„Rotbäckchen“ – Werbung stellt Verstoß gegen Health-Claims-Verordnung dar
Die Bewerbung des Kinderfruchtsafts Rotbäckchen mit „lernstark“ sowie „mit Eisen und Vitamin B-Komplex zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ stellt einen Verstoß gegen die nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben der Health-Claims-Verordnung der EU dar und ist somit wettbewerbswidrig. Bei den beanstandeten Angaben auf dem Flaschenetikett handelt es sich nicht um von der Verordnung zugelassene Werbeaussagen, die irreführend bzw. wissenschaftlich nicht beweisbar sind.