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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

05. April 2012

Zur Haftung des Admin-C bei (zu) schwer erkennbarem Impressum I

Beschluss des LG Hamburg vom 14.04.2010, Az.: 315 O 375/09 Der Link zum Impressum einer Webseite ist auch dann im ausreichenden Maß leicht erkennbar im Sinne des § 5 TMG, wenn der Begriff „Impressum“ gewählt und er in einer kleinen und grauen Schrift auf schwarzem Hintergrund dargestellt wird.
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04. April 2012

Wer selbst vorher Kontakt wünscht muss vorher Kontakt suchen

Urteil des OLG Hamm vom 31.01.2012, Az.: I-4 U 169/11

Wer in seiner Internetpräsenz folgenden Hinweis aufgenommen hat: "Um die Kosten eines Rechtsstreits zu vermeiden, sollten Sie uns im Vorfeld bei unvollständigen Angaben, wettbewerbsrechtlichen Vorkommnissen oder ähnlichen Problemen auf dem Postwege kontaktieren. Eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung ohne diesen vorab Kontakt, wird aus Sicht der Schadensminderungspflicht als unzulässig abgewiesen.", muss sich daran festhalten lassen.

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22. März 2012

Falsches Impressum

Beschluss des LG Ingolstadt vom 06.02.2012, Az.: 1 HK O 105/12 

Das Impressum einer Webseite muss zwingend die Registernummer, die Eintragungsbehörde und den Sitz dieser Behörde enthalten. Anderenfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.

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14. März 2012

Cyber Monday

Urteil des LG Berlin vom 01.03.2012, Az.: 91 O 27/11

Im Rahmen einer Werbeaktion am sogenannten „Cyber Monday“, müssen die von Amazon angebotenen Artikel, für mindestens des ersten Viertels des Angebotszeitraums erhältlich sein. Ist dies nicht der Fall, so muss auf die begrenzte Stückzahl gesondert hingewiesen werden.

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13. März 2012

Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Der Deutsche Bundestag hat am 02.03.2012 ein Gesetz verabschiedet, welches insbesondere 2 wichtige Konsequenzen für den Online-Fernabsatzhandel mit sich bringt: Zum einen wurde durch das Gesetz (in Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU vom 25.10.2011) die sog. "Button-Lösung" in nationales Recht umgesetzt. Zum anderen wurden die gesetzlichen Informationspflichten des Unternehmers bei Online-Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern konkretisiert und erweitert.
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27. Februar 2012

Ryanair hat bei Online-Buchung sämtliche Kosten anzugeben

Urteil des KG Berlin vom 09.12.2011, Az.: 5 U 147/10

Die Fluggesellschaft Ryanair hat bei einer online durchgeführten Buchung von Anfang an alle Kosten aufzuführen, die in den Endpreis mit einfließen.
Es liegt ein Wettbewerbsverstoß vor, wenn der Verbraucher erst im dritten Buchungsschritt auf die noch weiter anfallenden Kosten, wie eine Bearbeitungsgebühr, hingewiesen wird.
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22. Februar 2012

Post-Ident-Verfahren für alle?

Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.11.2011, Az.: VI-U (Kart) 14/11 Die Deutsche Post AG ist nicht verpflichtet ihren Konkurrenten ihr Post-Ident-Verfahren zur Verfügung zu stellen. Dies stellt weder eine kartellrechtlich unzulässige noch wettbewerbswidrige Handlung dar, solange der Konkurrent auch auf Identifizierungsfremddienstleistungen eines andern Anbieters zurückgreifen kann. Die Deutsche Post AG hat jedenfalls ihre etwaige marktbeherrschende Stellung nicht missbräuchlich ausgenutzt.
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08. Februar 2012

Wer zahlt das Kerosin?

Urteil des KG Berlin vom 04.01.2012, Az.: 24 U 90/10

Eine tabellarische Darstellung von Flugpreisen, ohne Einrechnung von Zuschlägen für Steuern, Gebühren und Kerosin, verstößt gegen Art. 23 Abs. 1 LVO und stellt daher eine unlautere Wettbewerbshandlung gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG dar.
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08. Februar 2012

Vorsicht beim Autokauf

Urteil des LG Bochum vom 22.12.2011, Az.: I-14 O 189/11

Es ist nicht irreführend, wenn im Rahmen einer Onlinewerbung für ein Kfz unter Verfügbarkeit “sofort” aufgeführt ist und später auf eine mögliche Abweichung der Lieferfrist hingewiesen wird. Die Begriffe “Verfügbarkeit” einerseits und “Lieferzeit” andererseits haben unterschiedliche Bedeutung.
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06. Februar 2012

Falsche Suchrubrik

Urteil des BGH vom 06.10.2011, Az.: I ZR 42/10 Stellt der Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeugs sein Angebot auf einer Internethandelsplattform in eine Suchrubrik mit einer geringeren als der tatsächlichen Laufleistung des Pkw ein, so handelt es sich dabei grundsätzlich um eine unwahre Angabe im Sinne von § 5 Abs. 1 UWG über das angebotene Fahrzeug. Zur Irreführung des Publikums ist die unzutreffende Einordnung aber nicht geeignet, wenn diese für einen durchschnittlich informierten und verständigen Leser bereits aus der Überschrift der Anzeige ohne weiteres hervorgeht, so dass das angesprochene Publikum nicht getäuscht wird.
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