Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
DeguSmiles&more: Keine Prämien für den Bezug von Medizinprodukten
Das Ausloben und Gewähren von Prämien für den Bezug von Medizinprodukten stellt beim Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 HWG eine produktbezogene und daher nach § 1 Abs. 1 Nr. 1a, § 7 HWG verbotene Werbung dar unabhängig davon, ob die für die Gewährung der Prämien erforderlichen Prämienpunkte allein für genau benannte Medizinprodukte, für eine nicht näher eingegrenzte Vielzahl von Medizinprodukten oder sogar für das gesamte, neben Medizinprodukten auch andere Produkte umfassende Sortiment angekündigt wird.
TÜV, Dekra, KÜS: Womit darf geworben werden?
Urteil des OLG Hamm vom 30.07.2009, Az.: 4 U 76/09
Die Durchführung einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO ist nach Auflösung des TÜV Monopols im Jahre 1989 auch durch andere anerkannte Prüforganisationen möglich. Eine Werkstatt, die eine angebotene Hauptuntersuchung lediglich mit dem Begriff "TÜV" bewirbt, handelt dann nicht wettbewerbswidrig irreführend, wenn die Hauptuntersuchung auch durch einen TÜV-Mitarbeiter durchgeführt wird.Auch Hoheitsträger können wettbewerbswidrig handeln
Urteil des BGH vom 22.04.2009, Az.: I ZR 176/06
Ein Hoheitsträger, der einerseits Prüfungen abnimmt und andererseits auf erwerbswirtschaftlicher Grundlage Lehrgänge zu deren Vorbereitung anbietet, handelt unter dem Gesichtspunkt der missbräuchlichen Ausnutzung einer amtlichen Stellung wettbewerbswidrig, wenn er gegenüber einem Prüfungsbewerber, den er über sein eigenes Leistungsangebot informiert und der sich daraufhin nach Konkurrenzangeboten erkundigt, erklärt, er wisse von keinen weiteren Angeboten, obwohl ihn der private Wettbewerber über sein Angebot informiert hat. Auf die Unwissenheit des jeweiligen Mitarbeiters kann sich der Hoheitsträger nicht stützen.
Knoblauchwürste: Herkunftstäuschung und lauterkeitsrechtlicher Nachahmungsschutz
Die Werbung mit der „zuckerarmen Konfitüre“
Urteil des EuGH vom 10.09.2009, Az.: C-366/08
Der Begriff „zuckerarme Konfitüren“ bezieht sich auf Konfitüren mit der Bezeichnung „Konfitüre einfach“ und „Konfitüre extra“, deren Zuckergehalt gegenüber dem Bezugswert von 60 % spürbar verringert ist. Als „Konfitüre extra“ bezeichnete Erzeugnisse, deren Zuckergehalt 58 % beträgt, können nicht als zuckerarm im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden.Das Werben mit dem Jackpot
Produktverpackung lässt auf Herkunft aus bestimmtem Betrieb schließen
Zuvor hatte das LG den Erlass einer einstweiligen Verfügung für einen amerikanischen Sportartikelhersteller abgelehnt und hierbei ausgeführt, dass kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht, wenn lediglich die Produktverpackung nachgeahmt werde. Eine Produktnachahmung i.S.d § 4 Nr. 9a UWG liegt nach dem OLG jedoch auch vor, wenn lediglich die Verpackung nachgemacht wird, jedenfalls dann, wenn dem Interessenten das Produkt - auch - in verpacktem Zustand präsentiert wird. Denn dann ist die Verpackung, wenn sie wettbewerbsrechtlich eigenartig ist, der zuerst sichtbare Produktbestandteil, der auf eine bestimmten Betrieb schließen lässt.
Äußerung über Mitbewerber keine geschäftliche Handlung
In einer nachteiligen Äußerung eines Arztes über einen anderen Arzt gegenüber dem gemeinsamen Internetdienstleister ist keine geschäftliche Handlung zu sehen. Im Rahmen des Nachfragewettbewerbs sind die Dienstleistungen für die Ärzte austauschbar; zudem besteht kein Interesse, den Bezug beim Dienstleister besonders zu fördern. Im Rahmen des Absatzwettbewerbs bei der Werbung um Patienten sind durch die Äußerung indirekte Auswirkungen auf das Geschäft des Benachteiligten möglich. Aber die theoretische Möglichkeit ist nicht ausreichend für eine geschäftliche Handlung.