Werbeprospekt für Elektrogeräte muss Typenbezeichnung enthalten
Fehlen in einem Werbeprospekt für Küchen-Elektrogeräte die jeweiligen Typenbezeichnungen, liegt ein Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht vor. Die Typenbezeichnung der Geräte stellt ein wesentliches Merkmal des Produkts dar und ist für den Verbraucher erforderlich, um die Geräte zweifelsfrei identifizieren und mit anderen Produkten vergleichen zu können.