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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

13. Oktober 2014

Die App „wetter DE“ stellt keine Kennzeichenrechtsverletzung von wetter.de dar

Urteil des OLG Köln vom 05.09.2014, Az.: 6 U 205/13

Das Internetportal wetter.at darf die Smartphone App "wetter DE" weiter anbieten, da die Kennzeichenrechte von wetter.de durch die Bezeichnung der App nicht verletzt werden. Nur wenn einer App-Bezeichnung originäre Kennzeichnungskraft zukommt, ist Titelschutzrecht anwendbar. Hierfür ist ein Mindestmaß an Individualität erforderlich, was für den Begriff "Wetter" nicht gilt, da dieser nur rein beschreibende Wirkung entfaltet. Ebenso wenig individualisierend wirkt der Zusatz "de", da dieser vom Verkehrskreis als bloße Länderzuweisung wahrgenommen wird.

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12. September 2014

Zur Herkunftstäuschung beim Verkauf von Frischmilch

Urteil des OLG Stuttgart vom 04.07.2013, Az.: 2 U 157/12

Der Vertrieb von Frischmilch unter dem Namen einer deutschen Region ist eine Irreführung wegen geographischer Herkunftstäuschung, wenn die Milch zwar größtenteils von ebendieser Region stammt, nicht aber dort abgefüllt wird. Der Durchschnittsverbraucher geht bei einer solchen Produktbezeichnung von einer gewissen Nähe zum Erzeugnis aus. Gerade bei Produkten, deren geographische Herkunft die Kaufentscheidung beeinflussen können, ist eine Täuschung über diese wettbewerbswidrig. Es ändert die Bewertung insbesondere nicht, dass der Milchhersteller Inhaber einer Marke mit Namen der betreffenden Region ist. Obwohl die Region ein eingetragener Markenname ist, so verliert sie dennoch nicht ihre Bedeutung als geographische Angabe.

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05. September 2014 Top-Urteil

Bundesarbeitsgericht hat Anspruch auf Übertragung der Domain „bag.de“

© Welcomia
Urteil des LG Köln vom 26.08.2014, Az.: 33 O 56/14

Der Verkehr sieht in der Verwendung eines unterscheidungskräftigen Zeichens als Domain im allgemeinen einen Hinweis auf den Namen des Betreibers einer Internetadresse. Für Abkürzungen, die aus dem vollständigen Namen abgeleitet werden, kann dieser Schutz ebenfalls gelten. Diesen namensrechtlichen Schutz kann das Bundesarbeitsgericht aufgrund der seit 1955 andauernden und bundesweiten Benutzung seines Kürzels "BAG" für sich beanspruchen. Aus diesem Grund wurde einem Domainhändler aufgegeben, die Domain "bag.de" freizugeben.

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26. August 2014

Schutzrechtsverwarnung oder Berechtigungsanfrage?

Urteil des OLG Düsseldorf vom 06.03.2014, Az.: I-2 U 90/13

Für die Frage des Vorliegens einer Abmahnung oder lediglich einer Berechtigungsanfrage muss für den Empfänger erkennbar sein, ob an ihn ein ernsthaftes und endgültiges Unterlassungsbegehren gerichtet ist. Bereits die Beifügung einer vorformulierten Verpflichtungserklärung macht eine gewisse Erwartungshaltung bezüglich eines Verhaltens deutlich. Die Androhung der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens für den Fall der Nichtunterzeichnung verleiht einem solchen Verlangen besonderen Nachdruck, womit im Ergebnis bereits von einer Abmahnung (hier: unberechtigte Schutzrechtsverwarnung) auszugehen ist.

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19. August 2014

Zur Dringlichkeit im Eilverfahren bei der Verwendung fremder Marken

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 02.10.2013, Az.: 3-08 O 103/13

Für die Dringlichkeitsvermutung im Eilverfahren ist bei der Verwendung einer fremden Wortmarke in einer Google-AdWords-Anzeige, wodurch der Eindruck einer wirtschaftlichen Verbundenheit zum Markeninhaber erweckt wird, grundsätzlich ausreichend, dass ein Sachbearbeiter eines Unternehmens von der Markenverletzung Kenntnis hat. Eine Wissenszurechnung ist aber dann abzulehnen, wenn der Verstoß zwar aus dem Anhang einer Verbraucherbeschwerde hervorgeht, dies für die Bearbeitung der Beschwerde jedoch keine Bedeutung hat, weil diese selbst sich nicht mit der Verletzung befasst.

