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Urteile aus der Kategorie „Domainrecht“
30. März 2009
Urteil des LG Regensburg vom 14.01.2009, Az.: 2 HK O 2062/08
Unter den Begriff des Prädikatsanwalts kann nur eine kleine Gruppe von Rechtsanwälten gefasst werden, die ein überdurchschnittliches Examen abgeleistet haben, also angeblich "Spitzenjuristen" sind. Ein Anwalt mit lediglich dem "kleinen Prädikat" kann, angesichts der hohen Quote derer, die dieses erwerben und dem Umstand, dass ein solches bereits bei 6,5 von 18 möglichen Punkten verliehen wird, nicht als Prädikatsanwalt bezeichnet werden. Andernfalls wäre diese Bezeichnung eine irreführende Werbung und damit wettbewerbswidrig.
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26. Februar 2009
Pressemitteilung des BGH vom 20.02.2009, Az.: I ZR 135/06
Der u. a. für das Wettbewerbs- und Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erneut darüber entschieden, inwieweit Unternehmen dagegen vorgehen können, dass ihre Geschäftsbezeichnung von Dritten als Domainname registriert und benutzt wird.
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02. Dezember 2008
Urteil des OLG Düsseldorf vom 04.11.2008, Az.: I-20 U 125/08
Das Fehlen der vollständigen Namensangabe des Geschäftsführers auf einer Internetseite, auch wenn lediglich der Vorname nicht angeführt ist, stellt einen erheblichen Verstoß gegen Impressumspflichten dar. Daneben werden "Reservierungsbestätigungen" für mehrere Werbeanzeigen als irreführend angesehen, wenn zunächst telefonisch nur für eine einzige geworben wurde.
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17. Oktober 2008
Urteil des OLG Hamm vom 19.06.2008, Az.: 4 U 63/08
Der Vorteil, den derjenige erlangt, der ein knappes Gut für sich sichern will, ist nicht per se wettbewerbswidrig. In der Registrierung einer Domain, die sich aus dem Gattungsbegriff und dem Ortsnamen zusammensetzt ist kein unlauteres Verhalten zu sehen, da der allgemeine Verkehr nicht schon allein in der gewählten Begrifflichkeit (hier: anwaltskanzlei-ortsname.de) eine Spitzenstellung erkennen kann.
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01. August 2008
Urteil des LG Köln vom 02.05.2008, Az.: 84 O 33/08
Werden im Internet unter dem bekannten Kürzel "VZ" Dienste angeboten, ist die Gefahr gegeben, dass derjenige, der solche Dienstleistungen in Anspruch nimmt, aufgrund des indentischen Zeichenbildungsprinzips und gleicher Gestaltung der Seite hinsichtlich Farbe und Layout, dem Irrtum unterliegt, dass es sich um eine Leistung handelt, die von den bekannten VZ-Seiten Betreibern zusätzlich angeboten wird.
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10. August 2007
Beschluss des KG Berlin vom 10.08.2007, Az.: 5 W 230/07
Gebraucht ein Dritter unbefugt einen gleichen Namen und tritt dadurch eine Zuordnungsverwirrung mit gleichzeitiger Verletzung von schutzwürdigen Interessen des Namensträgers ein, dann liegt eine unberechtigte Namensanmaßung vor. Hierzu reicht laut dem Kammergericht Berlin bereits die Registrierung der entsprechenden Domain.
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20. September 2006
Anmerkungen zum Urteil des LG München I vom 20.09.2006, Az.: 21 O 20391/05
Das Landgericht München I hat in der von uns erstrittenen Entscheidung als bundesweit erstes Gericht - soweit uns bekannt - erstmalig Urheberschutz für eine besonders gestaltete eBay-Angebotsseite anerkannt. Der von den Gerichten umstrittene Urheberschutz für Webseiten wurde durch diese Entscheidung gestärkt. ...
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12. Juli 2005
Urteil des Obersten Gerichtshofs Österreich (OGH) vom 12.07.2005, Az.: 4 Ob 131/05a
1. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains stellt keine Markenverletzung dar, da kein kennzeichenmäßiger Gebrauch vorliegt.
2. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains ist dagegen wettbewerbswidrig, weil hierdurch Mitbewerber in ihrer freien Entfaltung behindert werden.
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02. Dezember 2004
Urteil des BGH vom 02.12.2004, Az.: I ZR 207/01
a) In der Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname liegt in der Regel keine sittenwidrige Schädigung, auch wenn es naheliegt, daß ein Unternehmen diesen Domainnamen für seinen Internetauftritt verwenden könnte.
b) Der Inhaber des bekannten Zeitungstitels DIE WELT kann gegen einen Dritten, der sich den Domainnamen "weltonline.de" hat registrieren lassen, nicht vorgehen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Domainname im geschäftlichen Verkehr in einer das Kennzeichen verletzenden Weise verwendet werden soll.
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