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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

09. Juni 2011

Werbehinweis „Made in Germany“ erfordert wesentliche Herstellungsschritte in Deutschland

Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.04.2011, Az.: I-20 U 110/10

Der Werbehinweis „Made in Germany“ bei einem Besteck darf nur verwendet werden, wenn es in Deutschland hergestellt wurde. Dies setzt voraus, dass alle wesentlichen Herstellungsschritte in Deutschland erfolgt sind. Die besondere Herausstellung „Made in Germany“ gerade als einziges Merkmal begründe beim Endverbraucher die Erwartung, sämtliche Teile seien in Deutschland hergestellt.
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08. Juni 2011

Herausforderungen an den rechtskonformen Internetauftritt im mobilen Internet

Mit der stetig anwachsenden Zahl von Smartphone Nutzern steigt auch das Interesse von Unternehmen, sich im Mobile Business repräsentativ darzustellen. Applikationen für die Handys – sog. Apps – stellen mittlerweile bereits einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar, den es nicht zu unterschätzen gilt. Es ist nicht nur möglich, Bahntickets über das Mobiltelefon zu ordern, sondern es werden vollständige Internetseiten für Smartphones optimiert und ganze Bestellprozesse im mobilen Internet abgebildet. Wie auch im eCommerce sind auch im mobilen Web jedoch zahlreiche wichtige gesetzliche Pflichten vom Unternehmen zu berücksichtigen, welche der folgende Artikel aufzeigen möchte.
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25. Mai 2011

Keine Werbung mit „100% Bio Tabak“

Urteil des BGH vom 04.11.2010, Az.: I ZR 139/09 Das in § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VTabakG enthaltene Verbot, in der Werbung für Tabakerzeugnisse Angaben zu verwenden, die darauf hindeuten, dass die Tabakerzeugnisse natürlich oder naturrein seien, setzt nicht voraus, dass die Angaben für den angesprochenen Verkehr eine konkrete Irreführungsgefahr begründen. Es handelt sich vielmehr um ein abstraktes Verbot, das den Werbenden nicht an einer sachlichen Information über die einzelnen Eigenschaften seines Produkts und der zu seiner Herstellung verwendeten Ausgangsstoffe hindert.
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23. Mai 2011

Reklame mit „Bedachungen“ bei Nichteintragung in die Handwerksrolle wettbewerbswidrig

Urteil des LG Arnsberg vom 24.03.2011, Az.: 8 O 53/10 Lediglich der Besitz einer Reisegewerbekarte, die dem Einzelnen handwerkliche Tätigkeiten erlaubt, reicht nicht aus, um mit der Dienstleistung "Bedachungen" zu werben. Die Reisegewerbekarte gilt nämlich nicht für das stehende Gewerbe und ermächtigt damit nicht zur Vornahme von Bedachungen. Insofern liegt in der Reklame eine irreführende geschäftliche Handlung vor, da sie über die Befähigung und Qualifikation der Person täuscht. Eine solche Werbung ist wettbewerbswidrig.
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23. Mai 2011

Irreführende Werbung bei unterschiedlichen Preisangaben

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 03.03.2011, Az.: 6 U 231/09

Es ist irreführend, wenn ein Unternehmen ein Produkt in unterschiedlichen Geschäftsstellen zu unterschiedlichen Preisen anbietet und auf der zugehörigen Internetseite nicht deutlich macht, für welche Verkaufsstelle der niedrige und für welche der höhere Preis einschlägig ist. Wird nun auf der Internetseite zu der Verfügbarkeit in einer Verkaufsstelle, in der ein höherer Preis verlangt wird, der niedrigste Preis aufgeführt, so ist dies ohne entsprechende Kennzeichnung, dass der niedrige Preis in dieser Verkaufsstelle nicht gilt, unzulässig. Ein allgemeiner Hinweis reicht nicht aus.
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23. Mai 2011