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28. Juli 2014

Kostenerstattungspflicht eines Abschlussschreibens

Urteil des LG Karlsruhe vom 03.07.2014, Az.: 15 O 19/14 KfH IV

Abschlusserklärungen im Anschluss eines einstweiligen Verfügungsverfahrens müssen innerhalb einer angemessenen Frist ab Zustellung der Beschlussverfügung unaufgefordert abgegeben werden. Erfolgt eine dahingehende Erklärung nicht rechtzeitig, hat der Antragsgegner die Kosten für das Verfassen eines Abschlussschreibens zu tragen. Der Antragsteller muss für die Entstehung der Gebühren nicht die Absicht beweisen, tatsächlich Hauptsacheklage erheben zu wollen.

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21. Juli 2014

Marek Lieberberg ist nicht alleiniger Inhaber der Titelrechte an „Rock am Ring“

Pressemitteilung des LG Koblenz vom 30.06.2014, Az.: 2 HKO 32/14

Das Recht, Musikfestivals unter der Bezeichnung „Rock am Ring“ durchzuführen, steht der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG und ihrem Geschäftsführer Marek Lieberberg nicht alleine, sondern gemeinsam mit der Nürburgring GmbH i. E. zu. Der Werktitel „Rock am Ring“ genießt seit dem Jahre 1986 rechtlichen Schutz. Inhaber des geschützten Werktitels ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der sowohl die Nürburgring GmbH i. E.  als auch die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG beteiligt waren. Dieser Werktitelschutz setzt sich gegen die Wortmarke „Rock am Ring“ der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG mit Priorität 1993 durch.

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18. Juli 2014

Keine Wettbewerbswidrigkeit bei gleichartigen Einkaufswagenmodellen

Urteil des OLG Köln vom 13.06.2014, Az.: 6 U 122/11

Der Vertrieb eines Einkaufwagenmodells, das mit dem Modell eines anderen Herstellers ineinander geschoben werden kann ("stapelbar"), stellt keine wettbewerbswidrige Handlung dar. Das Merkmal "stapelbar" ist nicht derart individuell, dass es zu einer Herkunftstäuschung kommen könnte. Die Einkäufer der angesprochenen Fachkreise nehmen anhand der Herstellerangaben nicht an, dass die beiden Modelle aus demselben Unternehmen stammen oder Lizenzverbindungen zwischen beiden bestünden. Es liegt keine Rufausbeutung vor, wenn Fachkreise angesprochen werden, die nicht aufgrund der äußeren Gleichheit der Produkte ihre Qualitäts- und Gütevorstellungen auf diese übertragen. Dies gilt, wenn ein Originalprodukt nachgeahmt wird, dessen Sonderschutz abgelaufen ist und aufgrund von unterschiedlichen Kennzeichen die Gefahr der Verwechslung und der Nachahmung ausgeschlossen ist.

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16. Juli 2014

Werbeabbildung eines „Pippi Langstrumpf“ Kostüms verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

Urteil des OLG Köln vom 20.06.2014, Az.: 6 U 176/11

Die Werbeabbildung eines Kindes bzw. einer Frau in einem "Pippi Langstrumpf"-Karnevalskostüm stellt zwar eine Nachahmungshandlung der originalen Romanfigur dar. Ohne Hinzutreten besonderer Umstände, die das Verhalten unlauter machen, ist jedoch keine Wettbewerbswidrigkeit gegeben. Das bewusste kommerzielle Ausnutzen einer fremden schöpferischen Leistung genügt hier nicht, da im Wettbewerbsrecht nicht an die Nachahmung, sondern an eine bestimmte Handlungsweise, wie z.B. eine Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung angeknüpft wird.

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11. Juli 2014

Apple-Store als Markenzeichen

Urteil des EuGH vom 10.07.2014, Az.: C-421/13

Bereits das einheitliche Design einer Verkaufsstätte kann grundsätzlich als Markenzeichen eingetragen werden, wenn es dazu geeignet ist, sich von anderen Unternehmen zu unterscheiden. Die Dienstleistung darf sich hierbei jedoch nicht allein auf den Verkauf der angebotenen Ware beschränken, erforderlich ist vielmehr ein weitergehendes Dienstleistungsangebot wie etwa Schulungen, Vorführungen oder Seminare in dem Ladengeschäft. Die zeichnerische Darstellung der bekannten Apple-Stores ist demnach ein markenfähiges Zeichen.

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