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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Inhaltsstoffe“

14. Dezember 2018

Inhaltsstoffe von Naturkosmetikprodukten müssen bei Verkauf in Online-Shop angegeben werden

© Floydine
Urteil des OLG Karlsruhe vom 26.09.2018, Az.: 6 U 84/17

Auch beim Verkauf von Naturkosmetikprodukten in einem Online-Shop, müssen die Inhaltsstoffe der Produkte angegeben werden, da es sich bei dieser Angabe um wesentliche Information handelt, welche dem Verbraucher ansonsten in unzulässiger Weise vorenthalten werden. Gerade bei Naturkosmetik ergibt sich der Charakter der Produkte aus den Inhaltsstoffen, weswegen ein Vorenthalten der Inhaltsstoffe geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Ein Verweis auf die Internetseite des Herstellers genügt nicht, da die wesentlichen Informationen im Angebot selbst enthalten sein müssen.

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14. April 2015

Unzulässige nährwertbezogene Angabe bei Nahrungsergänzungsmitteln

© PhotoSG  - Fotolia.com
Urteil des OLG Frankfurt vom 29.01.2015, Az.: 6 U 170/14

Enthält ein Nahrungsergänzungsmittel laut Bezeichnung „Vitalstoffe“, so handelt es sich bei diesem Begriff um eine nährwertbezogene Angabe. Diese suggeriert dem Verbraucher, dass das beworbene Produkt positive Nährwerteigenschaften besitze, die zur Erhaltung der Vitalität beitrügen. Sofern die Angabe nicht den in der Health-Claims-Verordnung (Verordnung Nr. 1924/2006) festgelegten Bedingungen entspricht, ist sie unzulässig.

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11. August 2014

Kennzeichnung von „Gourmet Aufschnitt – Gekochter Schinken“

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 10.06.2014, Az.: OVG 5 N 30.12

Der Verbraucher erwartet bei der Bewerbung eines Kochschinkenprodukts mit den Worten "Gourmet Aufschnitt - Gekochter Schinken" und "Eine hauchdünn geschnittene Delikatesse" ein Fleischerzeugnis, welches fast ausschließlich aus reinem Muskelfleisch besteht. Handelt es sich jedoch um ein Produkt, welches aus Fleischstücken zusammengesetzt wurde, muss der Hersteller dieses als Formfleischschinken kennzeichnen. Ein unter Gesamtbetrachtung der Verpackung klein gehaltener Hinweis auf die konkrete Zusammensetzung wird der Kennzeichnungspflicht nicht gerecht. Übersteigt der bei der Herstellung auftretende Muskelabrieb sogar den Wert von 5 Volumenprozent im verzehrfertig zusammengefügten Fleischanteil, darf das Produkt nicht einmal als Formfleisch deklariert werden, vielmehr handelt es sich dabei um ein „Erzeugnis eigener Art“.

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21. September 2009

Die Werbung mit der „zuckerarmen Konfitüre“

Urteil des EuGH vom 10.09.2009, Az.: C-366/08

Der Begriff „zuckerarme Konfitüren“ bezieht sich auf Konfitüren mit der Bezeichnung „Konfitüre einfach“ und „Konfitüre extra“, deren Zuckergehalt gegenüber dem Bezugswert von 60 % spürbar verringert ist. Als „Konfitüre extra“ bezeichnete Erzeugnisse, deren Zuckergehalt 58 % beträgt, können nicht als zuckerarm im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden.
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