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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Glücksspielrecht“

15. Juli 2009

Titelsponsoring ist Werbung

Beschluss des VG Hamburg vom 08.07.2009, Az.: 4 E 1677/09

Wird der Name und das Logo eines Unternehmens, das im Internet die Teilnahme an Glücksspielen ermöglicht, für ein Titelsponsoring verwendet, handelt es sich hierbei um Werbung i.S. von § 5 GlüStV. Das verbotenen Glücksspiel soll mit seinem Namen, der einen Aufforderungscharakter hat und damit einen zusätzlichen Anreiz schaffen will, das wirtschaftliche Interesse im Rahmen der Tätigkeit als Titelsponsor umsetzen. Das Verbot der Fernsehwerbung erstreckt sich auf die Präsentation des Logos bei öffentlichen Auftritten, da diese im Fernsehen übertragen werden können.

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29. Juni 2009

Werbliche Anrufe nur bei ausdrücklicher Zustimmung

Urteil des LG Bochum vom 15.05.2008, Az.: 14 O 61/08

Wird eine Einwilligungsklausel so formuliert, dass neben der Speicherung und Übermittlung von Daten diese für zukünftige telefonische Bewerbung vorgehalten werden, so ist eine derartige vorweggenommene Einwilligung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig. Deshalb ist die Nutzung der aufgenommenen Daten für werbliche Anrufe als eine unzumutbare Belästigung zu bewerten, sofern nicht die ausdrückliche Zustimmung zu diesem Teilaspekt der Klausel erteilt worden ist.

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25. Juni 2009

Glücksspiel im Internet

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 04.06.2009, Az.: 6 U 93/07

Das in § 4 IV Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) geregelte Verbot des Veranstalters und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet ist mit dem Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Wer über das Internet die Möglichkeit anbietet oder verschafft, Sportwetten zu festen Gewinnquoten einzugehen, verstößt daher nicht nur gegen § 4 IV GlüStV), sondern verhält sich zugleich wettbewerbswidrig (§ 4 Nr. 11 UWG)...

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24. März 2009

Staatliches Sportwettenmonopol

Beschluss des VG Saarlouis vom 08.01.2009, Az.: 6 L 894/08

Das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte staatliche Sportwettenmonopol und dessen Ausgestaltung im Saarland verstoßen bei summarischer Prüfung nicht gegen europäische Gemeinschaftsrecht oder nationales Verfassungsrecht. Bei der Interessenabwägung überwiegt das öffentliche Interesse an einer wirksamen Suchtprävention und Kriminalitätsbekämpfung das private Interesse an der Fortführung der unerlaubten Vermittlungstätigkeit, die keinen Vertrauensschutz genießt.
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18. März 2009

Staatliches Wettmonopol

Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 11.02.2009, Az.: 6 S 3328/08

Die gesetzliche Ausgestaltung und die tatsächliche Handhabung des staatlichen Wettmonopols begegnen auch nach Ablauf der in § 25 Abs. 2 GlüStV, § 7 Abs. 4 AGGlüStV für das bestehende Vertriebsnetz der staatlichen Sportwetten geschaffenen Übergangsrechtslage am 01.01.2009 keinen durchgreifenden gemeinschaftsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken.
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