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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Werbung“

25. Oktober 2010

Hersteller darf AdWords-Anzeigen mit seinem Markennamen nicht verbieten

Urteil des OLG Köln vom 02.07.2010, Az.: 6 U 48/10

Im vorliegenden Fall hat ein Hersteller von Sanitätsartikeln durch Einreichen einer Markenbeschwerde bei Google erreicht, dass Onlinehändler mit seinem Markennamen keine AdWords-Anzeigen mehr schalten konnten. Dies stellt nach Auffassung des Senats eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern dar, weil diese Maßnahme die wettbewerbliche Entfaltung von Mitbewerbern unzulässig beeinträchtige. Schließlich können Onlinehändler nicht mehr über solche AdWords gezielt für die durch sie vertriebenen Produkte des Herstellers werben und erfahren dadurch eine nicht unwesentliche Umsatzeinbuße.
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11. Oktober 2010 Top-Urteil

Online-Werbeaussage „zu günstigsten Top-Preisen“ ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden

© Hayati Kayhan
Urteil des LG Bochum vom 22.09.2010, Az.: I-13 O 94/10

Wirbt ein Onlineshop -auch unter Verwendung einer Top-Level-Domain- damit, dass die Artikel „zu günstigsten Top Preisen“ angeboten werden, ist dies keine Alleinstellungsberühmung. Darin sei lediglich eine reklamehafte Anpreisung zu sehen, welcher der Verbraucher keinen Tatsachengehalt zumesse. Insbesondere suggeriere die Erwähnung Top-Level-Domain „.eu“ in der Werbung nicht, dass der Anbieter die günstigsten Preise europaweit anbiete.

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08. Oktober 2010

Mehrfache Verlängerung eines Frühbucherrabatts kein Wettbewerbsverstoß

Urteil des OLG Hamm vom 02.09.2010, Az.: I-4 U 52/10 Verlängert ein Reiseveranstalter einen ursprünglich befristeten Frühbucherrabatt mehrfach über das Fristende hinaus, ist dies kein Wettbewerbsverstoß, da er keine zur Täuschung geeigneten Angaben macht. Der Anbieter gab vorliegend günstige Einkaufspreise bedingt durch die angespannte wirtschaftliche Lage an die Kunden weiter. Da jedoch zum Zeitpunkt des Erscheinens noch nicht klar war, dass diese günstigen Preise nach Fristende weiter gelten würden, war die Werbung nicht falsch und folglich nicht zur Irreführung geeignet.
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08. Oktober 2010

Werbung mit Kopplungsangebot muss explizit gekennzeichnet sein

Urteil des OLG Köln vom 04.06.2010, Az.: 6 U 11/10 Wird ein Produkt beworben, das nur gekoppelt mit einem Zweiten erhältlich ist, muss dies in der Werbung deutlich gemacht werden. Fehlt der Hinweis auf das weitere Produkt und die damit verbundenen Kosten oder ist dieser nur schlecht lesbar in einer Fußnote dargelegt, stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar. Denn der Kunde erwarte – ohne einen zusätzlichen deutlichen Hinweis - nicht, dass er zum beworbenen Produkt noch einen Weiteren erwerben muss. Er wird vielmehr in die Irre geführt und auch der Preis für das zusätzlich zu erwerbende Produkt hierbei nicht ausreichend kenntlich gemacht.
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28. September 2010

„Meine Nr. 1“ keine wettbewerbliche Alleinstellung

Urteil des Hanseatischen OLG Bremen vom 27.08.2010, Az.: 2 U 62/10 „Wird in einer Printanzeige einem Fotomodell in einer Sprechblase die Aussage „Meine Nr. 1“ in den Mund gelegt, so liegt aufgrund der erkennbar subjektiven Einfärbung keine Anmaßung einer Allein- oder Spitzenstellung vor. Die Aussage „STARK in Kundenzufriedenheit“, die in einem Fußnotentext durch eine selbst durchgeführte Kundenbefragung gestützt wird, stellt ebenfalls eine zulässige Eigenbelobigung dar.“
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15. September 2010

„Heute ohne 19% Mehrwertsteuer“ ist wettbewerbsgemäß

Urteil des BGH vom 31.03.2010, Az.: I ZR 75/08

Eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" beeinflusst Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise i.S. von §§ 3, 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint.
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07. September 2010

Haftung auch für Auftragswerbung

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 05.08.2010, Az.: 6 U 67/09 Der Betreiber einer Goldankaufagentur muss sich einen Wettbewerbsverstoß durch eine Werbung, die ein selbständiger Ankäufer ohne sein Wissen für ihn geschaltet hat, dann zurechnen lassen, wenn die geschaltete Werbung individuell auf ihn ausgerichtet ist. Da eine solche Art von Werbung normalerweise zum eigenen Betriebsbereich der Agentur gehört, ist von einem Auftragsverhältnis mit dem Ankäufer auszugehen, aufgrund dessen die Agentur die geschaltete Werbung kontrollieren könnte und darum hierfür auch verantwortlich ist.
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30. August 2010

Einwilligung von Werbemails bei Gewinnspiel umfasst nicht zusätzliche Werbung

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 29.07.2010, Az.: 5U 43/08

Willigt der Verbraucher im Rahmen eines Gewinnspiels in Werbezwecke ein, umfasst dies nicht den Erhalt zusätzlicher Werbung von Partnern des Gewinnspielveranstalters. Dies gilt insbesondere dann, wenn der durchschnittlich informierte Verbraucher aufgrund unverständlichen Formulierungen nicht erkennen konnte, zu welchen konkreten Zwecken die Daten verwendet werden sollen.

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27. August 2010

Werbung mit umstrittener Funktionsweise irreführend

Urteil des LG Cottbus vom 23.02.2010, Az. 11 O 48/09 Die Werbeaussage, dass ein Gerät zur Mauertrocknung geeignet ist, weckt im durchschnittlich bautechnisch bewanderten Verbraucher die Vorstellung, das beworbene Gerät habe die ihm zugesprochene Wirkung und seine Wirkweise beruhe auf nachprüfbaren physikalischen Erkenntnissen. Entspricht das beworbene Gerät diesen Erwartungen nicht, wird der Verbraucher getäuscht und die Werbung ist irreführend. Beruht ein Gerät auf einer wissenschaftlich umstrittenen Erkenntnis und kommt dies in der Werbung für das Gerät nicht zum Ausdruck, trifft den Werbenden die Beweislast dafür, dass seine Werbebehauptung richtig ist.
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27. August 2010

Weitere Angaben zu DIN-Normen in der Werbung nicht erforderlich

Beschluss des KG Berlin vom 20.04.2010, Az.: 5 W 92/10

Wird ein Produkt mit der Angabe einer DIN-Norm beworben, die zu bestimmten Werten Angaben des ermittelnden Verfahrens fordert, ist die Nennung der Verfahrensangaben in der Werbung nicht erforderlich. Daher wird der verständige Durchschnittsverbraucher durch ein Fehlen dieser Angaben in der Werbung nicht irregeführt. Der Durchschnittsverbraucher erwartet bei der Angabe einer DIN-Norm lediglich, dass die Ware den normierten Qualitätsanforderungen entspricht.
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