Verwendung des Logos „geprüftes eBay-Mitglied“ ist irreführend
Wirbt ein Händler auf der Verkaufsplattform eBay mit dem Symbol „geprüftes eBay-Mitglied“, ist dies irreführend und wettbewerbswidrig, da dieser Status von eBay bereits wieder abgeschaffen wurde. Beim Verbraucher entsteht dadurch der unzutreffende Eindruck, es handle sich um einen seriösen Verkäufer, dessen Identität von eBay überprüft wurde.