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Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“
21. Januar 2013
Kommentar zum Urteil des OLG München vom 27.09.2012, Az.: 29 U 1682/12
Grundsätzlich ist der Versand einer Werbemaßnahme nur dann zulässig, wenn der Empfänger der Werbung in deren Empfang eingewilligt hat. Im Bereich des Email-Marketings hatte sich hier die gängige Praxis entwickelt, dass die Einwilligung im Rahmen des sog. Double Opt-in-Verfahrens erteilt werden kann. Um zu gewährleisten, dass sich auch wirklich der Inhaber einer Email Adresse in die Abonnentenliste eingetragen hat, erhält er in der Folge eine Bestätigungs-Mail an diese Adresse, mit der Aufforderung, den Empfang von künftigen Werbe-Emails zu bestätigen.
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16. Januar 2013
Hinweisbeschluss des BGH vom 25.10.2012, Az.: I ZR 81/11
Vergangenen Juli hatte der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Urteil (C- 112/11) klargestellt, dass vom Reisevermittler, vom Luftfahrtunternehmen selbst oder von einem vom Luftfahrtunternehmen abhängigen Unternehmen angebotene Versicherungsleistungen fakultative Zusatzkosten i.S.d. Art. 23 I S. 4 der Verordnung 1008/2008 sind. Der BGH kündigte in Konformität hierzu in einem Hinweisbeschluss an, die Revision eines Reisevermittlers zurückweisen zu wollen und begründete dies damit, dass der beklagte Reisevermittler die Versicherungsleistung nicht automatisch im Opt-out-Verfahren in den Warenkorb des Kunden legen darf, sondern zu Beginn des Buchungsprozesses klar und transparent auf diese Zusatzleistung hinweisen muss und diese nur durch ein Opt-in-Verfahren durch den Kunden angenommen werden darf.
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21. Dezember 2012
Urteil des OLG Hamm vom 18.09.2012, Az.: I-4 U 105/12
Weisen die Vertragsbedingungen eines Online- bzw. eBay-Shops hinsichtlich der Lieferbedingungen die Klausel „angegebene Lieferfristen stellen nur einen Richtwert dar und gelten daher nur annähernd vereinbart (Zirka-Fristen)“ auf, so ist diese wettbewerbswidrig und kann einen Unterlassungsanspruch begründen. Mit einer solchen Klausel werden verbindliche Lieferzeiten abgesprochen. Daran ändert auch der Klammerzusatz „Zirka-Fristen“ nichts. Dem Käufer muss es möglich sein, bei Angaben von Lieferfristen auf diese vertrauen zu können.
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21. Dezember 2012
Pressemitteilung Nr. 211/2012 des BGH zum Urteil vom 13.12.2012 , Az.: I ZR 217/10
Der BGH hat seine Rechtsprechung zum Key-Advertising bestätigt und präzisiert. Dabei wird über ein mit einer Marke identisches oder verwechselbares Schlüsselwort (Keyword) Internetnutzern die Werbung eines Dritten angezeigt.
Eine Markenverletzung kommt im Hinblick auf eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke nicht in Betracht, wenn der angezeigte Werbeblock getrennt von der Trefferliste erscheint und keinen Bezug zur Marke, zum Markeninhaber oder zu den unter der Marke angegebenen Produkten aufweist.
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17. Dezember 2012
Urteil des OLG München vom 27.09.2012, Az.: 29 U 1682/12
Bereits die erste E-Mail im Zuge einer Anmeldung zu einem Newsletter-Abo kann nach Auffassung des OLG München gemäß seinem Urteil vom 10.02.2011 (Aktenzeichen I ZR 164/09) als Werbe-Mail verstanden werden. Eine solche E-Mail ist damit schon unzulässig, wenn diesbezüglich keine Einwilligung in ihren Empfang nachgewiesen werden kann.
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21. November 2012
Urteil des OLG Bremen vom 05.10.2012, Az.: 2 U 49/12
Bei der Angabe "Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage" handelt es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung, die jedoch mangels ausreichender Bestimmtheit unwirksam ist. Der Kunde kann insbesondere durch den relativierenden Zusatz "voraussichtlich" nicht selbst zuverlässig einschätzen, wann die Fälligkeit der Leistung eintritt und der Verkäufer sich im Verzug befindet.
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20. November 2012
Pressemeldung zum Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 24.10.2012, Az.: 5 U 38/10
Das Zugreifen auf die Buchungswebsite einer Fluggesellschaft zum Zweck der kommerziellen Flugvermittlung kann als unlauterer Schleichbezug wettbewerbsrechtlich unzulässig sein. Denn auch die unautorisierte Vermittlung von Leistungen kann den Anbieter in seiner wettbewerbsrechtlichen Entfaltung behindern, sofern dadurch seine eigentlichen Vertriebswege entgegen dessen Absicht und in unlauterer Weise umgangen werden. Zudem ist auch das Interesse der Fluggesellschaft, ihre Leistungen zu Preisen ohne Vermittlungsprovision anbieten zu können, schutzfähig, welches inbesondere dann auch noch verletzt wird, wenn das betreffende Internet-Reiseportal seine Kosten derart intransparent gestaltet, dass die Kunden gar nicht erkennen, dass die Zusatzgebühr von dieser und nicht der Fluggesellschaft erhoben wird.
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16. November 2012
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 06.09.2012, Az.: 6 U 143/11
Eine Internetseite, welche Informationen zur Empfängnisverhütung enthält, kann auch dann einen unzulässigen gewerblichen Zusammenhang mit einem verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel bewirken, wenn das Arzneimittel auf der Homepage nicht eindeutig benannt wird. Wird beim Leser aufgrund der Gesamtumstände eine gedankliche Verbindung zwischen der Internetseite und dem indirekt beworbenen Arzneimittel hervorgerufen, liegt eine produktbezogene Werbung vor. Alle Aussagen, die darauf abzielen, den Absatz eines Arzneimittels zu fördern - wenn auch indirekt – gelten als Werbung für das entsprechende Medikament.
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13. November 2012
Beschluss des KG Berlin vom 21.09.2012, Az.: 5 W 204/12
Ein Wettbewerbsverstoß wegen der fehlenden Benennung des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person im Impressum wurde verneint, da eine derartige Regelung nach Unionsrecht fehlt. Das nationale Recht schreibt zwar eine Informationspflicht im Telemediengesetz vor, allerdings wäre nach der UGP-Richtlinie eine entsprechende gemeinschaftsrechtliche Vorschrift notwendig. Die vorenthaltene Information stellt zudem keine unlautere Irreführung durch Unterlassen dar, da nur die Identität und Anschrift des Unternehmers als wesentliche Angaben zu qualifizieren sind.
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07. November 2012
Urteil des OLG München vom 10.05.2012, Az.: 29 U 515/12
Eine Schleichwerbung, die in einem Wikipedia-Eintrag eingebettet wird, ist wettbewerbswidrig. Der Verbraucher erwartet bei einem solchen keine Wirtschaftswerbung, sondern eine neutrale Recherche eines Dritten. Die Verschleierung des Werbecharakters ist damit zur Täuschung der Verkehrskreise geeignet und beeinflusst diese.
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