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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Glücksspielrecht“

01. April 2011

Koppelung von Preisausschreiben und Warenbezug kann zulässig sein

Urteil des BGH vom 05.10.2010, Az.: I ZR 4/06 a) Im Hinblick auf die erhebliche Anlockwirkung, welche bei der Kopplung von Warenverkauf und einem Preisausschreiben/Gewinnspiel anzunehmen ist, ist unzulässig, wenn sie nach § 3 I UWG die Interessen von Verbrauchern, Mitbewerbern und sonst. Marktteilnehmern beeinträchtigen.
Nach §§ 3, 4 Nr. 6 UWG handelt es sich um ein generelles Verbot der Kopplung solcher Preisausschreiben an ein Umsatzgeschäft, die den Richtlinien (2005/29/EG) über unlautere Geschäftspraktiken entgegensteht.
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21. März 2011

Anforderungen an Glücksspielwerbung

Urteil des BGH vom 16.12.2010, Az.: I ZR 149/08 Nach § 5 Abs. 1 und 2 GlüStV ist es staatlichen Lottogesellschaften nicht allgemein verboten, mögliche Höchstgewinne von über 10 Millionen € (hier: Jackpotausspielung) anzukündigen, sofern die Ankündigung in ihrer konkreten Gestaltung eine sachliche Information darstellt. Ein Kundenmagazin einer Lottogesellschaft, dessen Titel imperativ zur Spielteilnahme auffordert (hier: Spiel mit), stellt eine nach § 5 Abs. 1 GlüStV unzulässige Werbung dar.

siehe auch:

Vorlagebeschluss des BGH an den EuGH zur Auslegung der Fernabsatzrichtlinie,

veröffentlicht am 18.03.2009
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01. Februar 2011

Lotterien und Kasinospiele: Privates Angebot ohne behördliche Erlaubnis bis Januar 2008 nicht wettbewerbswidrig

Urteil des BGH vom 18.11.2010, Az.: I ZR 168/07 a) Vor dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.März 2006 war es auch nicht wettbewerbswidrig, andere Wetten als Sportwetten (hier: Lotterien und Kasinospiele) ohne behördliche Erlaubnis anzubieten.
b) Während der Übergangszeit im Zeitraum nach dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und vor dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Januar 2008 war das private Angebot von Sportwetten und anderen Wetten (hier: Lotterien und Kasinospielen) ohne behördliche Erlaubnis nicht wettbewerbswidrig.
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10. Dezember 2010

Glücksspielangebote via Internet weiterhin wettbewerbswidrig

Urteil des LG Düsseldorf vom 03.11.2010, Az.: 12 O 232/09

Sportwetten und Glücksspiele, die über das Internet veranstaltet, angeboten und beworben werden, sind unzulässig. Erneut bejahte ein Gericht bei derartigen Angeboten den Verstoß gegen Wettbewerbsrecht als auch die Verletzung des Glückspielstaatsvertrages (GlüStV). Das Urteil des LG Düsseldorf steht insbesondere nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des EuGH. Denn dieser hält vielmehr das deutsche Glückspielmonopol für unzulässig, nicht jedoch das Verbot, öffentliche Glückspiele im Internet zu vermitteln.
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26. November 2010

Glücksspielwerbung im Internet und am Telefon weiterhin unzulässig

Urteil des OLG Köln vom 19.11.2010, Az.: 6 U 38/10 Erneut entschied ein Gericht, dass Werbung für Glücksspiele wettbewerbswidrig und somit unzulässig ist. Im vorliegenden Fall urteilte das OLG Köln über eine Werbung für die Zusammenführung von Spielinteressenten zu Spielgemeinschaften im Internet und am Telefon. Glücksspielwerbung stelle nicht nur einen Wettbewerbsverstoß dar, sondern auch einen Verstoß gegen das im Glücksspielsstaatsvertrag (GlüStV) verankerte Werbeverbot.
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30. August 2010

Einwilligung von Werbemails bei Gewinnspiel umfasst nicht zusätzliche Werbung

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 29.07.2010, Az.: 5U 43/08

Willigt der Verbraucher im Rahmen eines Gewinnspiels in Werbezwecke ein, umfasst dies nicht den Erhalt zusätzlicher Werbung von Partnern des Gewinnspielveranstalters. Dies gilt insbesondere dann, wenn der durchschnittlich informierte Verbraucher aufgrund unverständlichen Formulierungen nicht erkennen konnte, zu welchen konkreten Zwecken die Daten verwendet werden sollen.

