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Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“
10. Oktober 2012
Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 15.05.2007, Az.: 15 O 248/07
Nachdem ein Online-Münzen-Händler sowohl eine falsche Widerrufsbelehrung, als auch fehlerhafte AGB verwendete, wurde er zur Unterlassung verurteilt. Er forderte Kunden auf, vor dem Widerruf mit ihm in Kontakt zu treten und forderte, dass die Rücksendung „unbenutzt und schadenfrei“ ist. Ferner enthielten seine AGB die Abwälzung des Versandrisikos auf den Erwerber und legten ausnahmslos Dortmund als Gerichtsstand fest.
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09. Oktober 2012
Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 15.05.2007, Az.: 15 O 378/07
In einstweiligen Rechtsschutz verurteilte das LG Berlin einen Onlinehändler zur Unterlassung, der bei seinen eBay-Angeboten keine Widerrufsbelehrung bereits vor Vertragsschluss ins Angebot einband. Ferner verwendete er unzulässige AGB-Klauseln: So forderte er für Individualabreden die Schriftform, verlegte den Gefahrübergang bereits auf die Abgabe der Sendung beim Zusteller vor und legte auch gegenüber Verbrauchern als Gerichtsstand München fest.
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10. August 2012
Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.07.2012, Az.: I-6 U 195/11
Eine AGB-Klausel, nach der Entgelte für Kartensperrungen erhoben werden können, ist unwirksam, soweit dadurch ein Entgelt auch für Kartensperrungen verlangt werden kann, die entweder eine gesetzliche Verpflichtung, eine vertragliche Nebenpflicht der Bank darstellen oder die die Bank in eigenem Interesse vornimmt.
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07. August 2012
Urteil des LG Düsseldorf vom 04.07.2012, Az.: 12 O 223/11
Die AGB-Klausel im Rahmen eines Pauschalreisevertrages "Die aktuellen Flugzeiten entnehmen Sie bitte Ihren Flugtickets" verstößt gegen § 308 Nr. 4 BGB. Zulässig ist es hingegen, wenn beim Abschluss eines Reisevertrages lediglich der genaue Tag der Hin- und Rückreise bestätigt wird. Die Angabe der voraussichtlichen Abflug- und Ankunftszeit ist hierbei nicht erforderlich, wenn diese dem Reiseanbieter aufgrund der häufig frühen Buchungen von Pauschalreisen selbst noch nicht vorliegen.
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12. Juli 2012
Urteil des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 45/11
a) Die Frage, ob die Geltendmachung einer Vertragsstrafe rechtsmissbräuchlich ist, richtet sich nicht nach § 8 Abs. 4 UWG, sondern nach § 242 BGB.
b) Die Rechtskraft der Entscheidung über den Unterlassungsanspruch hat grundsätzlich keine Bindungswirkung für die Frage, ob die Abmahnung begründet war.
c) Die Vorschriften der §§ 307, 308 Nr. 1, § 309 Nr. 7a BGB sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.
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06. Juli 2012
Urteil des OLG München vom 22.09.2011, Az.: 29 U 1360/11
Die von einer Versicherungsgesellschaft in Rechtsschutzversicherungsverträgen mit Verbrauchern verwendete AGB „Der Versicherungsnehmer hat, sowie seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden, alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder Erschwerung der Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.“ weist den durchschnittlichen Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnismöglichkeiten es ankommt, nicht mit der gebotenen Klarheit darauf hin, welche konkreten Verhaltensweisen ihm durch diese Klausel auferlegt werden. Eine Klausel, die die Rechtslage unzutreffend oder missverständlich darstellt, benachteiligt den Vertragspartner entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen. Demnach ist die verwendete Klausel wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot und Benachteiligungsverbot gem. § 307 BGB unwirksam.
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07. Mai 2012
Urteil des LG Hamburg vom 06.01.2011, Az.: 327 O 779/10
Die Klausel "Wir bitten Sie, die Ware in ihrer Originalverpackung an uns zurückzusenden." ist keine unzulässige Verkürzung des Widerrufsrecht. Der angesprochene durchschnittlich verständige und situationsangemessen aufmerksame Durchschnittsverbraucher versteht die Klausel als „Bitte“ und nicht als verbindliche Bedingung für die Ausübung des Widerrufsrecht.
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30. April 2012
Urteil des BGH vom 09.11.2011, Az.: I ZR 123/10
a) Eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB.
b) Der Unternehmer braucht nicht zu prüfen, ob die Adressaten der Widerrufsbelehrung Verbraucher oder Unternehmer sind, da ihm eine solche Prüfung bei einem Fernabsatzgeschäft häufig nicht möglich ist.
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05. Januar 2012
Urteil des LG Berlin vom 21.10.2011, Az.: 50 S 143/10
Ein entgeltlicher Vertrag kommt nicht zustande, wenn die Entgeltlichkeit für eine im Internet angebotene Dienstleistung bei Registrierung nicht erkennbar ist.
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30. November 2011
Urteil des LG Frankfurt/Oder vom 31.03.2011, Az.: 14 O 127/09
Eine AGB-Klausel, die vorsieht, dass ein Kunde erst bei einer Preisänderung von mehr als 10% vom Vertrag zurücktreten kann ist unwirksam, da sie nicht dem gesetzlichen Leitbild entspricht, das dies bereits ab einer Preisänderung von mehr als 5% vorsieht.
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