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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Wettbewerbsverstoß“

05. August 2020

Fehlende Aufsichtsbehörde im Impressum führt zu Vertragsstrafe

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Urteil des LG Essen vom 03.06.2020, Az.: 44 O 34/19

Ein Unternehmen hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter eine abgegebene Unterlassungserklärung einhalten. Verstößt ein Mitarbeiter dagegen, ist dieses Verschulden dem Unternehmen zuzurechnen. Zu diesem Ergebnis kam das LG Essen in einem Fall, in dem ein Unternehmen es unterlies, die zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum auf einer Website zu benennen. Das Unternehmen ging hierbei unrichtig davon aus, es treffe kein Verschulden, weil der ehemalige Mitarbeiter die Website ohne Zustimmung des Unternehmens veranlasste und das Unternehmen keinen Zugriff auf die Website habe.

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08. Juni 2020

Werbung von Zahnärzten für eigenen Notdienst irreführend?

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Urteil des OLG Köln vom 06.03.2020, Az.: 16 U 140/19

Grundsätzlich dürfen Zahnärzte einen eigenen Notdienst betreiben und für diesen auf ihrer Webseite werben. Irreführend sei diese Werbung erst dann, wenn sie beim angesprochenen Verkehrskreis den Eindruck erwecken könne, dass der Notdienst der Zahnärztekammer oder der Kassenzahnärzlichen Vereinigung gemeint sei. Das OLG Köln bejahte diese Irreführung in einem Fall, in dem lediglich am Ende der Seite vermerkt wurde, dass es sich bei dem beworbenen Notdienst um den eigenen und nicht um einen öffentlich-rechtlich organisierten Notdienst handelt.

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09. August 2019

Veröffentlichung „gekaufter“ Kundenbewertungen auf Internetplattform wettbewerbswidrig

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Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 22.02.2019, Az.: 6 W 9/19

Die Veröffentlichung von Kundenrezensionen im Internet, die der Rezensent gegen Bezahlung verfasst hat, ist unlauter und verstößt gegen § 5a VI UWG, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um eine „bezahlte“ Rezension handelt. Produktbewertungen, bei denen klar erkennbar ist, dass der Verfasser eine Gegenleistung erhalten hat, werden vom Verbraucher anders gewürdigt als Bewertungen, bei denen der Rezensent lediglich für das Produkt bezahlt hat. Zudem werde der Verbraucher über die Hintergründe der Bewertung und somit zumindest mittelbar auch über die Eigenschaften der bewerteten Waren getäuscht.

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09. August 2019

Haftung des Unternehmers für nicht veranlasste Handlungen Dritter

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Beschluss des OLG Frankfurt vom 27.05.2019, Az.: 6 W 29/19

Laut OLG Frankfurt ist ein Unternehmen grundsätzlich nicht für wettbewerbswidrige Handlungen Dritter - hier unlautere Werbung für das Unternehmen - verantwortlich, wenn es diese nicht veranlasst hat. Auch die Kenntnis davon begründet keine Haftung. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz liegt nur bei Verletzung einer Verkehrspflicht vor, wofür irgendeine Art von Gefahrsetzung erforderlich ist.

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25. Juli 2019 Top-Urteil

Vielzahl von Abmahnungen durch Verbraucherverbände sind kein Indiz für rechtsmissbräuchliches Verhalten

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PM Nr. 91/2019 zum Urteil des BGH vom 04.07.2019, Az.: I ZR 149/18

Das intensive Abmahnverhalten eines nach § 4 Abs. 1 UKlaG in die Liste der qualifizierten Einrichtungen eingetragenen Verbraucherverbands ist nicht rechtsmissbräuchlich, sofern der Verbraucherschutz durch Marktüberwachung als Verbandszweck nicht lediglich vorgeschoben ist. Es ist dahingehend nebensächlich, ob mit den vielen Unterlassungsklagen auch Einnahmen erzielt werden, wenn zumindest auch Verbraucherinteressen durchgesetzt werden. Von der Anzahl der Abmahnungen kann nicht sofort auf eine Gewinnerzielungsabsicht geschlossen werden.

