Wettbewerbsverstoß durch ungewollte fälschliche Bezeichnung als „Dr. med. dent.“ auf Internetportalen
Das unberechtigte Führen des akademischen Titels „Dr. dent.“ oder „Dr. med. dent.“ auf Internetportalen, wie etwa jameda.de, stellt auch ohne dortiges aktives Auftreten eine Täuschung der Verbraucher dar. Suchportale sind gezielt darauf ausgelegt, das wirtschaftliche Verhalten potentieller Patienten zu beeinflussen. Unbeachtlich bleibt dabei, dass das Einstellen von Daten, wie des akademischen Grades, von diesen Portalen eigenständig vorgenommen wird. Spätestens ab Kenntnisnahme des Unternehmers, dass irreführende Daten existieren, wird dem Betreffenden ein Gebot zum Handeln auferlegt. Diese Handlungspflicht reicht soweit, die täuschenden Angaben entfernen oder korrigieren zu lassen.

