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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Arzneimittelrecht“

06. Mai 2010

Zum Umgang von Tierarzneimitteln im Versandhandel

Urteil des BGH vom 12.11.2009, Az.: I ZR 210/07

Das in § 43 Abs. 5 AMG geregelte Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Tierarzneimitteln erfasst nicht solche Fälle, in denen eine durch die spezifischen Risiken des Versandhandels verursachte Fehlmedikation weder eine Gesundheitsgefahr für den Menschen noch eine im Blick auf Art. 20a GG relevante Gefahr für die Gesundheit des behandelten Tieres begründet. Eine solche Gefahr ist grundsätzlich bei Tierarzneimitteln ausgeschlossen, die bestimmungsgemäß nur bei nicht zu Ernährungszwecken gehaltenen Haustieren anzuwenden sind.
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30. April 2010

Irreführung durch Werbung mit alternativen Heilmethoden

Urteil des PfalzOLG vom 28.05.2008, Az.: 4 U 160/08 Eine Werbung mit medizinischen Heilmethoden ist dann irreführend und somit unzulässig, wenn die Heilmethoden nicht zu dem therapeutischen Effekt führen, den sie versprechen. Dabei reicht es für die Irreführung über Therapiemöglichkeiten schon aus, wenn die Wirksamkeit oder Wirkung des konkreten Heilmittels oder der fraglichen Handlung nicht hinreichend nachgewiesen ist. Es liegt beim Werbenden, die Richtigkeit seiner Angaben zu beweisen.
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28. April 2010

Tierapotheke – aber nur mit Zulassung

OLG Stuttgart Urteil vom 20.08.2009, Az.: 2 U 21/09 Wirbt ein Internetshop mit der Aussage "Ihre 24 h Internet Tierapotheke" geht ein wettbewerbsrechtlich relevanter Teil des Verkehrskreises davon aus, dass es sich hierbei um eine zugelassene Apotheke handelt, die Arzneimittel für den Veterinärbereich vertreibt. Diese Werbung ist daher als irreführend und somit als unlauter anzusehen, wenn der Apotheke eine entsprechende Zulassung fehlt.
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30. März 2010

Werbung für ein nicht zugelassenes Arzneimittel wettbewerbswidrig

Urteil des LG Köln vom 14.05.2009, Az.: 31 O 374/06 Ein pharmazeutisches Produkt, das aufgrund seiner Wirkstoffe als Arzneimittel einzustufen ist, muss durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen werden. Erst mit erfolgter Zulassung durch das Bundesinstitut darf für das Präparat geworben werden. Fehlt diese Zulassung, ist die Bewerbung des Produkts wettbewerbswidrig.
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01. Februar 2010

CE-Kennzeichnung bei Medizinprodukten

Urteil des BGH vom 9.7.2009, Az.: I ZR 193/06

a) Hyaluronsäure-Natrium-Fertigspritzen zur intraartikulären Anwendung bei Gelenkerkrankungen sind Medizinprodukte i.S. des § 3 Nr. 1 lit. a MPG. Soweit für sie eine Individualrezeptur vorliegt, brauchen sie bei der Abgabe keine CE-Kennzeichnung zu tragen.
b) Die Anbringung der CE-Kennzeichnung an einem Medizinprodukt ist nicht deshalb entbehrlich, weil dieses von einem Apotheker an einen Arzt für dessen Praxisbedarf abgegeben wird.
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29. Januar 2010

Zimtkapseln: Zur Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln

Urteil des BGH vom 14.01.2010, Az.: I ZR 138/07

Ein Erzeugnis, dessen Wirkungen durch einen Stoff erzielt werden, der in entsprechender Menge in angemessener Weise auch mit der normalen Nahrung aufgenommen werden kann, kann auch dann als Lebensmittel und nicht als Arzneimittel anzusehen sein, wenn die empfohlene Häufigkeit der Aufnahme (hier: täglich) nicht den üblichen Ernährungsgewohnheiten entspricht.
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12. Januar 2010

Medikament mit Zusatz „Akut“ – Wie lange darf es bis zur Wirkung dauern?

Pressemitteilung Nr. 37/09 des LG München I vom 16.12.2009, Az.: 7 O 17092/09

Wirbt ein Pharmaunternehmen für ein Medikament mittels der Bezeichnung "Akut", erwartet der durchschnittliche Vebraucher schnelle Abhilfe und Linderung der Beschwerden. Damit muss eine Besserung der Beschwerden auch innerhalb der nächsten 20-60 Minunten nach Einnahme eintreten können. Tritt die Wirkung jedoch erst einen Tag nach Einnahme ein, ist darin eine erhebliche zeitliche Verzögerung zu sehen und somit eine für den Kunden irreführende Werbung zu erkennen.
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05. Januar 2010

Werbung für Arzneimittel: „keine Generika“

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.07.2009, Az.: 3 U 221/08

Die Werbung mit der Aussage, dass ein bestimmtes Marken- Arzneimittel kein Generikum sei, ist dann irreführend und somit wettbewerbswidrig, wenn es aus klinisch-praktischer Perspektive betrachtet tatsächlich ein nach Wirkstoff, Darreichungsform und Bioverfügbarkeit gleiches, jedoch preiswerteres Präparat gibt. Es besteht insofern ein Unterlassunsanspruch aus § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 3 HWG.
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28. Dezember 2009

Eine Pressemitteilung mit Werbecharakter

Urteil des LG Hamburg vom 13.01.2009, Az.: 312 O 699/08 Auch dann, wenn die Beschreibung eines Arzneimittels lediglich als "Pressemitteilung" deklariert wird, kann diese Aussage werbenden Charakter haben. Insbesondere dann, wenn das Präparat durch positive Wertungen in den Vordergrund gestellt wird, ist von Werbung auszugehen. Bei Werbung für Arzneimittel ist es nach dem Gesetz über Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens (HWG) erforderlich, bestimmte Pflichtangaben bezüglich des Produkts zu machen. Diese fehlten jedoch im vorliegenden Fall, weswegen die Hamburger Richter die gegen die Veröffentlicher der Pressemitteilung begehrte einstweilige Verfügung als begründet ansahen.
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23. Dezember 2009

Drin ist, was drauf steht? – Irreführende Werbung im Arzneimittelbereich

Urteil des LG Hamburg vom 12.05.2009, Az.: 312 O 182/09

Wer für ein medizinisches Heilmittel wirbt, muss sich an das Strengeprinzip im Heilmittelwerberecht halten. Dieses fordert, dass eine Werbung, die sich auf Studien stützt und damit eine wissenschaftliche Absicherung vermittelt, sich auf Studien bezieht, die die mitgeteilten Aussagen tatsächlich ergeben. Strenge Anforderung bestehen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeangaben erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können. Werbeaussagen müssen daher gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen.
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