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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Widerrufsrecht“

19. April 2010

Cellophanhülle keine Versiegelung

Urteil des OLG Hamm vom 30.03.2010, Az.: 4 U 212/09

Unternehmer können beim Verkauf von Software im Fernabsatz das Widerrufsrecht des Verbrauchers für den Fall wirksam ausschließen, dass die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt werden. Lediglich das Öffnen der Cellophanhülle stellt jedoch nach Ansicht des OLG Hamm keine Entsiegelung dar, denn der Folie fehlt die dem Siegel typische Prüf- und Besinnungsfunktion. Vielmehr kann die Cellophanfolie auch anderen Zwecken wie etwa dem Schutz vor Verschmutzungen dienen.
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18. März 2010 Top-Urteil

40 €-Klausel nur in der Widerrufsbelehrung ist unwirksam

© Marco Drux - Fotolia.com
Urteil des OLG Hamm vom 02.03.2010, Az.: 4 U 180/09

Grundsätzlich können dem Käufer die Kosten der Warenrücksendung auferlegt werden, wenn die zurückzusendende Sache einen Betrag von 40,-€ nicht übersteigt. Dies muss jedoch ausdrücklich vereinbart werden und darf nicht nur in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers angeführt werden. Denn ein Verbraucher vermutet Vertragsregeln, die eine Verpflichtung zur Kostentragung beinhalten, nicht innerhalb der Widerrufsbelehrung.

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11. Dezember 2009

Zusätzliche Widerrufsbelehrung auf Webseite erlaubt

Urteil des OLG Hamm vom 05.11.2009, Az.: 4 U 121/09

Die Unterrichtung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht im Fernabsatz setzt unter anderem voraus, dass er die Belehrung in Textform erhält. Eine bloße Wiedergabe des Hinweises "die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung" auf der Webseite genügt mangels Perpetuierungsfunktion nicht. Gleichwohl schadet dies nicht, wenn der Verbraucher darüber hinaus eine Belehrung in Textform erhält. Insbesondere verstößt ein solcher Hinweis nicht gegen Wettbewerbsrecht, da ihm der Verbraucher unmissverständlich entnehmen kann, an welche Voraussetzungen der Fristbeginn geknüpft ist.
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19. Oktober 2009

Wettbewerbsverstoß bei fehlerhafter Belehrung über Widerrufsfolgen

Beschluss des KG Berlin vom 08.09.2009, Az.: 5 W 105/09

Unzureichende Belehrungen im Fernabsatz seitens des Unternehmers gegenüber Verbrauchern über Zahlungsfristen und die Gefahrtragung bei Rücksendung der Ware stellen eine spürbare Beeinträchtigung der Interessen von Mitbewerbern dar und sind somit wettbewerbswidrig. Sämtliche erforderlichen Informationen können entsprechend des "Muster für die Widerrufsbelehrung" gemäß Anlage 2 zu § 14 I, III BGB-InfoV in knapper, präziser Weise, ohne Beeinträchtigung der Verständlichkeit wiedergegeben werden.
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02. Oktober 2009

Grundsatzurteil: Der selbstständige Freiberufler als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB

Pressemitteilung des BGH Nr. 200/09 zum Urteil vom 30.09.2009, Az.: VIII ZR 7/09

In einem Grundsatzurteil hat der BGH entschieden, inwiefern sich natürliche Personen, die sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sind, im Rahmen freiberuflicher Tätigkeiten auf Verbraucherschutzrechte berufen können. Die Verbrauchereigenschaft und die daraus resultierenden Rechte bei einem Rechtsgeschäft dürfen nur verneint werden, wenn in der Handlung objektiv und ausschließlich ein Handeln in Ausübung der selbstständigen beruflichen Tätigkeit zweifelsfrei zu erkennen ist.
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07. August 2009

Organisationsmangel bei Kundenübernahme

Beschluss des KG Berlin vom 26.06.2009, Az.: 5 W 59/09

Es stellt eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG n.F. und eine systematische Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG dar, die Übernahme von Kunden eines Mitbewerbers auf der Grundlage von Fernabsatzverträgen vor Ablauf der Widerrufsfrist gemäß § 312d Abs. 1, § 355 BGB einzuleiten ohne organisatorisch dafür Sorge zu tragen, dass Widerrufe der Kunden sofort berücksichtigt werden.
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31. Juli 2009

ca.- Liefertermine erlaubt

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 03.07.2008, Az.: 2-31 O 128/07

Zirka-Fristen und voraussichtliche Fristen sind im Sinne des § 308 Nr. 1 BGB wirksam. Im Falle einer ehemaligen Unterlassungserklärung führt dies daher nicht zu einem strafbewehrten Verstoß. Den Umtausch als Kulanzleistung in den AGBs auszuschließen ist erlaubt. Die Rückgabe wird davon nicht betroffen.
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