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19. August 2010

Staatliches Sportwettenmonopol des Landes Berlin nicht rechtmäßig

Urteil des VG Berlin vom 22.07.2010, Az.: 35 A 353.07

Das Berliner Sportwettenmonopol kann nicht als Grundlage für das Verbot der Vermittlung privater Sportwetten herangezogen werden. Es ist nicht rechtmäßig, da es nicht den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Rechtmäßigkeitsanforderungen für ein Sportwettenmonopol entspricht. Grundsätzlich ist das staatliche Monopol in der Ausrichtung von Sportwetten an dem Ziel der Suchtbekämpfung sowie der Begrenzung der Spiel- und Wettleidenschaft und damit verbunden des Spielerschutzes auszurichten. Das Berliner Sportwettenmonopol dient demgegenüber vorwiegend fikalischen Interessen und ist darum nicht am Ziel der Suchtbekämpfung ausgerichtet, es wird weiterhin nicht durch eine unabhängige Kontrollinstanz überwacht. Auch der Vertrieb staatlicher Sportwetten ist nicht in geeigneter Weise ausgestaltet.
Das Verbot beschränkt außerdem die allgemeine Dienstleistungsfreiheit in rechtswidriger Weise.
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04. August 2010

Internetwerbung für Glücksspiel kann auch nur in Baden- Württemberg verboten sein

Beschluss des VG Karlsruhe vom 04.05.2010, Az.: 3 K 2526/09 Das VG Karlsruhe hat der Betreiberin eines Sportinformationsportal mit Sitz in Hamburg im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes für das Gebiet des Landes Baden- Württemberg untersagt, Werbung für Sportwetten auf ihrer Internetseite zu platzieren.

Werbung seien hierbei auch die Darstellung der Namen und die Verlinkung der Internetauftritte der Anbieter von Sportwetten. Ob der Betreiberin die Werbung für Sportwetten in anderen Bundesländern oder innerhalb der EU erlaubt sei, sei unbeachtlich. Werbung finde dort statt, wo sie wahrgenommen werden könne.

Die Betreiberin könne dem Verbot dadurch entsprechen, dass sie den Zugang zu den Werbeinhalten für Internetbenutzer aus Baden- Württemberg im Wege des Geolokalisationsverfahrens sperre oder indem sie die Werbeinhalte deutschlandweit von ihrer Internetseite entferne. 
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18. Juni 2010

Unzulässige Jackpot-Werbung

Urteil des OLG Hamm vom 29.04.2010, Az.: 4 U 198/09 Steht die Aufforderung zur Teilnahme am Glückspiel durch die blickfangmäßige Herausstellung des im Jackpot befindlichen Betrages gegenüber den nur sehr klein gehaltenen Warn- und Aufklärungshinweisen zu sehr im Vordergrund, kann von einer schlichten Information der Interessenten und Aufklärung über die Möglichkeit zum legalen Glücksspiel keine Rede mehr sein. Solche Werbung ist wettbewerbswidrig.

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04. Juni 2010

Unzulässige Glücksspielwerbung bei Fußball-Spielen und im Internet

Urteil des LG Hamburg vom 05.03.2010, Az.: 406 O 43/09

Das Landgericht Hamburg hat einem Glücksspielanbieter aktuell verboten auf Fußball-Veranstaltungen mit Bandenwerbung und im Internet mit Bannerwerbung für eine kostenlose Pokerschule zu werben, solange auf derselben Website erlaubnispflichtige Glücksspiele, insbesondere Spielbank-Glücksspiele, in Deutschland ohne das Vorliegen der erforderlichen Erlaubnis angeboten werden.
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