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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

04. Februar 2010

Die Werbung mit fremden Testergebnissen

Urteil des OLG Hamm vom 08.12.2009, Az.: 4 U 129/09

Die Werbung eines Unternehmens mit fremden Testergebnissen kann unzulässig sein. In der Werbung muss deutlich gemacht werden, dass sich die Testergebnisse nicht auf das werbende, sondern auf ein anderes Unternehmen beziehen. Erfolgt diese Aufklärung nicht, handelt es sich um einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb.
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04. Februar 2010

Werbung mit „2-jähriger Garantie“

Urteil des OLG Hamm vom 17.11.2009, Az.: 4 U 148/09

Wird ein Produkt im Internet mit "2 Jahre Garantie" beworben, ohne dass konkretisiert wird unter welchen Bedingungen oder Voraussetzungen diese Garantie in Anspruch genommen werden kann, handelt der Händler wettbewerbswidrig. Weiter muss dieser erläutern, dass die gesetzliche Gewährleistung durch die Garantie nicht eingeschränkt wird. Eine später erfolgte Erklärung im Rahmen seiner AGB ist nicht ausreichend.

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03. Februar 2010

Preisangaben im Internet

Urteil des LG Bonn vom 22.12.2009, Az.: 11 O 92/09

Die Preisangabenverordnung legt Unternehmern, die an Letztverbraucher Waren oder Leistungen im Fernabsatzverkehr anbieten, gewisse Anforderungen hinsichtlich der Preisangaben auf. Darunter fällt unter anderem auch die Angabe, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten. Bei bloßen Beispielangaben ("z.B. ab ...€") für Leistungen oder Waren genügt es aber, wenn der interessierte Verbraucher den klarstellenden Hinweis bezüglich der Umsatzsteuer im späteren Verlauf der Kommunikationsprozesse mit dem Verkäufer, aber vor der Kaufentscheidung, erfährt.
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29. Januar 2010

Kamerakauf im Internet: Zur Angabe von Versandkosten und der Werbung mit Testergebnissen

Urteil des BGH vom 16.07.2009, Az.: I ZR 50/07

Beim Internetvertrieb reicht es aus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis "zzgl. Versandkosten" aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Bildschirmfenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet. Wird für ein Produkt im Internet weiter mit einem Testergebnis geworben, muss die Fundstelle entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchenhinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein.
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20. Januar 2010

Drin ist, was drauf steht! – Zumindest sollte es das

Urteil des LG Düsseldorf vom 28.10.2009, Az.: 12 O 328/09

Ein Internethändler, der Pilzprodukte zur Nahrungsergänzung vertreibt, wurde vom Landgericht Düsseldorf verurteilt, nicht mehr unlautere Werbeaussagen zu benutzen. Dem Prozess ging eine Abmahnung gegen den Beklagten voraus, in welchem dem Händler vorgeworfen wurde, das von ihm vertriebene Produkt weise nicht die Wirkungen auf, die von ihm angepreist wurden. Er warb unter anderem damit, dass die Inhaltsstoffes des Speisepilzes Maitake das körpereigene Immunsystem auf natürliche Weise fördern und damit die Abwehrkräfte stärken würde. Das LG Düsseldorf entschied, dass beim Verkauf von Lebensmitteln eine gesundheitsbezoge Werbung nur dann zulässig ist, wenn die beworbenen Wirkungen wissenschaftlich nachgewiesen sind. Diese Vorgabe hielt der Verurteile nicht ein.
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18. Januar 2010 Top-Urteil

Schubladenverfügung: Keine Kostenerstattung von Abmahnungen nach Einleitung gerichtlichen Verfahrens

© Axel Bueckert
Urteil des BGH vom 07.10.2009, Az.: I ZR 216/07

a) Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird.

b) Für eine Abmahnung, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausgesprochen wird, ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag.

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15. Januar 2010

Unvollständige Preisangaben bei Preissuchmaschinen wettbewerbswidrig

Urteil des BGH vom 16.07.2009, Az.: I ZR 140/07 Bei einer Werbung für Waren in Preisvergleichslisten einer Preissuchmaschine dürfen die zum Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten nicht erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden genannt werden, die mit dem Anklicken der Warenabbildung oder des Produktnamens erreicht werden kann.
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08. Januar 2010

Von wegen im Namen der Allgemeinheit!

Urteil des LG Hamburg vom 22.10.2009, Az.: 327 O 144/09

Verfolgt ein Verein Wettbewerbsverstöße im Bereich des Glücksspielrechts, so ist dies nach den hier vorliegenden Gesamtumständen rechtsmissbräuchlich, wenn die Verstöße der eigenen Mitglieder planmäßig geduldet werden. Auffällig ist die hohe Anzahl der Verfahren in kurzer Zeit und die fast ausschließliche Vorgehensweise gegen staatliche Anbieter. Das Interesse der Allgemeinheit, nicht dauerhaft rechtsmissbräuchlich im Namen des Gemeinschutzes vorzugehen, überwiegt gegenüber dem Ziel, Glücksspielsucht zu verhindern und zu bekämpfen sowie den Jugendschutz zu gewährleisten. Es fehlt daher an der Prozessführungsbefugnis und die Klage ist als unzulässig abzuweisen.
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07. Januar 2010

Anzahl der Seitenaufrufe zur Bezifferung des Schadens notwendig

Urteil des OLG Hamm vom 10.11.2009, Az.: 4 U 124/09 Die Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen eines Wettbewerbsverstoßes kann dann verlangt werden, wenn es nicht möglich ist, den Schadensersatz zu beziffern. Die Integration von Warnhinweisen auf der Internetseite, um Kunden vor zweifelhaften Lieferanten zu bewahren, ist als unzulässige Wettbewerbshandlung anzusehen. Dadurch besteht eine gewisse Möglichkeit, dass ein Schaden eintritt. Stornierungen und Umsatzeinbußen sind daher zumindest teilweise auf die Verletzungshandlung zurückzuführen. Um Umfang und Ausmaß und dadurch den Schaden genau bestimmen zu können, ist der Verletzte auf die Anzahl der Aufrufe der Seite sowie des verlinkten Schreibens angewiesen.
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05. Januar 2010

Nachgebauter NINTENDO-DS-Adapter verletzt Urheber- und Wettbewerbsrecht

Urteil des LG München I vom 14.10.2009, Az.: 21 O 22196/08 Die spezielle Formatierung von Nintendo-DS-Karten stellt eine technische Maßnahme zum Schutz eines nach dem UrhG geschützten Werkes - hier der auf der Karte befindlichen Spiele - dar. Der Entwurf und die Herstellung einer Adapterkarte, mit welcher diese Schutzfunktion umgangen werden kann, stellen einen Verstoß gegen das Urheber- und Wettbewerbsrecht dar und begründen einen Anspruch auf Auskunft und Schadensersatz.
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