Markenverletzung: Verkauf einer Fritz!Box mit ausgetauschter Firmware
Tauschen Dritte die Firmware eines WLAN-Routers aus, stellt dies eine erschöpfungsschädliche Veränderung der Ware und damit eine Markenrechtsverletzung dar. Dies sei selbst dann der Fall, wenn durch den Firmware-Austausch der Leistungsumfang des Routers verbessert wird. Ebenfalls entspricht es nicht den anständigen Gepflogenheiten, wenn die Ware nicht mit einem hinreichenden Hinweis auf die Veränderung durch Dritte versehen ist. Dadurch würde der angesprochene Verkehrskreis irrtümlich die Ware dem ursprünglichen Hersteller zurechnen.