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15. Juli 2019

Likör darf nicht als „bekömmlich“ bezeichnet werden

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Beschluss des LG Essen vom 15.03.2019, Az.: 43 O 16/19

Nach Art. 4 Abs. 3a der Health-Claims-Verordnung darf ein Likör mit einem Alkoholgehalt von 14 Volumenprozent nicht als „bekömmlich“ bezeichnet werden. Eine derartige Bezeichnung stellt eine gesundheitsbezogene Angabe dar, die für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten ist.

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09. Juli 2019

BGH äußert sich zur Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung durch Massenabmahnungen

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Urteil des BGH vom 26.04.2018, Az.: I ZR 248/16

a) Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 1 UWG liegt grundsätzlich vor, wenn mit einer Vielzahl von Abmahnungen ein im Verhältnis zum Jahresgewinn des Abmahnenden existenzbedrohender Verfolgungsaufwand verbunden ist, und für ihn an der Rechtsverfolgung kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse besteht.

b) Bei der für die Prüfung einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung durch Massenabmahnungen gegenüber Händlern erforderlichen Gesamtbetrachtung der maßgeblichen Umstände kann zu berücksichtigen sein, dass der Abmahnende wegen der von ihm beanstandeten Werbeaussagen bereits eine einstweilige Verfügung gegen den Hersteller erwirkt hat.

c) Fehlt jedes wirtschaftlich nennenswerte Interesse an der Rechtsverfolgung, so entfällt die Indizwirkung einer im Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit sehr umfangreichen Abmahntätigkeit für einen Rechtsmissbrauch nicht dadurch, dass der Abmahnende sich zuvor bemüht hat, die Wettbewerbsverstöße ohne ausufernde Abmahntätigkeit einfach und kostengünstig abzustellen.

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27. Juni 2019

Hinweis auf Mietwageneigenschaft bei Gebrauchtwagen unerlässlich

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Pressemitteilung des OLG Oldenburg zum Urteil vom 15.03.2019, Az.: 6 U 170/18

Bei der Mietwageneigenschaft handelt es sich um eine wesentliche Information, die für die Entscheidung des durchschnittlichen Verbrauchers ein erhebliches Gewicht hat. Darüber hinaus ist es dem Verkäufer ohne weiteres möglich diese Information zu kommunizieren. Die fehlende Information stellt daher einen Wettbewerbsverstoß gem. §§ 3, 5a Abs. 2 UWG dar.

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12. Juni 2019

Keine Werbung mit dem Wort „Architektur“, wenn kein Architekt angestellt ist

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Urteil des LG Arnsberg vom 31.01.2019, Az: 8 O 95/18

Ist bei einem Unternehmen kein Architekt mit Eintragung in die Architektenliste angestellt, darf auf Internetauftritten nicht mit Bezeichnungen wie „Architektur“ geworben werden. Dies stellt nämlich laut LG Arnsberg eine unlautere geschäftliche Handlung dar, besonders da das Wort im vorliegenden Fall hervorgehoben und als Blickfangwerbung auf der Webseite genutzt wurde. Aufgrund der wettbewerbswidrigen Handlung sprach das Gericht dem Kläger einen Unterlassungsanspruch sowie einen Anspruch auf Aufwendungsersatz wegen berechtigter Abmahnung zu.

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27. Mai 2019

Entgeltliche Werbung muss hinreichend gekennzeichnet sein

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Urteil des LG Hamburg vom 21.12.2018, Az.: 315 O 257/17

Um unlautere Werbung zu vermeiden, ist es wichtig, dass Werbung sichtbar gekennzeichnet ist. Gerade im Influencer-Marketing ist eine bloße Ausstattung eines Beitrags mit einem Hashtag, beispielsweise „Sponsored Content“, nicht ausreichend. Vielmehr muss ein deutlicher Hinweis auf die verwendete Werbung zu erkennen sein. Dadurch wird das Gebot eingehalten, den redaktionellen Teil strikt von dem werbenden Teil zu trennen. Dies soll vor allem verhindern, dass potentielle Käufer zu einem Kauf eines Produkts veranlasst werden, welchen sie ansonsten nicht getätigt hätten.

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