Option "weitgehend passende Keywords" dem fremden Kennzeichen zugeordnet wird.
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06. Oktober 2008

Rillenkoffer

Urteil des BGH vom 30.04.2008, Az.: I ZR 123/05

a) In die Beurteilung der Frage, ob eine angegriffene dreidimensionale Aufmachung markenmäßig benutzt wird, ist auch die Kennzeichnungskraft der Klagemarke mit einzubeziehen. b) Eine Produktpalette kann als Gesamtheit von Erzeugnissen mit Gemeinsamkeiten in der Zweckbestimmung und Formgestaltung über wettbewerbliche Eigenart verfügen. c) Zur Herkunftstäuschung bei einem aus mehreren Produkten zusammengesetzten Angebot (hier: Koffer mit Kosmetikartikeln).
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24. September 2008

„Einfach mal abhängen“ – Geschenkbuchtitel und Lesezeichen

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 21.02.2007, Az.: 5 U 6/06

Wird ein Werk gleichwie ein anderes gestaltet, kommen markenrechtliche Ansprüche nicht in Betracht, wenn unterschiedliche Werkkategorien betroffen sind. Mangels dieser Werknähe - wie auch bei Buchtitel und Lesezeichen - sind etwaige Ansprüche aus dem UWG gegeben, da das Markengesetz dann keinen Vorrang kraft Spezialität hat.
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02. September 2008

„Das Original“

Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.11.2007, Az.: I-20 U 110/07

Wird ein Produkt zusätzlich mit der Bezeichnung "Das Original" versehen, so wird beim Verbraucher der Eindruck erweckt es sei das erste seiner Art auf dem Markt. Trifft dies nicht zu, werden ähnliche Produkte fraglicher Art zu Unrecht als Nachahmerprodukte hingestellt, was einen Wettbewerbsverstoß zur Folge hat.
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27. August 2008

„Abstracts“ als eigene schöpferische Leistung

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.12.2007, Az.: 11 U 76/06

Sind die wesentlichen Gedanken eines Originalwerkes in "Abstracts" stark komprimiert, vom ursprünglichen Aufbau entfernt wiedergegeben und enthalten sie wenig wörtliche Übernahmen, so gelten sie als eigene schöpferische Leistung und verletzen keine Urheber-, Marken-, oder Wettbewerbsrechte.
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26. August 2008

Eros

Urteil des BGH vom 26.06.2008, Az.: I ZR 190/05

Ist die Absicht, die mit der Eintragung eines Zeichens entstehende Sperrwirkung zweckwidrig als Mittel des Wettbewerbskampfes gegen einen Mitbewerber einzusetzen, zwar ein wesentlicher Beweggrund für die Anmeldung einer Marke, will der Anmelder die Marke aber auch für eigene Waren benutzen, ist aufgrund einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, ob in der Anmeldung der Marke eine wettbewerbswidrige Behinderung liegt...
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19. August 2008

Vermeidung der Monopolisierung einer freizuhaltenden Angabe durch die Beschränkung des Schutzumfangs eines Zeichens

Urteil des BGH vom 14.02.2008, Az.: I ZR 162/05

a) Die Beschränkung des Schutzumfangs eines an eine beschreibende oder sonst freizuhaltende Angabe angelehnten Zeichens dient dazu, eine Monopolisierung der freizuhaltenden Angabe durch den Inhaber des Zeichens zu vermeiden. Im Verhältnis zu anderen Zeichen, die sich ebenfalls an die freizuhaltende Angabe anlehnen und diese verfremden, ist der Schutzumfang nicht begrenzt. ...
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01. August 2008

Markenrechtlicher Schutz des Kürzels VZ

Urteil des LG Köln vom 02.05.2008, Az.: 84 O 33/08 Werden im Internet unter dem bekannten Kürzel "VZ" Dienste angeboten, ist die Gefahr gegeben, dass derjenige, der solche Dienstleistungen in Anspruch nimmt, aufgrund des indentischen Zeichenbildungsprinzips und gleicher Gestaltung der Seite hinsichtlich Farbe und Layout, dem Irrtum unterliegt, dass es sich um eine Leistung handelt, die von den bekannten VZ-Seiten Betreibern zusätzlich angeboten wird.
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17. Juli 2008

Getränk mit Sekt und Orangennektar in Anteilen von über 50% darf die Bezeichnung „Aromatisierter weinhaltiger Cocktail“ tragen

Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 02.07.2008, Az.: 8 A 10310/08.OVG Die Formulierung auf einer Flasche eines Getränks „mit Sekt & Orange“ macht deutlich, dass ein Mischgetränk - und nicht allein ein Sekt - gegeben ist. Deshalb ist auch der zusätzlich auf den Etiketten deutlich sichtbare Begriff „Mousseux“ nicht geeignet, den Verbraucher dahingehend zu täuschen, es liege ein Sekt vor. Zugleich zeigt die Wortwahl „mit Sekt & Orange“ aus der Sicht eines objektiven Durchschnittsverbrauchers aber auch, dass es sich bei dem Produkt nicht um einen „Sekt-Orange“ im Sinne einer Komposition ausschließlich aus Sekt und Orangenfruchtsaft handelt, sondern um ein aus mehreren Bestandteilen herge­stelltes Mischgetränk.
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14. Juli 2008

Marken- und Produktpiraterie im Internet

Warum selbst entwickeln, wenn kopieren so einfach ist ? Unternehmen investieren viel Geld um Produkte und Patente marktreif zu entwickeln und Marken erfolgreich zu etablieren. Hierfür müssen die Unternehmen in Vorleistung treten. Diese Entwicklungskosten müssen über den Verkauf der Produkte mühsam amortisiert werden. Wir unterstützen Ihr Unternehmen im Kampf gegen Produktpiraterie.
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