Rechtsmissbrauch bei sachfremden Motiven

Urteil des OLG Hamm vom 10.08.2010, Az.: I-4 U 60/10 Ist die Intention von Abmahnungen auf ein Gebührengewinnerzielungsinteresse gerichtet, stellt die Geltendmachung solcher Ansprüche einen Rechtsmissbrauch dar und dient nicht dem Schutz des unlauteren Wettbewerbs. Eine umfangreiche Abmahntätigkeit reicht nicht aus, um von einem Missbrauch auszugehen, jedoch genügt ein sachfremdes Motiv. Ein solches sachfremdes Motiv liegt vor, wenn in der Unterlassungserklärung Vertragsstrafen unabhängig von einem Verschulden gefordert werden.
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23. Mai 2011

Zuwarten trotz Fristwahrung ausnahmsweise dringlichkeitsschädlich

Beschluss des KG Berlin vom 14.12.2010, Az.: 5 W 295/10 Ein Zuwarten unter der Wahrung der Regelfrist von zwei Monaten ab Kenntnisnahme einer Markenrechtsverletzung ist regelmäßig noch nicht als dringlichkeitsschädlich anzusehen. Hat der Antragssteller jedoch bereits Monate zuvor von der Anmeldung einer das Recht an der eigenen Marke beeinträchtigenden Marke Kenntnis erlangt, so dass von einem nicht unerheblichen Verletzungspotential ausgegangen werden musste, rechtfertigt dies eine Ausnahme von dieser Regelung. In einem solchen Fall ist das Zuwarten von knapp weniger als zwei Monaten mangels Schutzbedürftigkeit ausnahmsweise als dringlichkeitsschädlich anzusehen.
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23. Mai 2011

Wettbewerbswidriger Vertrieb von Säften aus der Guanabana-Frucht

Urteil des LG Stuttgart vom 04.12.2009, Az.: 31 O 117/09 KfH

Der Vertrieb eines Getränkes ist wettbewerbswidrig bzw. unlauter, wenn es aus Früchten besteht, welche unter die sog. Novel-Food-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 258/97) fallen und die erforderliche Zulassung fehlt. Die Verordnung findet auch Anwendung für Lebensmittelzutaten, die bisher noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Ein nennenswerter Verzehr und damit ein zulassungsfreier Vertrieb ergibt sich jedoch noch nicht aus der bloßen Behauptung, das Fruchtsaftgetränk werde von der Herstellerin seit über 10 Jahren in mehreren europäischen Ländern vertrieben.
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20. Mai 2011

Verwendung des Siegels „Zertifizierter Anwalt im Rechtsgebiet …“ ist irreführend

Beschluss des LG Köln vom 26.11.2009, Az.: 31 O 607/09

Die Verwendung eines Unternehmens-Siegles mit der Aufschrift "Zertifizierter Anwalt im Rechtsgebiet..." für die werbliche Präsentation von Rechtsanwälten ist irreführend. Zwar handelt es sich vorliegend um ein Siegel einer bekannten und allgemein anerkannten Prüfungsgesellschaft, jedoch suggeriert es dem Rechtssuchenden, dass es dem damit werbenden Anwalt unter allgemein anerkannten Prüfungsbedingungen erteilt worden ist. Dies ist hier allerdings nicht der Fall. Es mangelt an einer ausreichend breit angelegten Beteiligung der betroffenen Fachkreise, welche allein eine allgemein anerkannte Auswahl der Prüfungsinhalte sicherstellen kann.
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20. Mai 2011

„Best for Skin“ – Werbeslogan statt Herkunftshinweis

Beschluss des BPatG vom 24.02.2011, Az.: 30 W (pat) 524/10 Der für Schönheitspflege und medizinische Apparate zur Behandlung der Haut angemeldeten Wortfolge "Best for Skin" fehlt die nötige Unterscheidungskraft. Die jeweiligen Verkehrskreise werden sie vielmehr als Werbeslogan verstehen, der aussagt, dass die jeweiligen Waren und Dienstleistungen die beste Qualität oder Wirkung für die Haut aufweisen. Zudem stellt die Wortfolge eine beschreibende Angabe dar, für die ein Freihaltebedürfnis besteht.
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